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Geschrieben

Ich blick langsam nicht mehr durch. :plemplem:

Wie wird es ab Mai denn nun aussehen?

2-Takter werden ja dann nicht mehr zugelassen wegen Abgasvorschriften.

Bekomm ich dann noch 133er Zylinder bei einer Et3 eingetragen und somit eine Zulassung als steuerpflichtiges Kraftrad?

Ist sowas eine Neuzulassung oder eine Umtragung?

Geschrieben

und wenn der Roller zugelassen war, aber nur in Italien und ich das nicht beweisen kann (auch wenn er schon 40 Jahre alt ist)? :haeh:

Geschrieben

Der genaue Wortlaut ist doch vor... zum ersten Mal in den Verkehr gebracht.

Also zählt ne 50 Jahre alte V50 auch dazu.

Allerdings wirst Du eine Ladenneue GS4 dann nicht mehr anmelden können, weil ja noch nie im Verkehr

Geschrieben

Rein theoretisch könnte ich dann weiterhin jede, hier in Deutschland einmal zugelassene, V50 als Leichtkraftrad umtragen lassen?

Umtragen auf Kraftrad wär dann auch weiterhin möglich?

Würde da dann nicht wieder die Abgasnorm einen Strich durch die Rechnung machen?

Geschrieben

Es gelten immer die Bestimmung des Bj's.

D.h. eine fabrikneue GS4 würde nach den heutigen Bestimmungen geprüft werden und durchfallen.

Eine V50 oder PK mit z.B. Bj. 84 ist davon nicht betroffen.

:-D

Gruß,

Olli

Geschrieben
Mich würde auch die Antwort auf Gerhards Frage interessieren. Weiss da jemand was? Oder wo kann man da nachschauen?

Die Frage müsste der Olli hiermit schon indirekt beantwortet haben:

Es gelten immer die Bestimmung des Bj's.
:-D
Geschrieben
Es gelten immer die Bestimmung des Bj's.

D.h. eine fabrikneue GS4 würde nach den heutigen Bestimmungen geprüft werden und durchfallen.

Eine V50 oder PK mit z.B. Bj. 84 ist davon nicht betroffen.

:-(

Gruß,

Olli

...aber da die fabrikneue GS/4 ja auch schon ne Weile nicht mehr gebaut wird sollte sie vom Baujahr her also auch noch zulassungsfähig sein, oder?

Ähm...weiß jemand wo ich eine ladenneue GS/4 herbekomme? :-D

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    • Ich finde das ja generell bedenklich, wenn man ab einer gewissen Ausbaustufe zum Luftprüfen der Einfachheit halber besser erstmal den Motor aus dem Chassis pult, wobei einem dann grundsätzlich der Bolide vom Arbeitstisch rutscht, wodurch elementare seltene andere Baugruppen Schaden nehmen. "Nur mal schnell" geht da irgendwie nicht mehr ...
    • Ich gehe davon aus das Ja, das Problem ist ja nicht die Steuer an sich, sondern das es 2 Bodenrichtwerte für das Grundstück gibt, einmal 3/qm vom Gutachterausschuss der Stadt Kiel um den Verkehrswert zu bestimmen und einmal 300/qm von den selben Gutachtern um die Grundsteuer zu bestimmen. Spannend wird es das der Bund 1000qm von mir braucht um eine Autobahn zu bauen, bekomme ich jetzt 300.000 dann zahle ich lächend die nächsten Jahre die erhöhte Steuer, ich vermute aber die legen die 3 an, was dann glaube ich doch mal ein Gericht klären sollte. Zusätzlich delikat ist die Geschichte das wir sowieso schon im Rechtsstreit mit der Stadt liegen um den Wert des Nachbargrundstücks.
    • Bin am 21.12. die letzte kleine Runde gefahren, hatte Urlaub zwischen den Jahren und dann kam selbst im Rheinland so komisches weißes Zeug vom Himmel... meine Spikereifen passen leider nur aufs Cross Rad. Jetzt ist fast alles getaut, morgen trau ich mich noch nicht (der Weg zum Dienst ist hauptsächlich Nebenstraße und Feldwege, da wird nix gestreut Sonntags um 6) aber nächste Woche sollte es wieder klappen.   Ich fahre ein Trek Domane+ AL5, schon das zweite. Das erste hatte ich 2023 im Sommer bei XXXXL gekauft (alle kleinen Händler im Umkreis haben mich ausgelacht als ich im August ein Rad kaufen wollte... O-Ton "Kommen Sie 2025 noch mal wieder...") und nach diversen Problemen, unter anderem 6 gebrochenen Speichen nach einander, zurück gegeben. Bei einem anderen Händler das neuere Modelljahr vom gleichen Rad etwa 1000€ günstiger ergattert und voll zufrieden. Keine einzige Speiche bis jetzt gebrochen. War wohl ein Montagsrad.
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