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verheiratet, aber getrennt lebend, bruder hat probleme


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

wolle mal was nachfragen, vielleicht weiss jemand was, es geht um meinen jüngeren bruder, verheiratet, hat 2 kinder und nun hat die frau beschlossen dass es nicht mehr funktioniert, soweit ok.. leben nun schon ca 1j getrennt und nun hat ihn das finanzamt auf steuerklasse 1 gesetzt, er verdient eh schon wenig ( gelernter automechaniker) und versucht so gut es geht die kinder und frau zu unterstützen, nur weil die eltern nicht miteinander können solle die kinder ja nicht leiden... nun hat er auf den 1. nov eine kleine 1 zi. wohnung und da nun der schrieb reinflatterte könnte er sich theoretisch nicht mal die leisten, also muss er noch nebenher arbeiten ( lieferservice) also war er mal beim sozialamt und hat gefragt wie er am besten aus dieser lage kommt, denn es sollte ja wenigstens was zum leben bleiben, der meinte nur trocken " gehen sie zum anwalt, der weiss was zu tun ist" ..??? bitte??? was soll denn das, der junge sucht rat ob das rechtes ist mit der erhöhung und will nicht gegen den staat klagen... weiss einer wie es sich verhält, weiss einer rat wie das besser werden könnte..? ich dachte erst mit scheidung wir man wieder "single" aus finanzieller sicht....bitte kein "fachchinesisch" ich sollte es ihm ja so rüberbringen dass es auch verständlich ist.. danke

Geschrieben (bearbeitet)
... hat 2 kinder und nun hat die frau beschlossen dass es nicht mehr funktioniert, soweit ok.. ...und versucht so gut es geht die kinder und frau zu unterstützen...

Kenn mich da ja nich wirklich aus....aber beißt sich das nicht ein wenig?

Oder sind die Kinder noch so klein das Madam nicht arbeiten gehen kann?

Find es ja tutti das er da an seine Kinder denkt...aber ich würd als erstes versuchen die Kohlen für die Olle zu sparen, wenn die schon Deinen Bruder abserviert hat.....

Als sich meine Eltern getrennt haben, war das zumindest so....Als meine jüngere Schwester in der Schule war, wurde meiner Mutter angeraten doch

wieder ne Halbtagsstelle zu nehmen.....aber das is auch schon knapp 2 Jahrzehnte her...wer weiß wie das heute läuft....

Bearbeitet von dorkisbored
Geschrieben
also war er mal beim sozialamt und hat gefragt wie er am besten aus dieser lage kommt, denn es sollte ja wenigstens was zum leben bleiben, der meinte nur trocken " gehen sie zum anwalt, der weiss was zu tun ist" ..??? bitte??? was soll denn das, der junge sucht rat ob das rechtes ist mit der erhöhung und will nicht gegen den staat klagen... weiss einer wie es sich verhält, weiss einer rat wie das besser werden könnte..?

Achtung. Ist´n bisschen Halbwissen. Glaube die müssen ganz vorsichtig sein rechtliche Auskünfte zu geben. Das dürfen nur Anwälte.

Geschrieben

Letztendlich ist es vollkommen wurscht welche Steuerklasse man hat - es gibt nur 1 Steuersystem.

Wer in die Steuerklasse 1 gesetzt wird muss einfach nur monatlich mehr Steuern zahlen, kann sich die zu viel gezahlten Steuern dann aber wieder bei der Steuererklärung zurückholen.

Bei Ehepaaren gibt es die Möglichkeit der gemeinsamen, oder getrennten Veranlagung. Ein findiger Steuerberater kann die sinnvollste Besteuerung dann anwenden.

Geschrieben

Scheidung ist immer Scheiße. Für jede Seite.

Es gibt einen gesetzlichen Mindestbetrag der z.Z., glaube ich, bei 970,- EUR liegt. Die hat er sicher. Alles darüber hinaus wird für gemeinsame Schulden, Kinder, (Noch-)Ehefrau draufgehen.

Aber, sind die Kinder bereits 6 Jahre alt, fällt der Unterhalt für die Ehefrau weg, da sie schließlich arbeiten könnte.

