Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Spediteure anwesend? Frage zur CMR...


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moinsen,

suche jemanden "vom Fach" aus einer Spedition der sich mit CMR, speziell der Verpflichtung zur Sicherung der Ladung während des Transports auskennt.

Bitte PM.

:-D -Dank!

:-D

Geschrieben

Hat mal ein Mädel in unserem IHK-Prüfungsausschuss thematisiert. Hier die Musterlösung:

Die Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (= CMR von franz. Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route) gilt für Internationale Transporte, die mit Lastkraftwagen durchgeführt werden, wenn das Abgangs- oder Empfangsland des Gutes ein CMR-Mitgliedstaat ist. Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung ist, dass die CMR nur ihre Gültigkeit besitzt, wenn Straßenfahrzeuge verladen werden. Container oder Wechselaufbauten gelten nicht als Fahrzeuge.

Die Haftung erfolgt bei Güterschäden mit 8,33 SZR (Sonderziehungsrecht) (1 EUR = 0,86298 XDR) je kg Brutto-Rohgewicht.

Eine Haftung bei Lieferfristüberschreitung geht im CMR von einfacher Höhe der gezahlten Fracht aus. Abweichende Regelungen sind nichtig. Die Ladungssicherung entspricht EU-Recht.

CMR-Mitgliedsstaaten sind Albanien, Armenien, Aserbeidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, Iran, Irland, Italien, Kasachstan, Kirgisistan, Kroatien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Mongolei, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien-Montenegro, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tadschikistan, Tschechien, Tunesien, Turkmenistan, Türkei, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland, Zypern. Stand 28. März 2008

Geschrieben (bearbeitet)

Danke, hilft mir aber nicht so richtig weiter.

Es ist ein Schaden bei einem Transport entstanden. Die Ladungssicherung war quasi nicht vorhanden. Die Spedtion sagt, dass sie nicht für den Schaden aufkommen, weil die Verpackung nicht ausreichend war und berufen sich auf das CMR wonach bei unzureichender Verpackung ein Haftungsausschluß vorliegt. Nach meinem Verständnis käme das einem Freibrief gleich und ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist... zumal der Schaden nicht enstanden wäre, wenn die Sendung gesichert gewesen wäre.

:-D

Bearbeitet von Mozzer
Geschrieben
Die Spedtion sagt, dass sie nicht für den Schaden aufkommen, weil die Verpackung nicht ausreichend war und berufen sich auf das CMR wonach bei unzureichender Verpackung ein Haftungsausschluß vorliegt.

:-D

Sorry, aber das ist totale Soße: "CMR" heißt eigentlich nix anderes als "Lieferschein". Deine Spedition ist doch haftpflichtversichert, die sollen sich nicht so anstellen und so`n Blödsinn erzählen. Ne genauso dämliche Begründung wäre auch beispielsweise: "der Frachtbrief war nicht im Format DIN A 4" oder "nachts ist die Schwerkraft höher als auf der Autobahn".

Tip von mit: such Dir ne IHK (oder wie das im Amtsdeutsch heißt: "Zuständige Stelle") und stell den Fall vor!

Geschrieben
Danke, hilft mir aber nicht so richtig weiter.

Es ist ein Schaden bei einem Transport entstanden. Die Ladungssicherung war quasi nicht vorhanden. Die Spedtion sagt, dass sie nicht für den Schaden aufkommen, weil die Verpackung nicht ausreichend war und berufen sich auf das CMR wonach bei unzureichender Verpackung ein Haftungsausschluß vorliegt. Nach meinem Verständnis käme das einem Freibrief gleich und ich kann mir nicht vorstellen, dass das so richtig ist... zumal der Schaden nicht enstanden wäre, wenn die Sendung gesichert gewesen wäre.

:-D

1. Wenn die Ladung nicht gesichert war ist der Frächter (Fuhrwerksunternehmer) fällig,

denn jeder Fahrer ist zuständig dafür daß die Ladung gesichert ist mit Spanngurten usw.

Bei diversen Speditionen sind eigentlich zum größten Teil Frächter unter Vertrag die Waren von A nach B befördern.

2. Wenn die Ladung anständig gesichert ist und trotzdem die Ware beschädigt ist kann man sich auf nicht gut verpackt ausreden,

insofern von außen keine sichtbaren Schäden zu erkennen sind.

Wenn Sturzschäden ersichtlich sind sind wir wieder bei -----1.

Geschrieben
cmr ist nicht gleich lieferschein!!!!

Incoterms? Wie helfen die jetzt weiter?

Frachtführer/Belader: Ob das eine einzige Person war, weiß ich nicht. Eine oder zwei, diese aber in jedem Fall Mitarbeiter der verursachenden Spedition.

