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Tüven von 160GT Motovespa aus Spanien


Empfohlene Beiträge

Deutsche Briefkopie mitnehmen. Kaufvertrag ist für den TÜV eher uninteressant und in den spanischen Papieren stehen nicht die Angaben, die der TÜV gerne hätte. Briefkopie hab ich aber nicht hier, schau mal HIER. Ich meine, die liegt da schon.

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Angeblich, so wie es die Zulassungsstelle Köln behauptet hat, ist es mit den spanischen Papieren und einem Kaufvertrag kein Problem, den Roller zu TÜVen und hier anzumelden.

Sie meinten, ich bekäme einen Auftrag für das TÜV Gutachten und damit dann mbei der Zulassungsstelle deutsche Papiere.

Technische Daten stehen ja in Spanien in den Papieren drin.

Bearbeitet von Der_Spanier
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Angeblich, so wie es die Zulassungsstelle Köln behauptet hat, ist es mit den spanischen Papieren und einem Kaufvertrag kein Problem, den Roller zu TÜVen und hier anzumelden.

Sie meinten, ich bekäme einen Auftrag für das TÜV Gutachten und damit dann mbei der Zulassungsstelle deutsche Papiere.

Technische Daten stehen ja in Spanien in den Papieren drin.

Hallo Spanier,

das hört sich gut an!

Dann gibt es nur noch das Thema mit den Blinkern, die Spanier haben auf die ja gerne verzichtet!

Wie siehst Du das Thema?

Grüße,

Michael

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Hallo Spanier,

das hört sich gut an!

Dann gibt es nur noch das Thema mit den Blinkern, die Spanier haben auf die ja gerne verzichtet!

Wie siehst Du das Thema?

Grüße,

Michael

Waren ja nie welche dran. Wie bei hiesigen Rally´s, Sprint, GS usw genauso.

Musst halt einen TÜV-Prüfer haben der dir die auch ohne Blinker abnimmt. Der ein oder andere würde bestimmt meckern, aber das sollte zu machen sein.

Waren ja nie welche dran... und nachrüsten geht ja bei der schwachen Lichtmaschine nicht (Wobei... Die GT160 hat ja ab 68 schon 12 Volt)...

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Waren ja nie welche dran. Wie bei hiesigen Rally´s, Sprint, GS usw genauso.

Original deutsche Vespas über 125 ccm hatten definitiv wegen der StVZO ab EZ 1962 Blinker.

Die deutsche Sprint hat deswegen ja auch das von vielen gesuchte Blinkerschalter-Zündschluß am linken Lenkerende (nur so als Beleg).

Gruß

Tec

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Original deutsche Vespas über 125 ccm hatten definitiv wegen der StVZO ab EZ 1962 Blinker ...

... sogar unter 125 ccm, da die Regel damals noch "ab 50 ccm" lautete. 125/1 und 125/2 mindestens ab 1962, Nuova / PV z. B. waren in / für (D) beblinkert; auch die blinkerlosen PXen und PKs gab's hier ja nie

:-D

Bearbeitet von t4.
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Heute greift da ja (seit 1996 (?)) die "neue" Leichtkraftradregel. Eine deutsche PV von 1972 wird immer Blinker haben (gehabt haben), da sie damals (zum Zulassungszeitpunkt) als Kraftrad zählte. Importierst Du heute ein baugleiches Fahrzeug und lässt eine Vollabnahme machen, wird das Ding als Leichtkraftrad eingestuft (<125 ccm) und benötigt somit keine Blinker.

Bei >125 ccm greift dann das was Du weiter oben sagtest (Ausnahmegenehmigung "Fz. abweichend von §54 StVZO ohne Fahrtrichtungsanzeiger"). Beim TÜV ist das (hier) relativ leicht durchzubekommen. Diese auf Grund der TÜV-Befürwortung vorzunehmende Ausnahmegenehmigung erteilen aber nicht alle Zulassungsstellen gleich gern.

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Bei >125 ccm greift dann das was Du weiter oben sagtest (Ausnahmegenehmigung "Fz. abweichend von §54 StVZO ohne Fahrtrichtungsanzeiger"). Beim TÜV ist das (hier) relativ leicht durchzubekommen. Diese auf Grund der TÜV-Befürwortung vorzunehmende Ausnahmegenehmigung erteilen aber nicht alle Zulassungsstellen gleich gern.

Ein Beispiel-Gutachten für die Ausnahmegenehmigung findest Du unter briefkopien.de.vu

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