Steuerklasse I ist doch auch erst nach der Scheidung wirksam?!?

Geschrieben

Moin, der soll mal nach der Düsseldorfer Tabelle googeln, die Enthält Richtlinien für Unterhalt usw. Außerdem gibt es ein Minimum für den Unterhaltspflichtigen. Wenn das Sozialamt schon mit drin hängt würde ich auch den Gang zum Anwalt empfehlen....

Gruß

Micha

Geschrieben
Achtung. Ist´n bisschen Halbwissen. Glaube die müssen ganz vorsichtig sein rechtliche Auskünfte zu geben. Das dürfen nur Anwälte.

Stimmt, das Amt darf keine Rechtsauskünfte geben. Manchmal erhält man aber wertvolle Tipps.

Was aber in jedem Fall drin sein müsste, wäre Wohngeld und ein Zuschuss zu den Heizkosten. Da sollte er mal gezielt am Amt nachfragen.

Geschrieben (bearbeitet)

Gegenüber der getrennt lebenden Ehefrau hat er einen Selbstbehalt von monatlich 1.000 Euro von seinem Nettoeinkommen, gegenüber den Kindern 900 Euro, d. h. ihm müssen monatlich minimal 900 Euro für den eigenen Lebensunterhalt bleiben.

Wenn er Schulden abträgt, die prägend für die Ehezeit waren, mindern die schon mal sein Einkommen. Außerdem ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen (in der Regel der letzten 12 Monate, also inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, soweit er sowas bekommt) noch um weitere Punkte zu bereinigen: Pauschal 5 % für berufsbedingte Aufwendungen, ohne Nachweis über tatsächlich höheren Aufwand werden max. 150 Euro anerkannt. Höherer Aufwand kann z. B. durch hohe Fahrtkosten gerechtfertigt werden, müsste aber nachgewiesen werden. Ggf. könnte er in zumutbarem Rahmen auch auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden, wenn dadurch die Ausgaben sinken würden. Außerdem div. Versicherungen und Altersvorsorge. Wenn nach Abzug dieser Belastungen kein Einkommen oberhalb des Selbstbehalts verbleibt, ist er nicht unterhaltspflichtig.

Wenn die Noch-Ehefrau mit den Kindern mangels eigener finanzieller Mittel Hartz IV beantragt, gehen die Unterhaltsansprüche bis zur Höhe der erbrachten Leistungen auf die leistungsgewährende Stelle über, d. h. man wird von dort Auskunft über die Einkommensverhältnisse deines Bruders verlangen. Allerdings darf dein Bruder durch die Heranziehung zu Unterhaltsleistungen nicht selbst hilfebedürftig werden, d. h. der Anspruchsübergang findet tatsächlich erst statt, wenn er auch leistungsfähig ist. Das ist deshalb wichtig, weil er im Falle der Nicht-Leistungsfähigkeit keine Schulden bei der ARGE anhäuft. Da Hartz IV aber die nachrangigste aller Sozialleistungen ist, wird man die Noch-Ehefrau auf die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen für die Kinder beim Jugendamt verweisen.

Unterhaltsvorschuss wird maximal 72 Monate je Kind und maximal bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes gewährt. Dabei ist es unerheblich, ob der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, weil er tatsächlich kein Geld hat, oder einfach nur nicht will. Problematisch ist das deshalb, weil er unabhängig von seiner aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit Schulden beim Jugendamt anhäuft, die ihm 30 Jahre lang nachhängen können.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Soweit ich das verstanden habe ist dein Bruder vom Finanzamt von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 1 gesetzt worden und zahlt nun mehr Lohn-/Kirchsteuer. Wenn die Noch-Ehefrau bzw. künftige Ex-Ehefrau kein oder nur ein geringeres Einkommen hat, ist vielleicht in der Trennungsphase ein Realsplitting (googeln!) möglich. Dabei versteuert seine Ex den Unterhalt und dein Bruder rutscht mit dem zu versteuernden Einkommen in der Steuerprogression nach unten. Muss natürlich die eventuell anfallenden Steuerzahlungen der Ex mit übernehmen. Rechnet sich aber auf jeden Fall (zumindest bei mir).

