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Geschrieben

mal ein neuer defekt am 210 mallossi,

der kolbenbolzenpin ist nach hinten in den kolben gewandert - dann hats den ring verdreht - ausgefedert - zylinder & kolben völlig hinüber.

hatte dass schon mal wer?

Geschrieben (bearbeitet)
mal ein neuer defekt am 210 mallossi,

der kolbenbolzenpin ist nach hinten in den kolben gewandert - dann hats den ring verdreht - ausgefedert - zylinder & kolben völlig hinüber.

hatte dass schon mal wer?

ich, beim 200er O-Tuning, aber der Ring ist nicht gebrochen nur die Enden waren total abgerundet.

zufällig mal bei Zerlegen gesehen....

innen im Kolben war der "Anschlag" des pin weggebrochen (Kolbensubstanz-kleines Alukapperl fehlte) und dann ist er nach innen gewandert :-D

Bearbeitet von polinist
Geschrieben
der kolbenbolzenpin ist nach hinten in den kolben gewandert - dann hats den ring verdreht - ausgefedert - zylinder & kolben völlig hinüber.

Du meinst den Kolbenringpin. :-D

Geschrieben (bearbeitet)

es geht noch kleine :-D

Mir ist bei einem original T5 Motor ein kleines Stück(!) des Kolbenbolzenclips abgebrochen(?) und föhlich auf- und abgefahren.

Dabei hat es den Kolben und den Zylinder zerstört ...

Bearbeitet von Altes Blech
Geschrieben
Es geht noch kleiner!

Ich hab mir mal den Sack im Reißverschluss eingeklemmt, ALTER was Schmerzen! :-D

*ich konnts mir nich verkneifen*

WIE JETZT ISS DEIN SACK KLEINER ALS EIN KOLBENRINGPIN? :-D

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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