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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Habe die letzten 3 Monate in Hallwang bei Salzburg in Festanstellung (50% - Halbtags) nach Tarif gearbeitet, d.h. einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, da in Ö angeblich ja schon alles mit der Meldung des Arbeitgebers erledigt ist.

Wie schaut es jetzt aber aus mit Probezeiten und Kündigungsfristen?

Da die Arbeitsbedingungen äußerst ungeil sind, würd ich da nämlich gern wieder so schnell wie möglich raus...

Cherio! :-D

Gilt da:

Rechtslage in Österreich [bearbeiten]

In Österreich gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen, je nachdem, ob es sich bei den Arbeitnehmern um Angestellte oder Arbeiter handelt. Für erstere kommt das Angestelltengesetz (AngG) zur Anwendung, für letzter das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) aus dem Jahre 1812.

Das ABGB bestimmt dazu:

§ 1159a. (1) Wenn ein Dienstverhältnis, das Dienste höherer Art zum Gegenstande hat, die Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers hauptsächlich in Anspruch nimmt und schon drei Monate gedauert hat, so ist ohne Rücksicht auf die Art der Bemessung des Entgelts eine mindestens vierwöchentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

§ 1159b. In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden.

§ 1159c. Die Kündigungsfrist muß immer für beide Teile gleich sein. Wurden ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist.

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist laut § 20/2 AngG auf Seiten des/der DienstgeberIn:

ab Beginn des Dienstverhältnisses 6 Wochen

nach Vollendung des zweiten Dienstjahres 2 Monate

nach Vollendung des fünften Dienstjahres 3 Monate

nach Vollendung des fünfzehnten Dienstjahres 4 Monate

nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Dienstjahres 5 Monate

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Ablauf eines Kalendermonats, sofern dienstvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Befristete Dienstverhältnisse können durch Kündigung nur dann gelöst werden, wenn das ausdrücklich im Dienstvertrag vereinbart wurde.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfri...im_Arbeitsrecht

Heißt das jetzt, dass ich als Angestellter 1 Monat habe, trotz Halbtags und nix mit Probezeit?

Bearbeitet von red-polo
Geschrieben

So schauts aus:

§ 1159a. (1) Wenn ein Dienstverhältnis, das Dienste höherer Art zum Gegenstande hat, die Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers hauptsächlich in Anspruch nimmt und schon drei Monate gedauert hat, so ist ohne Rücksicht auf die Art der Bemessung des Entgelts eine mindestens vierwöchentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

§ 1159b. In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden.

§ 1159c. Die Kündigungsfrist muß immer für beide Teile gleich sein. Wurden ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist.

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist laut § 20/2 AngG auf Seiten des/der DienstgeberIn:

ab Beginn des Dienstverhältnisses 6 Wochen

nach Vollendung des zweiten Dienstjahres 2 Monate

nach Vollendung des fünften Dienstjahres 3 Monate

nach Vollendung des fünfzehnten Dienstjahres 4 Monate

nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Dienstjahres 5 Monate

:-D

Geschrieben (bearbeitet)
Habe die letzten 3 Monate in Hallwang bei Salzburg in Festanstellung (50% - Halbtags) nach Tarif gearbeitet, d.h. einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, da in Ö angeblich ja schon alles mit der Meldung des Arbeitgebers erledigt ist.

Wie schaut es jetzt aber aus mit Probezeiten und Kündigungsfristen?

Da die Arbeitsbedingungen äußerst ungeil sind, würd ich da nämlich gern wieder so schnell wie möglich raus...

Cherio! :-D

Angestellter oder Arbeiter?

Probezeit normal ein Monat, danach normales Arbeitsverhältnis.

Kündigungsfrist ohne andere Vereinbarungen ein Monat, bin mir nur nicht sicher, ob es jederzeit kündbar ist oder nur zum Quartal.

Alle Angaben basieren auf akuten Halbwissen!

Edith meint: zu spät!

Bearbeitet von Lupo1

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    • Neuer Test:   Ich musste nur 42 Jahre alt werden, um zu erfahren, dass an einem Taschenmesser auch ein Dosenöffner dran ist. 
    • Tja, nach genauerer Inspektion ein herber Rückschlag     Ich dachte mir vor dem Strahlen schon.... wieso ist in dem Bereich so viel Ölkohle.   Hab den Motor dann schnell so aufgebaut um das Kurbelhaus Abdrücken zu können. Selbst bei 3!! Bar alles dicht.   Nach etwas schleifen war der Riss dann weg     Und ich habe Hoffnung geschöpft. Wollte aber auf Nummern sicher gehen.   Also wieder mit 3bar aufs Kurbelhaus und den Block auf Betriebstemperatur erwärmt und siehe da, plötzlich war er undicht.     Richtig schöner Lunker im Bereich Nebenwelle ins Kurbelhaus.   Hab den Block dann sicherheitshalber ins Wasserbad gelegt und auch noch mal übers Getriebe druck drauf gegeben. Zum Glück keine Verbindung Getriebeseitig.   Es ist also nur diese eine Stelle undicht.   Ich war definitiv der Erstöffner und der Motor hatte 5tkm drauf. Konische Sache.   Habe dann gleich noch @Han.F angerufen. Der wird das Alulöten und somit sicher verschließen. Hab mir mal so seine Alulöt Projekte angesehen. Das ist für ihn wohl ein Klacks und ich fühle mich in sicheren Händen.   Der Wärmeintrag hält sich auch in Grenzen und fürchte somit keinen Verzug. Man hätte vielleicht auch mit Druck Harz durchbressen können aber löten finde ich einfach die bessere Methode in dem Fall.   Wäre ein Klassiker... lässt sich warm nicht abstimmen
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