Geschrieben (bearbeitet)
hallo,

wolle mal was nachfragen, vielleicht weiss jemand was, es geht um meinen jüngeren bruder, verheiratet, hat 2 kinder und nun hat die frau beschlossen dass es nicht mehr funktioniert, soweit ok.. leben nun schon ca 1j getrennt und nun hat ihn das finanzamt auf steuerklasse 1 gesetzt, er verdient eh schon wenig ( gelernter automechaniker) und versucht so gut es geht die kinder und frau zu unterstützen, nur weil die eltern nicht miteinander können solle die kinder ja nicht leiden... nun hat er auf den 1. nov eine kleine 1 zi. wohnung und da nun der schrieb reinflatterte könnte er sich theoretisch nicht mal die leisten, also muss er noch nebenher arbeiten ( lieferservice) also war er mal beim sozialamt und hat gefragt wie er am besten aus dieser lage kommt, denn es sollte ja wenigstens was zum leben bleiben, der meinte nur trocken " gehen sie zum anwalt, der weiss was zu tun ist" ..??? bitte??? was soll denn das, der junge sucht rat ob das rechtes ist mit der erhöhung und will nicht gegen den staat klagen... weiss einer wie es sich verhält, weiss einer rat wie das besser werden könnte..? ich dachte erst mit scheidung wir man wieder "single" aus finanzieller sicht....bitte kein "fachchinesisch" ich sollte es ihm ja so rüberbringen dass es auch verständlich ist.. danke

Single ist man ab dem Zeitpunkt der Trennung von Tisch und Bett.

Deswegen sollte man das steuerlich immer an den Jahresanfang legen. Sonst zahlt man

die schön eingesparte Steuer wieder nach.

Ich bekomme für 2008 ein halbes Jahr Steuern raus. Habe 2008 geheiratet.

Ich muss für 2009 wieder ein halbes Jahr Steuern nachzahlen. Bin getrennt lebend.

Bei mir schaut´s finanziell auch finster aus. Was will man tun.

Ich suche mir einen anderen Job.

Eddie hat gerade als Licht im Tunnel den Beitrag von dongoyo gelesen.

Da muss ich mal forestlen.

www.forestle.de ist google mit Regenwaldschutzfunktion

Bearbeitet von discotizer303
Geschrieben

Deswegen erfolgt die offizielle Trennung bei uns auch am 2.1.2010. Bis dahin kann ich die Düsseldorfer Tabelle usw. auswendig.

Single ist man ab dem Zeitpunkt der Trennung von Tisch und Bett.

Deswegen sollte man das steuerlich immer an den Jahresanfang legen. Sonst zahlt man

die schön eingesparte Steuer wieder nach.

Ich bekomme für 2008 ein halbes Jahr Steuern raus. Habe 2008 geheiratet.

Ich muss für 2009 wieder ein halbes Jahr Steuern nachzahlen. Bin getrennt lebend.

Bei mir schaut´s finanziell auch finster aus. Was will man tun.

Ich suche mir einen anderen Job.

Eddie hat gerade als Licht im Tunnel den Beitrag von dongoyo gelesen.

Da muss ich mal forestlen.

www.forestle.de ist google mit Regenwaldschutzfunktion

Geschrieben (bearbeitet)
Aber, sind die Kinder bereits 6 Jahre alt, fällt der Unterhalt für die Ehefrau weg, da sie schließlich arbeiten könnte.

