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Kündigungsfristen in Österreich


red-polo

Empfohlene Beiträge

Habe die letzten 3 Monate in Hallwang bei Salzburg in Festanstellung (50% - Halbtags) nach Tarif gearbeitet, d.h. einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, da in Ö angeblich ja schon alles mit der Meldung des Arbeitgebers erledigt ist.

Wie schaut es jetzt aber aus mit Probezeiten und Kündigungsfristen?

Da die Arbeitsbedingungen äußerst ungeil sind, würd ich da nämlich gern wieder so schnell wie möglich raus...

Cherio! :-D

Gilt da:

Rechtslage in Österreich [bearbeiten]

In Österreich gibt es unterschiedliche Kündigungsfristen, je nachdem, ob es sich bei den Arbeitnehmern um Angestellte oder Arbeiter handelt. Für erstere kommt das Angestelltengesetz (AngG) zur Anwendung, für letzter das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) aus dem Jahre 1812.

Das ABGB bestimmt dazu:

§ 1159a. (1) Wenn ein Dienstverhältnis, das Dienste höherer Art zum Gegenstande hat, die Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers hauptsächlich in Anspruch nimmt und schon drei Monate gedauert hat, so ist ohne Rücksicht auf die Art der Bemessung des Entgelts eine mindestens vierwöchentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

§ 1159b. In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden.

§ 1159c. Die Kündigungsfrist muß immer für beide Teile gleich sein. Wurden ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist.

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist laut § 20/2 AngG auf Seiten des/der DienstgeberIn:

ab Beginn des Dienstverhältnisses 6 Wochen

nach Vollendung des zweiten Dienstjahres 2 Monate

nach Vollendung des fünften Dienstjahres 3 Monate

nach Vollendung des fünfzehnten Dienstjahres 4 Monate

nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Dienstjahres 5 Monate

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist ein Monat zum Ablauf eines Kalendermonats, sofern dienstvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Befristete Dienstverhältnisse können durch Kündigung nur dann gelöst werden, wenn das ausdrücklich im Dienstvertrag vereinbart wurde.

quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfri...im_Arbeitsrecht

Heißt das jetzt, dass ich als Angestellter 1 Monat habe, trotz Halbtags und nix mit Probezeit?

Bearbeitet von red-polo
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So schauts aus:

§ 1159a. (1) Wenn ein Dienstverhältnis, das Dienste höherer Art zum Gegenstande hat, die Erwerbstätigkeit des Dienstnehmers hauptsächlich in Anspruch nimmt und schon drei Monate gedauert hat, so ist ohne Rücksicht auf die Art der Bemessung des Entgelts eine mindestens vierwöchentliche Kündigungsfrist einzuhalten.

§ 1159b. In allen anderen Fällen kann das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer mindestens vierzehntägigen Kündigungsfrist gelöst werden.

§ 1159c. Die Kündigungsfrist muß immer für beide Teile gleich sein. Wurden ungleiche Fristen vereinbart, so gilt für beide Teile die längere Frist.

Für Angestellte beträgt die Kündigungsfrist laut § 20/2 AngG auf Seiten des/der DienstgeberIn:

ab Beginn des Dienstverhältnisses 6 Wochen

nach Vollendung des zweiten Dienstjahres 2 Monate

nach Vollendung des fünften Dienstjahres 3 Monate

nach Vollendung des fünfzehnten Dienstjahres 4 Monate

nach Vollendung des fünfundzwanzigsten Dienstjahres 5 Monate

:-D

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Habe die letzten 3 Monate in Hallwang bei Salzburg in Festanstellung (50% - Halbtags) nach Tarif gearbeitet, d.h. einen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt es nicht, da in Ö angeblich ja schon alles mit der Meldung des Arbeitgebers erledigt ist.

Wie schaut es jetzt aber aus mit Probezeiten und Kündigungsfristen?

Da die Arbeitsbedingungen äußerst ungeil sind, würd ich da nämlich gern wieder so schnell wie möglich raus...

Cherio! :-D

Angestellter oder Arbeiter?

Probezeit normal ein Monat, danach normales Arbeitsverhältnis.

Kündigungsfrist ohne andere Vereinbarungen ein Monat, bin mir nur nicht sicher, ob es jederzeit kündbar ist oder nur zum Quartal.

Alle Angaben basieren auf akuten Halbwissen!

