folien.kartoffel Geschrieben 27. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 Hallo, evtl könnt ihr mir ja besser helfen als diese inkompetente Zulassungsstelle.Ich habe mir eine Px alt Baujahr 1980 gegönnt. Beim Kauf habe ich die Betriebserlaubnis und die Abmeldebescheinigung erhalten. die erste Seitedes Fahrzeugscheins ist an die Betriebserlaubnis angetackert. Laut Abmeldebogen ist sie seit dem 3.9.2001 "vorrübergehen abgemeldet".Ich möchte sie nun gerne wieder auf die Straße bringen. Könnt ihr mir sagen wie ich nun vorgehen muss? Die netten Damen und Herren in der Zulassungsstellenstellen mich immer munter weiter und keiner hat nen Plan.Es wäre echt super wenn jemand der diese Sch**** schonmal durchgemacht hat das Vorgehen kurz beschreiben könnte, dass würde mich sehr freuen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kloiner Geschrieben 27. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 (bearbeitet) schaust das sie blinkt hupt leuchtet machst dir nen termin oder fragst ob sie abstellen kannst und die sich das mal anschauen könnendu möchtest sie gern wieder zulassenund dann kommts halt wie immer aufen prüfer anmeiner wollte nur ne HU das hat ihm voll kommen gereicht und sein kommentar warauf ösi deutschdat is ja wie früher schwalbe föhrn Bearbeitet 27. Oktober 2009 von kloiner Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
folien.kartoffel Geschrieben 27. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 und wie geht es dann weiter? ich muss ja irgendwie einen neuen Schein bekommen. Oder ist das mit Hilfe der Betrieberlaubnis + Abmeldebescheinigung ohne weiteres möglich? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Elbratte Geschrieben 27. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 Bei 8 Jahren Stillegung musst Du eine Vollabnahme machen lassen.Mit dem Gutachten kannst Du die Vespa dann zulassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
T5Rainer Geschrieben 27. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 Seit März 2007 neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen:? WiederzulassungWird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren wieder zugelassen, so reicht dafür eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist jedoch nur dann erforderlich, wenn sie in der Stilllegungs-Phase fällig war. Bei Dir > 7 Jahre stillgelegt => zum TÜV, §21 machen, Wiederzulassen, Fahren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
folien.kartoffel Geschrieben 27. Oktober 2009 Autor Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 Seit März 2007 neue Vorschriften für die Zulassung von Straßenfahrzeugen:? WiederzulassungWird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren wieder zugelassen, so reicht dafür eine Hauptuntersuchung aus. Sie ist jedoch nur dann erforderlich, wenn sie in der Stilllegungs-Phase fällig war. Bei Dir > 7 Jahre stillgelegt => zum TÜV, §21 machen, Wiederzulassen, Fahren.wunderbar, vielen dank für die Hilfe! Dann kanns ja bald losgehen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
VXR200 Geschrieben 27. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 Du brauchst in der Regel nichteinmal den Fahrzeugschein, da der bei Stilllegung normnalerweise eingezogen wird.(Kreuzchen auf der Abmeldebescheinigung)Ich habe nur Tüv gemacht bin zur Zulassungsstelle mit Betriebserlaubnis und Abmeldebescheinigung und schwupp konnte ich wieder fahren . Ist übrigens erst 2 Wochen her. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kloiner Geschrieben 27. Oktober 2009 Teilen Geschrieben 27. Oktober 2009 bei mir erst 6 wochen ;) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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