Kannst vergessen. Ein enger Bekannter zahlt seit Jahren einiges an seine Ex mit 3 Kindern, die allesamt älter als 6 Jahre sind und in die Schule gehen. Exfrau studiert seit Jahren und macht andauernd irgendwelche Seminare, die man ja unbedingt machen muss bevort man das Studium abschliesst. Er hat dann gedacht, dass er mit dem neuen Unterhaltsrecht besser weg kommt und ist vor Gericht gezogen. Ausser Anwaltskosten und grosskotziger Belehrung vom Richter ist dabei nichts rausgekommen. Am Besten gar nicht erst heiraten und wenn dann nur mit Ehevertrag, aber selbst da kann man keine einseitig bevorteilende/benachteilende Verträge schliessen. Kindesunterhalt is ok, hegattenunterhalt nicht und nicht die Rentenansprüche vergessen :-D

Die 970€ Selbstbehalt kommen mir bekannt vor. Hartz4 Niveau als Exmann :-D

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben (bearbeitet)
Da muss ich mal forestlen.

www.forestle.de ist google mit Regenwaldschutzfunktion

Geile Sache. :-D Direkt als Standard SuMa eingaystellt.

Heiraten find ich jetzt nicht so schlimm. Bin's ja selber auch. :-D

Sobald Kinder im Spiel sind, wird's teuer und evtl. schmutzig im Falle der Trennung.

Bearbeitet von tenand
Geschrieben

was ich nicht verstehe, warum hat die frau die steuerklasse 3 wenn sie nicht arbeitet

auch der geschiedene oder getrennt lebende kann die günstigere steuerklasse sich eintragen

oder ist die frau auch in lohn und brot(habe ich da was überlesen)

gruß

Geschrieben
Am Besten gar nicht erst heiraten und wenn dann nur mit Ehevertrag

:-D:-D:-D wahre worte

Unterhalt für das/die Kind(er) sollte selbstverständlich sein aber warum für die EX ;-) und vielleicht dann auch noch vom Neuen aushalten lassen und der (EX)-mann lebt am existenzminimum :-D

nach ner Trennung bzw Scheidung bis als Mann sowieso nur mehr die Melkkuh ohne rechte ,da selbst der Neue mehr rechte hat als der Leibliche Vater (ist zumindest bei uns so )

Geschrieben

ich würde an seiner stelle einen antrag auf sozialhilfe (harz 4) stellen.

der muss von der behörde auf jeden fall bearbeitet werden!

er muss natürlich alle einnahmen/verbindlichkeiten offen legen.

wahrscheinlich wird er dann unterstützung bekommen, wenn er nicht genug hat.

niko

Geschrieben
Kann man von leben, gibt schöneres, aber auch schlimmeres. Bei mir gehts jedenfalls.

Tja, bleibt halt die Frage ob man es selbst zu verantworten hat oder ob man in diese Lage z.B. durch eine Trennung "gezwungen" wird.

Geschrieben (bearbeitet)
Tja, bleibt halt die Frage ob man es selbst zu verantworten hat oder ob man in diese Lage z.B. durch eine Trennung "gezwungen" wird.

Ich verstehe was Du meinst. Sehe das aber ein bisschen anders: Egal von wem die Initiative ausging, etwas kann schwerwiegend nicht mehr in Ordnung gewesen sein und daran haben (vielleicht ganz wenige Ausnahmen ausgenommen) beide Schuld, zu welchem Anteil auch immer. Von daher hat man eine Trennung immer mitzuverantworten und wird nicht hineingezwungen (meine ganz pers. Meinung ausgehend von meinen Erfahrungen).

@discotizer

tut mir echt leid, dass es bei euch nicht geklappt hat. sich im sinne der kinder so einvernehmlich als möglich zu einigen und weiterhin "normal" miteinander reden zu können ist echt wichtig. gut wenn man das noch weiterhin so durchziehen kann. bei uns gehts jedenfalls.

Bearbeitet von Marc-Werner
Geschrieben (bearbeitet)

Wir sind jetzt beide Steuerklasse 4.

Ich bin meiner Frau nicht Unterhaltspflichtig.

Anna ist 3+ und das hat sich das Recht ja

geändert.

Außerdem haben wir uns ja einvernehmlich getrennt,

wenn auch ich nicht wollte. Argghh.

Momentan halte ich´s mit Johnny Cash "Solitary Man"

@tenand: freut mich dass dir die SUMA gefällt.

Abgesehen vom freundlicheren Look zu google sind die

Ergebnisse ja eh´da her.