Edith meint: zu spät!

Bearbeitet von Lupo1
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    • Also es ist so Wolfgang,   Zweirad Grün hat ja jetzt die Mahle Lizenz über das patentrechtlich geschützte Nicasil von Rimuto, H. Rittberger) bitte verzeih wenn's verkehrt geschrieben ist.   Die Fa. Grün spannt zumindest unten auf den Tisch starr auf, hier ist zumindest schon mal eine 100%ige Winkligkeit der Fussdichtfläche zur Zylibohrung garantiert. Das wird bei z.B. italienischen Zylilieferanten kplt. ignoriert.   Was da an Winkelfehlern über meine Messsäulen laufen, teil bis 13-15/100mm am Zylifuss. Das da ein 67er Kolben z.B. mit 6/100mm Einbauspiel schräg im Zyli auf und ab fährt dürfte klar sein.   Das passiert beim sog. "Freihand- Honen" wenn der Zyli mit Anschlag frei Hand in der Honahle geführt wird. Wo die Honleisten am Anfang die doch unrunde rohe Galvanikschicht anfangen zu glätten.   Der @egighat das schon lange erkannt und lässt seine Zylis nach dem schichten und honen am Fuß, kann auch sein oben, zerspanend egalisieren.   Ein absolutes Muss!   Gruß   PS: Andere Antworten später, die Arbeit ruft
    • aber zwischen "nicht schön" und "geht gar nicht" kann man schon noch wählen  
    • Die Formel @vespa-joelieber Josef ist goldrichtig. Man kann die eigentlich anwenden seit es beschichtete Aluzylinder gibt.   Wenn sich jetzt hier ca. 2/100mm mehr Einbauspiel (EBS) durch die Formelberechnung ergeben, kommt das aus folgendem Grund der "Klemmersicherheit" nur positiv zugute. Ein wie bei @JimRaketejetzt perfekt maßhaltig, d.h., perfekt rund und zylindrischer Zyli im "vorgespannten" Zustand geläppt.   Es können hier noch so viele Nörgler und Besserwisser aufreden, dieses System war schon vor 100 Jahren das beste was man einem Zyli angedeihen lassen kann und ist heute, man höre und staune immer noch Technik vom feinsten.  Warum z.B. bei so einem Zyli die 0,045-0,05mm EBS zu wenig sein könnten, da die hundsmisserable Qualität betreffend der Masshaltigkeit eines Aluzylinder "sehr zu wünschen" übrig lässt, muss oder sollte man ca. 2/100mm grösser honen, vom Hersteller ja praktiziert, wenn er's richtig macht   Aus dem Grund, wenn der Zyli auf der Messmaschine vermessen würde, kann es locker auf bis zu 2/100mm engere Bohrungsmaße kommen. Das Einbauspiel wird immer von der engsten bauchigen Stelle der Zylibohrung aus angenommen. Und diese "bauchigen" Stellen arbeitet der Läppdorn perfekt raus.   Mit diesen 0,065mm EBS, perfekt rund, vor allem wenn der Zyli auf den Block mitsamt Kopf aufgeschraubt wird, läuft der Kolben viel freier, man hört ja an der Aussage von @JimRaketewie das Ding jetzt anschiebt.   Zuvor lief der Kolben an den zu engen Stellen fast ohne Schmierfilm in der Zylibohrung, daher auch die extrem grossflächigen Druck und Glanzstellen!   Der Kolben muss auf einem ÖL und Luftpolster gleiten, und diese Luft "muss" über das EBS gegeben werden, in einer "runden Bohrung!   Mit herkömmlichen Messmitteln, wie z.B. dem Zweipunkt- Messgerät kommt kein Mensch an die kritischen Stellen bei einem mit Ports durchsetzten Zweitakt- Zylis. Bitte, und komm mir keiner mit nem Dreipunkt- Messgerät!!   Wir hatten im Messraum, wo ich die letzten 8Jahre arbeitete ein Mantellinien- Messgerät stehen, hier war am Messprotokoll 1 Mµ schon wie ein Gebirgspanorama.
    • eingestellt auf 1,33mm (Laut Beipackzettel sollten es 1,4 +/- 0,1mm sein)   Zum Thema Getriebe...sind alles wilde Zahlen für mich, da steck ich nicht tief genug drin, hab mich bisher aufs Primär beschränkt...
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