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Frage an die Versicherungs-Experten.


Rakete

Empfohlene Beiträge

Ich habe mir mit meinem eigenen Anhänger eine amtliche Beule in einen auf mich zugelassenen PKW gemacht (der allerdings meiner Freundin gehört-nur eben auf mich zugelassen und versichert ist).

Gibt es eine Chance daß das irgendeine Versicherung begleicht?

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Nein. Schäden an einem eigenen Fahrzeug durch ein eigenes Fahrzeug sind nicht versichert. Weiterhin: der Anhänger ist, sobald er sich in Gebrauch befindet über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Es sind also nur entstandene Schäden durch den nicht in Bewegung befindlichen Anhänger versichert (Bsp.: Anhänger mit Hochplane wird durch Wind weggeschoben).

Grenzfall: der Anhänger szeht da seit mehreren Tagen geparkt und wird nun per Hand umbewegt, ohne in Gebrauch genommen zu werden. Wer zahlt dann ...?

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Nein. Schäden an einem eigenen Fahrzeug durch ein eigenes Fahrzeug sind nicht versichert. Weiterhin: der Anhänger ist, sobald er sich in Gebrauch befindet über das Zugfahrzeug haftpflichtversichert. Es sind also nur entstandene Schäden durch den nicht in Bewegung befindlichen Anhänger versichert (Bsp.: Anhänger mit Hochplane wird durch Wind weggeschoben).

Grenzfall: der Anhänger szeht da seit mehreren Tagen geparkt und wird nun per Hand umbewegt, ohne in Gebrauch genommen zu werden. Wer zahlt dann ...?

Ja-der Anhänger ist mir beim Beladen(er war nicht angekoppelt) nach vorne gerutscht;in das Auto hinein.

Ist das kein Privathaftpflichtschaden (einer dritten Person)?

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Grenzfall: der Anhänger szeht da seit mehreren Tagen geparkt und wird nun per Hand umbewegt, ohne in Gebrauch genommen zu werden. Wer zahlt dann ...?

vor 8 Jahren musste in so einem Fall bei meiner Tante die private Haftpflicht zahlen. War aber auch auf dem eigenen Grundstück und meine Tante hat den Hänger meines Onkels bewegt.

:-D jetzt bloss kein Kopfkino

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Wenn der Anhänger nicht am Zugfahrzeug hing, sondern vielleicht von einem ungeschickten Bekannten per Hand gegen das Auto geschoben wurde ( :-D ), würde dessen private Haftpflichtversicherung dafür aufkommen:

...

All dies gilt nur für Anhänger im Gespannbetrieb. Verursacht dagegen ein abgestellter Anhänger einen Schaden, kommt die private Haftpflicht zum Tragen (kleine Benzinklausel). Anhänger gelten mangels Motor nämlich nicht als Kraftfahrzeug.

...

Quelle

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Beim Beladen = im Gebrauch.

In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen (oder Motorfahrzeugen? Kenne den Wortlaut nicht mehr so genau; ist zu lange her) ausgeschlossen. Einzig wenn z. B. jemand Deinen Hänger in Dein Auto schieben würde (weil er ihm im Weg steht und er ihn beiseite schieben will oder sowas) könnte ich mir vorstellen, dass das über die Privathaftpflichtversicherung des Schiebers laufen könnte.

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