Bearbeitet von discotizer303
Geschrieben

Richtig, anwaltliche Unterstützung ist dringend anzuraten, weil es keine bis ins letzte Detail klaren gesetzlichen Regeln im Unterhaltsrecht gibt. Auch die Düsseldorfer Tabelle (bzw. entsprechende Regelwerke für andere deutsche Gegenden) als Grundlage für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen hat ausdrücklich keinen Gesetzescharakter, d. h. im Einzelfall sind durchaus andere Entscheidungen möglich. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie schlüssig der eigene Standpunkt begründet ist, was ein guter Anwalt hinbekommen sollte.

Die Grundsätze werden in der Regel durch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH) festgelegt und in vergleichbaren Fällen analog angewendet. Das durch den Steuerklassenwechsel gesunkene Nettoeinkommen ist ein Klassiker unter den Gründen für Abänderungsklagen, sofern der Unterhalt bereits vollstreckbar tituliert ist. Für die anfallenden Kosten (Anwalt/Gericht) kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, deshalb sollte man sich im Streitfall nicht aus Kostengründen vor einer Klage scheuen.

Geschrieben
Ich verstehe was Du meinst. Sehe das aber ein bisschen anders: Egal von wem die Initiative ausging, etwas kann schwerwiegend nicht mehr in Ordnung gewesen sein und daran haben (vielleicht ganz wenige Ausnahmen ausgenommen) beide Schuld, zu welchem Anteil auch immer. Von daher hat man eine Trennung immer mitzuverantworten und wird nicht hineingezwungen (meine ganz pers. Meinung ausgehend von meinen Erfahrungen).

Die Trennung haben meist beide zu verantworten das stimmt. Darum gehts nicht unbedingt, denn das Leben geht schliesslich weiter. Die Folgen einer Scheidung sind m.M.n. die harten Dinge, die auf einen zukommen. Die Trennung ist vollzogen (jetzt schreib ich schon so spiessig) aber die finanzielle und rechtliche Verantwortung dauert u.U. ein Leben lang. Manchem scheint nicht so richtig bewusst zu sein, was eine Ehe alles so mit sich bringt. Das ist ein Vertrag, den man da schliesst und den sollte man sich vorher genau durchlesen. Wenn man sich bewusst macht, was das alles für Folgen haben kann und das Ganze etwas rationeller betrachtet ist Heiraten bei der heutigen Scheidungsquote schon fast ein Drahtseilakt, besonders in finanzieller Hinsicht. Von daher kann man sagen, dass man sich eigenverantwortlich in diese Situation gebracht hat, sei es aus Liebe, Gutgläubigkeit oder Unwissenheit. Da hast du Recht.

Geschrieben
Richtig, anwaltliche Unterstützung ist dringend anzuraten, weil es keine bis ins letzte Detail klaren gesetzlichen Regeln im Unterhaltsrecht gibt. Auch die Düsseldorfer Tabelle (bzw. entsprechende Regelwerke für andere deutsche Gegenden) als Grundlage für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen hat ausdrücklich keinen Gesetzescharakter, d. h. im Einzelfall sind durchaus andere Entscheidungen möglich. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie schlüssig der eigene Standpunkt begründet ist, was ein guter Anwalt hinbekommen sollte.

Die Grundsätze werden in der Regel durch höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH) festgelegt und in vergleichbaren Fällen analog angewendet. Das durch den Steuerklassenwechsel gesunkene Nettoeinkommen ist ein Klassiker unter den Gründen für Abänderungsklagen, sofern der Unterhalt bereits vollstreckbar tituliert ist. Für die anfallenden Kosten (Anwalt/Gericht) kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, deshalb sollte man sich im Streitfall nicht aus Kostengründen vor einer Klage scheuen.

Ich habe mich mit meiner Frau auf die Düsseldorfer Tabelle geeinigt. Basta.

Ist zwar mehr als ich zahlen müsste, aber es ist ja für meine Kleine.

Da bin ich gerne arm, wenn es ihr hilft besser ins Leben zu starten als

es meine verdammten Eltern für mich getan haben. Ein Standpunkt.

Nicht ein Gesetzestext oder ein Urteil.

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