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verheiratet, aber getrennt lebend, bruder hat probleme


crus-t

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Die Trennung haben meist beide zu verantworten das stimmt. Darum gehts nicht unbedingt, denn das Leben geht schliesslich weiter. Die Folgen einer Scheidung sind m.M.n. die harten Dinge, die auf einen zukommen. Die Trennung ist vollzogen (jetzt schreib ich schon so spiessig) aber die finanzielle und rechtliche Verantwortung dauert u.U. ein Leben lang. Manchem scheint nicht so richtig bewusst zu sein, was eine Ehe alles so mit sich bringt. Das ist ein Vertrag, den man da schliesst und den sollte man sich vorher genau durchlesen. Wenn man sich bewusst macht, was das alles für Folgen haben kann und das Ganze etwas rationeller betrachtet ist Heiraten bei der heutigen Scheidungsquote schon fast ein Drahtseilakt, besonders in finanzieller Hinsicht. Von daher kann man sagen, dass man sich eigenverantwortlich in diese Situation gebracht hat, sei es aus Liebe, Gutgläubigkeit oder Unwissenheit. Da hast du Recht.

Dann sehen wir das doch ziemlich gleich. Ehe halte ich mittlerweile für ein veraltetes bzw. überdenkenswürdiges Konzept. Ansätze wie "nur 7 Jahr Gültigkeit etc. sind in meinen Augen vom Grundgedanken nicht so schlecht".

Denke mal die Scheidungsquoten von bald jeder 2ten Ehe bestätigen das irgendwo.

Wenn man nicht unbedingt vorhat Kinder zu kriegen und Immobilien anzuschaffen, sehe ich ausser rein rationalen Gründen wie Steuern und ggf. Sicherheiten im Verbliebenenschutz / Altersversorgung keinen Grund mehr zum heiraten.

Würde es auch nicht nochmal machen, aber jedem das seine.

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Naja, über den Sinn und Zweck der Ehe kann man hier bestimmt seitenweise diskutieren. Fest steht zumindest, dass wenn man "nur" zusammenlebt auch ganz schön in den Arsch gekniffen sein kann. Steuerlich hat es überhaupt keine Vorteile, sozialrechtlich wird man aber so gestellt, als sei man verheiratet. Unterhaltspflichtig bei Hartz4 etc.

Die Ehe steht bei uns nunmal unter grundgesetzlichem Schutz. Von daher wird an diesem System so schnell auch nicht zu rütteln sein, da eine Grundgesetzänderung nicht mit einfacher Mehrheit machbar ist. Die einzige Möglichkeit ist eben ein Ehevertrag in dem gegenseitige Unterhaltsansprüche ausgeschlossen werden. Für den Nachwuchs muss man eh zahlen, es sei denn man fällt unter die 900 EUR Grenze.

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Die einzige Möglichkeit ist eben ein Ehevertrag in dem gegenseitige Unterhaltsansprüche ausgeschlossen werden.

Soweit ich weiss ist das nicht so einfach möglich. Das ist ja der Knackpunkt. Da kann man viel reinschreiben wenn der Tag lang ist. Sollte das Gericht eine einseitige Benachteiligung/Bevorzugung bemängeln kann der Ehevertrag als sittenwidrig unberücksichtigt bleiben. Wenn Kinder da sind ist das noch schwieriger umzusetzen.

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Ääähm, Jungs mal ne Frage zu der Berechnung des Unterhalts. Wird der im Trennungsjahr anders berechnet als nach der Scheidung? Die Düsseldorfer Tabelle geht von der 4/7 bzw. 3/7 Regleung aus aber da gibt es wohl noch eine andere......

