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Geschrieben

Hallo,

ich hab ne VB1 und hab mir bei SIP SCHWALBE Paceman Reifen gekauft.

In der größe 3,50-10, nun hab ich einen montiert und stelle fest 3,50 ist nicht gleich 3,50 !?

Der Reifen ist im gegensatz zu meinen alten Sawa B14 um ca. 1cm breiter.

Hinten ist das ok aber vorne kommt das richtig affig rüber.

Nun hab ich mir gedacht vorne einfach einen 3,00-10 Paceman zu montieren.

Ein kumpell von mir sagt aber das kann man nicht eintragen, kann doch nicht sein oder ?

Dann würde jeder Breitreifen umbau Illegal sein.

Was meint Ihr dazu ?

Geschrieben
...

Dann würde jeder Breitreifen umbau Illegal sein....

Ist er ja auch. Bis er halt eingetragen ist.

Also TÜV konsultieren, umbauen, vorführen. :-D

Geschrieben (bearbeitet)
Hallo,

ich hab ne VB1 und hab mir bei SIP SCHWALBE Paceman Reifen gekauft.

In der größe 3,50-10, nun hab ich einen montiert und stelle fest 3,50 ist nicht gleich 3,50 !?

Der Reifen ist im gegensatz zu meinen alten Sawa B14 um ca. 1cm breiter.

Hinten ist das ok aber vorne kommt das richtig affig rüber.

Nun hab ich mir gedacht vorne einfach einen 3,00-10 Paceman zu montieren.

Ein kumpell von mir sagt aber das kann man nicht eintragen, kann doch nicht sein oder ?

Dann würde jeder Breitreifen umbau Illegal sein.

Was meint Ihr dazu ?

3.00-10 ist denn aber auch im Abrollumfang kleiner.

Wenn das mit deinem Tacho dann noch hin haut , denn da darf man nur eine Abweichung con X% haben, sollte das kein Problem sein. Denn man darf nur auf einer Achse nicht zwei verschiedene Größen fahren. Das ist definitiv nicht beim TÜV durch zu kriegen. Bei deinem Problem sollte es aber möglich sein.

Würde einfach mal mit allen Daten der beiden Reifen(Also:Breite in mm, Abrollumfang in mm, Geschwindigkeits und Traglastindex) beim TÜV vorstellig werden. Wenn der TÜV Mensch dann gute Laune hat, wird er Dir schon sagen, ob das geht oder nicht.

Bearbeitet von V400
Geschrieben

hab vorn 3.50er und hinten 100/90-10er eingetragen - s.u.

vorn wird mit dem tacho aber wirklich gern bemängelt, d.h. wenn der abrollumfang sich ändert. macht grundsätzlich ja auch sinn.

Geschrieben

Also ich hatte damit Probleme beim TÜV!!! Hinten 3.50-10 Vorne 3.00-10 wollte mir der Vollpfosten vom TÜV net abnehmen laut seiner Aussage darf man immer nur 2 Gleichgroße Reifen an der Wespe haben was ja eigentlich schwachsinn ist da ich mir ja einen Breitreifen verbauen kann der sogar eingetragen wird! Ich würde auch sagen fahr zum TÜV frag da was sache ist dann weisste bescheid und bist auf der sicheren Seite!!!

MfG ToPPa

Geschrieben
2 verschiedene Größen oder Reifen Typen, oder wie nennst du das denn ?

Das nenne ich einen Vorder-und einen Hinterreifen. Das ist beim Moped ja wohl Vollstandard, außer bei alten Dschunken wie unseren. Mischbereifung dagegen ist laut StVZO §36, Absatz 2a:

(2a) An Kraftfahrzeugen - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhängern hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder - ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.

D.h.: Ein Fahrzeug ist dann mischbereift, wenn auf den Rädern einer Achse jeweils ein Diagonal- und ein Radialreifen montiert ist. Das ist bei einem Moped ja wohl schlecht möglich. Lange rede, kurzer Sinn: So lange die Felge für die Reifendimension, und der Reifen qua Geschwindigkeitsindex für das Fahrzeug frei gegeben ist kriegst du das unproblematisch eingetragen. Die Felge die Piaggio auf der PX verwendet (2.10) ist identisch mit der, die sie auf der PK, also mit 3,0er Reifen verbauen. Wenn du das mit einem Schrieb belegen kannst (Eventuell Ersatzteilnummern von einem Piaggio Händler?), und der Abrollumfang, also die Tachosache, im Griff hast, sollte das kein Problem sein.

Geschrieben
der Vollpfosten vom TÜV net abnehmen laut seiner Aussage darf man immer nur 2 Gleichgroße Reifen an der Wespe haben

bei den neuen 4taktvespen sind ab werk sogar verschiedene dimensionen legal montiert(nicht nur breite sondern auch durchmesser).

ich hab an meiner bajaj die originalen 3,50-10 oder WAHLWEISE 100/80-10 (beiwagen110/80-10) eingetragen.

und das schon vor 10 jahren in österreich - sollte also in deutschland locker einzutragen sein.

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