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Haftung bei Roller-Veranstaltungen?


Beo

Empfohlene Beiträge

Mein Vater hat mir letztens eine blöde Geschichte erzählt:

Ein Schulfreund von ihm, der Geologe ist, trifft sich in unregelemäßigen Abständen mit ein paar Studienfreunden. Da sitzen sie zusammen, unterhalten sich über Edelsteine und Kristalle und saufen. Als der Schulfreund meines Vaters an der Reihe war eine Einladung zu machen, hat er seine Kumpels in einen Gasthof eingeladen und sie haben da kräftig gepichelt. Zu späterer Stunde ist einer der Gäste raus, etwas frische Luft schnappen. Dabei hat er beschlossen noch zu pieseln und ist ein paar Meter gegangen. Dabei ist er in eine Baugrube gefallen und hat sich kräftig verletzt.

Danach ging wohl eine Diskussion (unter den Versicherungen) los, wer für die Übernahme der Kosten verantwortlich ist. Lange Zeit sah es wohl so aus, daß der Gastgeber (!) die Kosten hätte übernehmen müssen, weil er in seiner Einladung nicht explizit darauf hingewiesen hat, daß er für eventuelle Schäden der Gäste keine Haftung übernimmt.

Ich weiß das Ende der Geschichte nicht mehr so genau, aber der Freund meines Vaters ist da irgendwie wieder 'raus gekommen.

Worauf ich eigentlich hinaus will ist, wie sind denn dann so Veranstaltungen wie "Ich organisiere mal das Abrollern 2009" oder "Wöchentliches Treffen in XYZ" zu behandeln?

Bitte nicht mißverstehen, ich habe unter keinen Umständen vor hier entweder eine große Welle zu machen oder jemanden anzuschwärzen.

Nachdem mir mein Vater die obige Geschichte erzählt hat, habe ich da mal drauf geachtet und festgestellt, daß "Veranstalter übernimmt keine Haftung" oft auf Plakaten drauf steht, und dann festgestellt, daß diese Ausschlussklausel hier nicht sehr oft auftaucht.

Eventuell besteht hier sogar Handlungsbedarf? (Vergleiche die Urheberrechts-Diskussion mit hochgeladenen Fotos...)

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Also bei solchen Kleinveranstaltungen, wie Du sie beschreibst (Treffen mit Komilitonen, An- Abrollern im kleine Kreis, Stammtisch), hätte ich den Abschluss einer Versicherung für überzogen gehalten und wir haben das bisher auch nicht gemacht. Sofern man dazu übergeht Fyler zu drucken, würde ich pauschal den Haftungsausschluß darufschreiben, ohne die konkreten juristischen Rahmenbedingungen zu kennen. Gerade weil man bei Flyerwerbung nur noch schwer den PÜersonenkreis, der erscheint, beeinflussen kann.

Aber als positiver Hinweis und konstruktiver Beitrag zum Thema: Für unser jährliches Vespatreffen in Celle schliessen wir eine Veranstalterhaftpflicht ab, die uns im Zweifelsfalle vor Schlimmerem bewahrt. Und die ist gar nicht mal so teuer, fürs ganze Wochenende (Ffreitag bis Sonntag) bezahlen wir keine 150,- Euro. Da denkt man nicht lange nach ...

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"Keine Haftung für Sach- und Körperschäden"

so stehts auf fast allen Flyern.

Und für "Großveranstaltungen" würde ich auch eine Veranstalterhaftpflicht abschließen.

Den Kontakt zu solchen Versicherungen stellt der Rennigel gerne her :-D

Gruß

Kaleu

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Ja, auf Flyern/Plakaten habe ich das auch schon öfters mal gesehen.

Und was ist mit Threads, in denen etwas organisiert wird? Eben wie "Abrollern 2009", "Rund um den Tegernsee" o.ä.

Wenn es keinen Flyer dazu gibt? Muß man ja nur ins Termine-Board gucken... Eben Klein-Veranstaltungen.

Bearbeitet von Beo
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Ja, auf Flyern/Plakaten habe ich das auch schon öfters mal gesehen.

Und was ist mit Threads, in denen etwas organisiert wird? Eben wie "Abrollern 2009", "Rund um den Tegernsee" o.ä.

Wenn es keinen Flyer dazu gibt? Muß man ja nur ins Termine-Board gucken... Eben Klein-Veranstaltungen.

Wenn mans genau nimmt, ist wohl der Veranstalter dran. Wir schliessen bei unserem Run immer eine Veranstalterhaftpflicht ab, kostet so 120-150? und es sind alle Nebenaktivitäten wie Corso, Fungames etc, versichert. Jetzt lass es aber mal blöd laufen und einer verletzt sich ziemlich schwer und es kann nachgewiesen werden, dass man z.B. fahrlässigerweise nichts unternommen hat, um z.B. irgendeinen Blödsinn zu unterbinden (gell Haan :-D ). Ich glaube dann kanns auch mit ner Veranstaltungsversicherung ins Auge gehen.

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Ein Schulfreund von ihm, der Geologe ist, trifft sich in unregelemäßigen Abständen mit ein paar Studienfreunden. Da sitzen sie zusammen, unterhalten sich über Edelsteine und Kristalle und saufen. Als der Schulfreund meines Vaters an der Reihe war eine Einladung zu machen, hat er seine Kumpels in einen Gasthof eingeladen und sie haben da kräftig gepichelt. Zu späterer Stunde ist einer der Gäste raus, etwas frische Luft schnappen. Dabei hat er beschlossen noch zu pieseln und ist ein paar Meter gegangen. Dabei ist er in eine Baugrube gefallen und hat sich kräftig verletzt.

Es haftet der Grundstückseigentümer/Gastwirt wegen Verletzung einer Verkehrsicherungspflicht.

Weiterhin würde ich allerdings mal pauschal behaupten, dass den Geschädigten ein Mitverschulden wegen Alkohol trifft.

Aber was sind das denn für Studienfreunde, die sich unternander verklagen? :-D

Achso, diese tollen Sätze wie "Für Körper- und Sachschäden auf Runs wird keine Haftung übernommen" ist das Papier/den Flyer nicht wert, auf dem es draufsteht.

Wie schon hier mehrfach erwähnt rate ich dringend zum Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht.

Aber auch die haftet nicht für alles, was zB für manche Fungames interessant werden könnte.

Gruß Dirk

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Aber was sind das denn für Studienfreunde, die sich unternander verklagen? :-D

Als Erklärung: Das waren nicht die Studienfreunde untereinander, sondern die Versicherungen! Der hatte sich -laut meines Vaters- richtig heftig verletzt, so mit Wirbelsäule oder so...

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