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steuern für 125 ccm?


alexpx200

Empfohlene Beiträge

hab vor kurzem meine 125 er vnb angemeldet in dem glauben keine steuer dafürzahlen zu müssen nun bekomm ich ein schreibe, dass ich 9 euro zahlen muss kennt sich jemand aus?

danke gruß

Normalerweise musst du für jedes KFZ (auch für Fuffis) zahlen. Da aber normalerweise eine Bagatellgrenze von 10 Euro gilt (da interner Aufwand höher), werden Steuern unter dieser Grenze nicht erhoben. Ich würd beim angegebenen Sacharbeiter einfach mal freundlich telefonisch nachfragen, ob diese bagatellgrenze denn nun aufgehoben sei und was sein Chef denn dazu meint.

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das amt kann auch mal gut sein.... hab gerad angerufen:

Ich:hallo ich hab ein roller mit 123 ccm und soll steuern zahlen?!

er: fehler im straßenverkehrsamt bitte zurücksenden, ich schicke dann einen bescheid mit 0.- euro raus

Ich: danke tschüß

er:auch tschüß

keine minute! sehr gut

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das amt kann auch mal gut sein.... hab gerad angerufen:

Ich:hallo ich hab ein roller mit 123 ccm und soll steuern zahlen?!

er: fehler im straßenverkehrsamt bitte zurücksenden, ich schicke dann einen bescheid mit 0.- euro raus

Ich: danke tschüß

er:auch tschüß

keine minute! sehr gut

Interessant, dann darf ich ja für meine standart T5 mit einer dicken Steuererstattung für die letzten 5 Jahre rechnen :-D

Das werde ich aber auch erstmal prüfen.

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Interessant, dann darf ich ja für meine standart T5 mit einer dicken Steuererstattung für die letzten 5 Jahre rechnen :-D

Das werde ich aber auch erstmal prüfen.

Ne, die zahlen nix zurück. :-D

Anrufen würde ich da trotzdem mal.

Mittlerweile musst du ja ne Bankverbindung bei einer Anmeldung angeben, das haben die bei Schande auch versucht. Ich habe sie dann direkt mal auf den Hubraum und die 11kW verwiesen und schwupp, keine Bankverbindung mehr nötig. :-D

Die sind da auf dem Amt so im Tran, die merken das gar nicht.

-

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ich hab auch schon für das ei oder andere Fahrzeug rückerstattungen von mehreren jahresbeiträgen erkämpft...

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Prinzipiell sind Klein- und Leichtkrafträder steuerfrei.

Es gibt da aber ein paar juristische Spitzfindigkeiten!!!!

Wenn Du einen Roller mit Betriebserlaubnis anmeldest, werden die Fahrzeugdaten von der Zulassungsstelle nicht ans Finanzamt weitergemeldet. Wenn das Fahrzeug einen Fahrzeugbrief hat, in dem ?Leichtkraftrad? steht genauso.

Hat der Roller allerdings einen Fahrzeugbrief, der vor dem Februar 96 ausgestellt wurde, steht darin ?Kraftrad mit LB? oder Krad mit Leistungsbeschränkung. Folge: die Zulassungsstelle gibt die Fahrzeugdaten an das Finanzamt weiter und es folgt ein Steuerbescheid.

Gegen diesen kannst Du Einspruch erheben wie folgt:

-------------------------------------------------------------------------------------------

Martina Mustermann

Mustergasse 1

12345 Musterdorf

An das Finanzamt Musterdorf

z.H. des Leiters der

Kfz Steuerstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach §3 #1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind Leichtkrafträder steuerfrei.

Als Leichtkraftrad bestimmt die StVZO alle Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 11KW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm.

Demzufolge ist mein Roller mit dem amtlichen Kennzeichen MUS-TR 1 steuerfrei, da das Fahrzeug mit einem Hubraum von 124cm³ und einer Leistung von 10KW diese Vorraussetzungen erfüllt.

Ich bitte darum, daß Sie den für dieses Fahrzeug ausgestellten Steuerbescheide stornieren und evtl. bereits abgebucht Beträge zurückerstatten.

Hochachtungsvoll

Musterdorf, den 01.01.2006

----------------------------------------------------------------------------------------

Rita

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  • 9 Monate später...

Gegen diesen kannst Du Einspruch erheben wie folgt:

Aus aktuellem Anlass hole ich den Thread noch mal hoch und mach einen neuen Musterbrief, da bei Ritas Variante ein kleiner sachlicher Fehler drin ist und ich das ganze noch mal ein bisschen ins Juristendeutsch übersetzt habe.

Musterbrief:

----------------------------------------------------

Martin Mustermann

Musterstraße 1

12345 Musterstadt

An das Finanzamt Musterstadt

Musterstraße 123

12345 Musterstadt

Musterstadt, 08.06.2010

Steuernummer MUS-TR123/1; Einspruch zum Steuerbescheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach §3 Abs.1 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) und §3 Abs.2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Leichtkrafträder von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen und somit steuerfrei.

Als Leichtkraftrad bestimmt die FZV im §2 Satz 10 alle Krafträder mit einer Leistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm. Demzufolge ist mein Roller mit dem amtlichen Kennzeichen MUS-TR 123 von der KFZ-Steuer befreit, da das Fahrzeug mit einem Hubraum von 124 ccm und einer Leistung von 5 kW diese Voraussetzungen in Gänze erfüllt.

Ich bitte darum, dass Sie den für dieses Fahrzeug ausgestellten Steuerbescheid zurück nehmen und evtl. bereits abgebucht Beträge zurückerstatten.

Mit freundlichen Grüßen

(Martin Mustermann)

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(Fehler in Ritas schreiben ist, dass die Definition des Leichtkraftrades nicht in der STVZO zu finden ist, sondern in der FZV)

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  • 6 Monate später...

Hmm, habe heute meine 200 umgemeldet und darf auch keine Steuer mehr bezahlen und nen kleines Schild gab es kostenlos mit dazu, brave frau :inlove:

bin immer noch verwirrt und gespannt wann die den fehler merken :inlove:

woher weißt Du JETZT schon, daß Du keine Steuern zahlen mußt ..?! :thumbsdown:

keine Bankverbindung angeben müssen ?

kleines Schild bei 200 ist cool - ich hab die tage ne 123 ccm roller angemeldet und MUßTE nen kleines Schild ( 13 x 24 ) nehmen, habe ich dann Flux ´verhindert´ und bin auf 20 x 20 gegangen - schaut gut aus :crybaby: ( ja ok, war nen et 4 Automat... :crybaby: )

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