Betroffene hier??? Meine zukünftige Ex-Frau sitzt mir grad im Genick. :-D Bis vor zwei Stunden habe ich noch an die einvernehmliche Trennung geglaubt. :-D

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mann bin ich froh, dass ich nur ein jahr verheiratet war, keine

kinder mit meiner ex hab und die scheidung ein pro-forma-termin

war (keine gemeinsamen schulden, anschaffungen etc.)

mein beileid und "ohren steifhalten" allen die sich da mit mehr

durchquälen müssen. denkt an die etwaig vorhandenen kinder -

die armen würmer sollten am wenigsten leiden, scheissegal wie!

b

ach so, was sinnvolles: ANWALT! unbedingt. es gibt keine einver-

nehmliche scheidung/trennung/etc. ... es sind gefühle da - auch

dann noch. spätestens wenn man sich "neu orientiert" oder der/

die andere, wird das blut böse. alles was dann sauber geregelt

ist, muss man nicht mehr ausfechten.

Bearbeitet von Bluenote
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Cool, endlich was gefunden, sogar mit Beispiel. Falls wer Verwendung hat: Klick

Tja da sieht man das man als Mann ab dem Zeitpunkt der eheschließung für alles was später passiert verantwortlich gemacht wird(egal ob berechtigt oder nicht ) und man bis aufs Minimum geschröpft wird

Vielleicht sollte man das ganze Heiratsprozedere umbenennen in "Lebenslange vertragliche Verpflichtung für den Mann die Frau finanziell zu versorgen " :-D

Wo sind den die ganzen Emanzipierten Frauen die alle unabhänging sein wollen von den Männern , in solchen Fällen wollen sie ungern emanzipiert sein und halten bereitwillig die Hände auf :-D

Die institution Ehe ist sowas von überholt , wen sich 2 menschen gefunden haben warum muß das immer in einer ehe enden ,geht das nicht auch ohne ???

an alle betroffenen Nicht unter kriegen lassen :-D

Bearbeitet von rally221
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Die institution Ehe ist sowas von überholt , wen sich 2 menschen gefunden haben warum muß das immer in einer ehe enden ,geht das nicht auch ohne ???

Klar geht das....wieso Heiraten? Seh da wirklich keinen Grund....man kann auch alles "Ausserehelich" Regeln...

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Tja da sieht man das man als Mann ab dem Zeitpunkt der eheschließung für alles was später passiert verantwortlich gemacht wird(egal ob berechtigt oder nicht ) und man bis aufs Minimum geschröpft wird

Vielleicht sollte man das ganze Heiratsprozedere umbenennen in "Lebenslange vertragliche Verpflichtung für den Mann die Frau finanziell zu versorgen " :-D

Wo sind den die ganzen Emanzipierten Frauen die alle unabhänging sein wollen von den Männern , in solchen Fällen wollen sie ungern emanzipiert sein und halten bereitwillig die Hände auf :-D

Die institution Ehe ist sowas von überholt , wen sich 2 menschen gefunden haben warum muß das immer in einer ehe enden ,geht das nicht auch ohne ???

an alle betroffenen Nicht unter kriegen lassen :-D

danke, ich gebe dir in jeder hinsicht recht.

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So einfach ist das auch nicht mehr. Bereits wenn man zusammen wohnt fängt der Ärger an. Laßt mal einen von beiden den Job verlieren und schon ists Essig mit "nicht verheiratet sein". Dann kann der andere nämlich auch ohne Trauschein in die Tasche greifen.... Das kann u.U. auch reine (2er) WGs betreffen wenn es hart kommt weil erstmal eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellt wird.

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So richtig "spassig" wird es beim nachehelichen Ehegattenunterhalt,wenn der Unterhaltsempfänger aufgrund von Krankheit erwerbsunfähig ist. Nach der alten Unterhaltsregelung (vor dem 1.1.2008) konnte man dann bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ein Leben lang zahlen. Und das ist wirklich wörtlich zu nehmen. Seit der Unterhaltsreform vom 1.1.2008 kann (muss aber nicht)auch in diesen Falle der Unterhalt zeitlich beschränkt werden. Spreche da aus eigener Erfahrung.

Nachdem mich meine erwerbsunfähige Exgattin nach 9 Jahren Zahlerei, trotz notarieller Regelung, auf mehr Unterhalt verklagt hatte und ich, die neue Gesetzeslage nutzend, Widerklage erhoben habe, ging es gestern zum Amstgericht. Es gibt sie noch die verständigen Richter. Statt lebenslanger Zahlerei sind es nun "nur noch" 15 Monate, dann ist endgültig Schluß und ich bin die Pest los.