Was ich bisher rausgefunden habe, ist das die CMR wohl so eine Art Allgemeines Regelwerk für Transporte ist. Dort heißt es in

Art. 17

4. Der Frachtführer ist vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 bis 5 von seiner Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung aus den mit einzelnen oder mehreren Umständen der folgenden Art verbunden besonderen Gefahren entstanden ist:

...

b) Fehlen oder Mängel der Verpackung, wenn die Güter ihrer Natur nach bei fehlender oder mangelhafter Verpackung Verlusten oder Beschädigungen ausgesetzt sind;

....

und darauf berufen sie sich. Nur eben ist der Schaden nicht entstanden weil keine Verpackung da war, sondern weil die Sendung nicht gesichert war.

Was machen die denn bei einem Transport von einem Flügel für Windkraftanlagen. Oh, keine Verpackung, na dann...?!?

Geschrieben

für die ladungssicherung ist der spediteur zuständig und kann auch dafür belangt werden. er trägt alleine die haftung wenn vom absender ausdrücklich darauf hingewiesen wird (im cmr)

incoterms regeln den risiko übergang.

Geschrieben
für die ladungssicherung ist der spediteur zuständig und kann auch dafür belangt werden. er trägt alleine die haftung wenn vom absender ausdrücklich darauf hingewiesen wird (im cmr)

incoterms regeln den risiko übergang.

Ich klink mich hier aus, denn

(aus der Musterlösung:)

Incoterm 2000, International Commercial Terms sind international vereinheitlichte Klauseln, die die Lieferbedingungen im Außenhandelsgeschäft bestimmen.

Weiter heißt es

(aus der Musterlösung:)

die ICC INCOTERMS betreffen im Wesentlichen drei Punkte:

? Regelung des Transportkostenübergangs

? Regelung des Transportrisikoübergangs

? Geschäftsabwicklungspflichten

Damit regeln sie, wer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt, wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die Ware versichert, wer die Waren prüft und sie verpackt.

Mozzer hat doch gesagt, dass die Sendung nicht gesichert war. Da helfen also Incotherms genausowenig wie das Heranziehens der CMR. Oder, um es mal einfach zu machen, "wenn kein Anti-Rutsch-Gummi drunter ist und keine Gurte, Ketten oder Ladegeschirre angebracht wurden, kannste Dich auch auf den Kopf stellen - UN-sicher ist UN-sicher, gell?"

Geschrieben

stimmt, in deutschland ist antirutschmatte/gurte pflicht, in ö nur gurte.

naja wenn der belader auch der spediteur ist, dann sieht es besser aus.

Geschrieben (bearbeitet)

incoterms und ob cmr oder nicht ist alles hier nicht wichtig, denn für die ladunggsicherung ist alleinig der frachtführer verantwortlich und nicht wann das risiko auf den einen oder anderen übergeht.

Lass Dir bitte von der Spedition schriftlich bestätigen, dass der Schaden durch unsachgemäße Sicherung der Ladung entstanden ist, wird er auf unsachgemäße Verpackung zurückgeführt bist du in den Arsch gekniffen.

Ja es gibt Vorschriften zum Verpacken der zu transportierenden Güter, sei es gesetzliche oder durch die betreffende Spedition oder vom Kunden, auschlaggebend hier die Beschaffenheit (Gefahrstoffe, Textilien etc.) der Güter.

Bearbeitet von 1210er
Geschrieben

Als alter Transportschadensachbearbeiter kann ich ja auch noch meinen Senf dazu abgeben.

Man unterscheidet die beförderungssichere Verladung, die grundsätzlich vom Versender sicherzustellen ist, und die betriebssichere Verladung, die ausschließlich dem Transporteur obliegt. Grundsätzlich hat der Frachtführer nur dafür zu sorgen, dass der LKW gut ausbalanciert ist und nicht in der ersten Kurve wegen Ladungsverschub umfällt. Der Versender, als Spezialist für sein aufgegebenes Frachtgut, hat für die ausreichende Verpackung, beförderungssichere Verladung, zu sorgen.

Ich gebe da mal ein pratisches Beispiel. Bei Eiern muss der Versender selbstverständlich die üblichen Eierkartons stellen, ohne die ist es dem Frachtführer nur schwerlich möglich, die Eier heile von a nach b zu bekommen. Eine eventuelle Sauerei auf der Ladefläche hat auch auf den Betrieb des LKW keinen Einfluss. Allerdings darf der Fahrer natürlich nicht sehenden Auges die Fracht ungesichert verladen, wenn ihm klar sein muss, dass das so nicht gut geht, also die Eier zuzusagen rollend verladen. Hier wäre zumindest ein Mitverschulden gegeben.

Es kommt im Endeffekt aber auch auf die jeweilige Auftragslage von Handels- und Tranportgeschäft an.

Handelsgeschäft: Wo soll die Gefahr an der Kaufsache übergehen? Hier kommen dann die incoterms ins Spiel.

Transportvertrag: Hat ggf. der Frachtführer oder auch Spediteur auch die beförderungssichere Verladung übernommen.

@mozzer: Du kannst mir gerne die Einzelheiten per Mail bzw. Fax schicken. Adresse und Nummer gebe ich Dir bei Bedarf gerne per pm.

Gruß

Axel

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information