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Umweltplakette möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Steht ja quasi schon alles im Titel.

Würde mir gerne nen alten Käfer zulegen.

Dieser ist allerding mit 1,6l Motor (Typ1 ohne Kat) nichtmehr wirklich original, auch Karosseriemäßig keine Chance auf ein H-Kennzeichen. Da vor Erstzulassung 1969 braucht er keinerlei AU.

Wie schauts da mit der Umweltplakette aus? Diese Brauch ich unbedingt, sonst bringt mir die Kiste nix. Kennt sich wer mit den Regelungen aus?

Kat nachrüsten würde nur recht schwer gehn, dann wär auch der schicke Auspuff hinfällig der dran (und wohl eingetragen) ist.

Geschrieben (bearbeitet)
Dieser ist allerding mit 1,6l Motor (Typ1 ohne Kat) nichtmehr wirklich original, auch Karosseriemäßig keine Chance auf ein H-Kennzeichen. Da vor Erstzulassung 1969 braucht er keinerlei AU.

bei dem was ich alles schon mit einem "H" gesehen habem würde ich das mal nicht soweit wegwerfen.

Frag doch mal bei den bekannten Käferschmieden nach.

Oder am besten im Bugnet.de :-D

Ich selbst fahre einen 1302 1.8 mit 40er Weber, Porsche Felgen etc... auch mit "H"

Geht nicht, gibt´s (fast) nicht. :-D

Gruß Edda

Bearbeitet von Edda
Geschrieben

Entweder du bekommst irgendwie ein H-Kennzeichen oder du kannst nicht in die Stadt rein....

Ich denke nicht das es irgendwie möglich ist das der ne Umweltplakette bekommt..zumindest nicht auf legelem Wege.. :-D

Ich bin mir sicher dass es nur für Autos mit H-kennzeichen ne Ausnahmeregelung gibt....wenn die Karre noch so steinalt ist aber man keine Umweltplakette oder H-Kennzeichen bekommt hat man die Arschkarte...

Maximilian

Geschrieben

Sofern die Umbauten zeitgenössisch sind, besteht ein Chance auf H.

D.h. aber auch, dass die verbauten Teile vor (min.) 30 Jahren am Markt gewesen sein müssen.

Also stylische Felgen, die dem Stil der 70er nachempfunden sind, aber tatsächlich nagelneu sind, machen da eien Strich durch die Rechnung.

Originale Alus aus den 70ern dürfen dagegen sehr wol montiert sein.

Gleich verhält es sich mit allen anderen Anbauteilen und Motorkomponenten - ausser sicherheitsrelevanten. Nachgerüstete Scheibenbremsen, Sicherheitsgurte etc. sind erlaubt - auch wenn diese jünger als 30 Jahre sind.

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