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So richtig "spassig" wird es beim nachehelichen Ehegattenunterhalt,wenn der Unterhaltsempfänger aufgrund von Krankheit erwerbsunfähig ist. Nach der alten Unterhaltsregelung (vor dem 1.1.2008) konnte man dann bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ein Leben lang zahlen. Und das ist wirklich wörtlich zu nehmen. Seit der Unterhaltsreform vom 1.1.2008 kann (muss aber nicht)auch in diesen Falle der Unterhalt zeitlich beschränkt werden. Spreche da aus eigener Erfahrung.

Nachdem mich meine erwerbsunfähige Exgattin nach 9 Jahren Zahlerei, trotz notarieller Regelung, auf mehr Unterhalt verklagt hatte und ich, die neue Gesetzeslage nutzend, Widerklage erhoben habe, ging es gestern zum Amstgericht. Es gibt sie noch die verständigen Richter. Statt lebenslanger Zahlerei sind es nun "nur noch" 15 Monate, dann ist endgültig Schluß und ich bin die Pest los.

Gratuliere Gregor ! Da ist echtes Aufatmen angesagt ;)

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Moin, hatte gestern mal wieder eine "Plauderei" mit meiner zukünftigen Ex-Frau. Es ging um die Krankenversicherung unserer Tochter die mit mir privat versichert ist. Meine Frau besteht darauf dass unsere Kleine mit dem Wechsel der Steuerklassen über sie mit in der Familienversicherung krankenversichert ist und ich dann mehr Geld zur Verfügung hätte. Gesch.... im TRENNUNGSJAHR bleibt alles wie es ist. NACH der rechtskräftigen Scheidung kann man entscheiden ob das KInd dann entweder weiter beim Vater privat oder über die Mutter in der Familienversicherung krankenversichert ist. :-D Wer Juristendeutsch versteht: Sozialgesetzbuch (SGB) 5, Paragr. 10, Absatz 3.

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  • 2 Wochen später...

Wenn sich da nicht was geändert hat und ich das noch richtig in Erinnerung habe, das Durchschnittsgehalt vom Vorjahr (Jahresgehalt durch 12) gemäß Steuerbescheid 2008. Da dort die Dienstreisen nicht auftauchen (bzw. nur dann, wenn keine Spesenpauschalen vom Arbeitgeber gezahlt wurden und diese deswegen steuerlich mindernd angesetzt wurden) spielen diese keine Rolle, die Pendlerpauschale aber wohl.

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Und was beim Rollerfahren der Helm ist, das ist beim Heiraten der Ehevertrag.

das erste was bei einer trennung bzw scheidung angefochten wird :-D da ja die Mutter mit dem Kind alle rechte hat und der Kindesvater das recht hat hat die rechtlichen auswüchse der EX zu finanzieren :-D

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  • 3 Wochen später...

Ja um Zahlungen für Kind und Mutti kommt man nicht drumherum. Was allerdings die Besitzverhältnisse angeht ist so ein Ehevertrag schon was wert.

Moin, war gestern auf einem Vortrag zum Thema. Es hat sich in den letzten Jahren etwas geändert:

1. Trennungsunterhalt: Muß solange gezahlt werden bis die Ehe geschieden ist. Kommt es zu längeren Gerichtsverfahren entsprechend länger.

2. Nachehelicher Unterhalt: Muß nur für ca. 1/4 der Zeit gezahlt werden die man verheiratet war.

3. Wenn das Kind 3 Jahre alt ist kann der Mutter zugemutet werden ganztags zu arbeiten wenn das Kind entsprechend versorgt wird (Kinderhort, OGATA, Eltern ....). Will die Mutter das nicht muß SIE nachweisen dass es keine entsprechenden Angebote/ Möglichkeiten gibt. Sollte die Mutter keinen Job finden muß sie nachweisen dass sie sich entsprechend bemüht hat und ca. 30 (!) Bewerbungen im Monat vorweisen können.

Mehr fällt mir grad nicht ein.

Gruß

Micha

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