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Kündigungsfristen in Österreich


red-polo

Empfohlene Beiträge

Habe die letzten 3 Monate in Hallwang bei Salzburg in Festanstellung (50% - Halbtags) nach Tarif gearbeitet, d.h. einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, da in Ö angeblich ja schon alles mit der Meldung des Arbeitgebers erledigt ist.

Wie schaut es jetzt aber aus mit Probezeiten und Kündigungsfristen?

Da die Arbeitsbedingungen äußerst ungeil sind, würd ich da nämlich gern wieder so schnell wie möglich raus...

Cherio! :-D

Gilt da:

Rechtslage in Österreich [bearbeiten]

In Österreich gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen, je nachdem, ob es sich bei den Arbeitnehmern um Angestellte oder Arbeiter handelt. Für erstere kommt das Angestelltengesetz (AngG) zur Anwendung, für letzter das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) aus dem Jahre 1812.

Das ABGB bestimmt dazu:

§ 1159a. (1) Wenn ein Dienstverhältnis, das Dienste höherer Art zum Gegenstande hat, die Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers hauptsächlich in Anspruch nimmt und schon drei Monate gedauert hat, so ist ohne Rücksicht auf die Art der Bemessung des Entgelts eine mindestens vierwöchentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

§ 1159b. In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden.

§ 1159c. Die Kündigungsfrist muß immer für beide Teile gleich sein. Wurden ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist.

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist laut § 20/2 AngG auf Seiten des/der DienstgeberIn:

ab Beginn des Dienstverhältnisses 6 Wochen

nach Vollendung des zweiten Dienstjahres 2 Monate

nach Vollendung des fünften Dienstjahres 3 Monate

nach Vollendung des fünfzehnten Dienstjahres 4 Monate

nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Dienstjahres 5 Monate

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Ablauf eines Kalendermonats, sofern dienstvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Befristete Dienstverhältnisse können durch Kündigung nur dann gelöst werden, wenn das ausdrücklich im Dienstvertrag vereinbart wurde.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfri...im_Arbeitsrecht

Heißt das jetzt, dass ich als Angestellter 1 Monat habe, trotz Halbtags und nix mit Probezeit?

Bearbeitet von red-polo
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So schauts aus:

§ 1159a. (1) Wenn ein Dienstverhältnis, das Dienste höherer Art zum Gegenstande hat, die Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers hauptsächlich in Anspruch nimmt und schon drei Monate gedauert hat, so ist ohne Rücksicht auf die Art der Bemessung des Entgelts eine mindestens vierwöchentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

§ 1159b. In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden.

§ 1159c. Die Kündigungsfrist muß immer für beide Teile gleich sein. Wurden ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist.

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist laut § 20/2 AngG auf Seiten des/der DienstgeberIn:

ab Beginn des Dienstverhältnisses 6 Wochen

nach Vollendung des zweiten Dienstjahres 2 Monate

nach Vollendung des fünften Dienstjahres 3 Monate

nach Vollendung des fünfzehnten Dienstjahres 4 Monate

nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Dienstjahres 5 Monate

:-D

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Habe die letzten 3 Monate in Hallwang bei Salzburg in Festanstellung (50% - Halbtags) nach Tarif gearbeitet, d.h. einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, da in Ö angeblich ja schon alles mit der Meldung des Arbeitgebers erledigt ist.

Wie schaut es jetzt aber aus mit Probezeiten und Kündigungsfristen?

Da die Arbeitsbedingungen äußerst ungeil sind, würd ich da nämlich gern wieder so schnell wie möglich raus...

Cherio! :-D

Angestellter oder Arbeiter?

Probezeit normal ein Monat, danach normales Arbeitsverhältnis.

Kündigungsfrist ohne andere Vereinbarungen ein Monat, bin mir nur nicht sicher, ob es jederzeit kündbar ist oder nur zum Quartal.

Alle Angaben basieren auf akuten Halbwissen!

Edith meint: zu spät!

Bearbeitet von Lupo1
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