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Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein bei 125ccm


Dokma

Empfohlene Beiträge

Hatte gestern mal wieder meine "Fahrzeugbesitzkarte" in den Händen.

Ich weiß inzwischen nämlich nicht was ich sonst dazu sagen soll.

Die Fakten:

-Habe bei der Zulassungsstelle damals nur einen "Schein" bekommen.

-Das Wort "Fahrzeugschein" ist durchgestrichen.

-Soll sich um die Version für 125er Fahrzeuge handeln.

-Einen regulären Fahzeugbrief gab es nicht dazu.

-Soetwas kenne ich sonst nur von der Plasteschwuchtelscheisse meines Onkels (Honda/Yamaha).

Als ich die T5 angemeldet hatte war mir das ganze ja ziemlich egal da ich nichts verändern wollte, aber nach einem Jahr GSF-Mitgliedschaft habe ich mir das aus dem Kopf gestoßen.

Wie schaut das eigentlich aus wenn ich da etwas eintragen lassen will? Mein reiner Menschenverstand läßt mich ein böses is nich erahnen! Also wer hat Ahnung von den Scheinen, der Möglichkeit da etwas eintragen zu lassen oder der Möglichkeit beim Ordnungsamt neue Papiere (diesmal Brief+Schein) zu ergattern?

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-Das Wort "Fahrzeugschein" ist durchgestrichen
... und "Ersatz-ABE" hingetippt, oder?

Du müßtest auch noch Dein grünes Gutachten vom TÜV haben. Da kannste Dir doch noch reichlich eintragen lassen.

Vor zwei, drei Jahren haben sie mir auf der Zul.-Stelle mal gesagt, dass es für 125er nur noch ABEs geben soll, aber wer will, könnte auch einen Brief beantragen. Was da dran ist, weiss ich auch nicht ...

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Meine Pfümpf hat ne Betriebserlaubnis. Ist son langer Bogen in grün-weiß gestreift. Meine PK hingegen hat noch die gute alte grüne BE. Und die 125er PX hat eine BE zum Aufklappen.

Also, WAS wolltest Du wissen?

ich habe 3 Leichtkraftroller im Fuhrpark, und jede BE sieht anders aus. Aber NUR nen Fahrzeugschein... das hab ich noch nicht gesehen.

Auf Antrag wird aber auch ein Brief ausgestellt (haben meine beiden 80er PXen, eine mit 135ccm, klar=Krad, eine mit orig. 79 ccm... nix ist unmöglich.)

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@Gumminupsi

Mir gayt es hauptsächlich um die Möglichkeit meinen JL, den Buzetti und die weißen Blinkerlinge eingetragen zu bekommen. Und den Kegra-Höcker (wahlweise) natürlich.

Von der Idee mit dem Spoiler bin ich wieder weg.

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Habe günstig eine PX 80 erstanden. Bisher waren da immer diese kleinen grünen Betriebserlaunisheftchen (oder falls Kradzugelassen ein richtiger Brief)bei. Bei dieser jedoch, ist nur ein kleiner Fahrzeigschein bei (denke mal wie bei Dokma). Die Kiste ist seit gut 3 Jahren abgemeldet. Werde mal schauen, obs Probleme bei der Wiederanmeldung gibt. Ist ja nun eine Vollabnahme erforderlich. Zudem noch ein PX 150 Motor drin. Da blickt der Prüfer bestimmt üebrhaupt nicht mehr durch...wir werden sehen :))

Klingt also so ähnlich wie bei Dokma ??

Gruß

Marc

Bearbeitet von Marc27
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Meine PK125Xl hat auch nur die grüne Betriebserlaubnis ist das gleiche wie nen Brief. Ich habe aber zusätzlich noch nen Fahrzeugschein, die Höchstgeschwindiglkeit ist mit 89 Km/h eingetragen. Im Schein steht ist nur gültig mit der Betriebserlaubnis. Bei uns ist das bei 125er so üblich egal welches Modell, jedenfalls bei Neuanmeldungen wo eine Vollabnahme fällig war. Bei Rollern die noch Tüv haben oder nur nen Hauptuntersuchung brauchen, und nen alten Brief haben bleibt alles so wie es ist.

Fazit: Ich denke das ist also ganz normal ob T5, Pk125, Px125, PV125, Et3, etc. ist auch im Prinzip scheissegal. Hauptsache angemeldelt.

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Achja bei Eintragungen spielt es keine Rolle was man hat Betriebserlaubnis oder Brief. Bei einer Hubraumveränderung über 125ccm wird ein Gutachten vom Tüv erstellt und bei der Eintragung in den Schein beim StvA, erhält man dann einen richtigen Fahrzeugbrief. Kostet Geld sonst gibt es keine Probleme. Jedenfalls war das bei mir so. Lambretta Li125 Serie 3 auf 175ccm mit PM Auspuff und anderem Gaser. Dem Prüfer hab ich nen alten Rollerladen Katalog gezeigt und er hats in sein Gutachten getippt, und schon hatte ich für meine 125er Lambretta nen Breif und nen grosses Kennzeichen. Achja 125er die eine bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit unter 80km/h aufweisen (Lambretta Li125, 74 km/h) bekommen nur ein kleines Kennzeichen. Alles andere über 80km/h ein grosses. Die Karren mit einer Höchstgeschwingkeit bis 80km/h dürfen ja schon von 16 jährigen gefahren werden. Für alles andere braucht man nen Motorradführerschein.

Müsste eingentlich alles sein, quasi unbürokratisch.

MFG Bergfick

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Nabend!

Meinen Infos zur Folge hängt das damit zusammen ob das Fahrzeug Steuerpflichtig ist. Da ja die Steuer in ner 100ccm Staffel berechnet wird. Darum hat ne normale 80er auch ne Betriebserlaubnis und ne 125er sollte eigentlich nen Brief haben. Ausser die haben gepennt, bei meiner Umrüstung auf 135er haben haben die mir auch alles in die BE eingetragen. Nach 3 Monaten sagten sie dann es wäre ein Fehler passiert, ich bräuchte nen Brief.

Aber Eintragungen sind auf jeden fall kein Problem mit BE.

Ich hoffe geholfen zu haben.

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