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07 - Wechselkennzeichen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Bin im Moment dabei meine Fahrzeuge auf 07-Wechselkennzeichen umzustellen.

Jetzt möchte meine Versicherung zu JEDEM Fahrzeug, welches auf das Nummernschild angemeldet wird ein Wertgutachten haben falls ich nicht nur Haftpflicht sondern auch Kasko in Anspruch nehmen möchte!

Ist das die Regel?!

Das wären ja pro Fahrzeug um die 100? beim TÜV ... nur um das Auto/Vespa mit in die Papiere aufzunehmen?!

Ich war bisher so informiert, dass lediglich ein Auto auf 07 angemeldet wird und sich nach diesem die Kasko richtet. Weitere Fahrzeuge werden optional mit aufgenommen.

Gibt es da von Versicherung zu Versicherung unterschiede?!

Demnach müsste ich ja jedes Jahr mein Gutachten für das KFZ erneuern wenn ich wertsteigernde Maßnahmen (Restauration) durchgeführt habe?!

Bearbeitet von MadBronzn
Geschrieben

Wenn man die Topics verfolgt und mit anderen spricht die auch mit roten Tafeln fahren, kristallisiert sich immer eins herraus: bei 07er Kennzeichen machen alle Versicherungen und die Landratsämter/KFZ Behörden die Spielregeln selbst!

Das ganze basiert wohl auf unendlichen Ermessensspielraum der Sachbearbeiter bzw. deren Leitlinien die alle selbst aufgestellt haben.

Aber wenn du für einen Oldtimer einen Kaskoschaden anmeldest - dann muß der bewertbar sein, vor allem im Falle eines Diebstahls. Und da Oldtimer nicht mehr Schwacke o.ä. erfasst sind, musst du ein Gutachten vorlegen. Finde da logisch, wie soll die Verischerung sonst wissen was dein Fahrzeug wert ist?

Ich fahre 07er ohne Kasko. Man kann halt nicht alles haben - vollen Schutz zum günstigsten Preis. Rechne ich die gesparten Versicherungen, Gutachten, TÜV Gebühren, Steuern usw. auf die Jahre hoch, dann gleicht sich das bei meinen Kisten zumindest fast aus.

Geschrieben

Da Du die Kisten sowieso nur auf Veranstalltungen, zu Probefahrten o.ä. mit der 07ér nutzen darfst steht das Fahrzeug ja eigendlich

kaum unbeobachtet vorm Baumarkt, Aldi etc. rum.

Zuhause ist sicherlich ein Garagenplatz für die Schätsschen gesichert. Für was also Kasko ?

Es gibt Versicherungen die wollen alle fünf Jahre Gutachten sehen.

Für das Geld kann ich mir auch neue Kisten aufbauen.

Geschrieben

Da Du die Kisten sowieso nur auf Veranstalltungen, zu Probefahrten o.ä. mit der 07ér nutzen darfst steht das Fahrzeug ja eigendlich

kaum unbeobachtet vorm Baumarkt, Aldi etc. rum.

Zuhause ist sicherlich ein Garagenplatz für die Schätsschen gesichert. Für was also Kasko ?

Es gibt Versicherungen die wollen alle fünf Jahre Gutachten sehen.

Für das Geld kann ich mir auch neue Kisten aufbauen.

Das ist schon richtig! Allerdings kann einem auch auf dem Weg zum Treffen der Wagen auch abgeschossen werden. Das ist bei H-Kennzeichen auch nicht anders.

Ich hab´s hier nur unter anderem von Vespas. Kasko-Versichert werden die 4-rädrigen Spielzeuge.

Ich bin eben der Meinung, dass die Nutzung gegenüber dem H-Kennzeichen nicht wesentlich eingeschränkt ist und es bei mehreren Fahrzeugen die älter als 30 Jahre sind absolut Sinn macht.

Welchem Wachtmeister muss man den bitte wie Nachweisen ob man nicht gestern erst den vergaser neu eingestellt hat und soeben auf einer Probefahrt ist.

Aber das ist ja ne andere Frage.

Geschrieben

Die Versicherung wird im Schadensfalle jedoch niemals regulieren,wenn Du nicht völlig zweifelsfrei nachweisen kannst,daß das Malheur auf ner Fahrt zum Treffen passiert ist.

Deshalb:braucht man nicht...

Geschrieben (bearbeitet)
...

Ich bin eben der Meinung, dass die Nutzung gegenüber dem H-Kennzeichen nicht wesentlich eingeschränkt ist und es bei mehreren Fahrzeugen die älter als 30 Jahre sind absolut Sinn macht.

Welchem Wachtmeister muss man den bitte wie Nachweisen ob man nicht gestern erst den vergaser neu eingestellt hat und soeben auf einer Probefahrt ist. ...

Nicht ganz korrekt. Mein H-Kennzeichen darf ich problemlos zum Einkaufen nutzen, damit in die Kneipe oder ins Kino fahren etc.. Mit 'nem 07er darfst Du das korrekterweise nicht und es soll Gegenden geben, wo die Legalität der Benutzung des 07ers inzwischen schärfer kontrolliert wird. War ein Grund, mein Vierrad nicht mit auf die 07er zu nehmen, sondern mit einem zweiten H auszustatten.

Hier umme Ecke fuhr bis vor ca. 2 Jahren immer so'n nett aussehender mittelalter Pitbull-Wear tragender S-Klasse-Fahrer jeden Morgen seine kleine Tochter mit dem 07er zur Schule. Jeden Morgen die gleiche Strecke oder jeden Tag das gleiche Auto vor demselben Bürohaus könnte im Bedarfsfall schon für Diskussionsstoff sorgen. Sicher nicht unbedingt bei so 'nem 160-Kilo-Brocken, aber bei Normalos schon ...

Der Missbrauch als Dauerkennzeichen für ein und dasselbe Fahrzeug wird übrigens offensichtlich auch bei den roten 06ern schärfer kontrolliert. In der Gegend meiner Arbeitsstelle war monatelang ein Benz Coupe in tief-breit-proll mit roter 06er und schwarzgelocktem Fahrer zu sehen. Derzeit nicht mehr, und er scheint sein Gewerbe zwischenzeitlich wg. Kennzeichenverlust auch aufgegeben zu haben. Und fährt jetzt Seat Ibiza.

Hier noch ein paar SUCHERGEBNISSE zum Thema 07er, wo z. T. dieselben Themen behandelt wurden.

Bearbeitet von t4.
Verlinkt
Geschrieben

Die Oldtimer, sowohl Autos als auch Vespas, sollen nicht als Alltagsfahrzeug bewegt werden!

Ob 07 oder nicht, steht außer Frage. Das sollte jeder für sich entscheiden ob er sich in diese "Grauzone" begibt oder nicht.

Änderungen am Fahrzeug sollten eingetragen werden...müssen aber nicht usw.

Ich habe vor ein Auto, dass älter ist als 30 Jahre so zu modifizieren, dass kein H-Kennzeichen mehr greift. Und da bietet sich es eben an, die restlichen Fahrzeuge mit drauf zu nehmen.

Ich würde nie mit dem Oldi auf die Arbeit fahren und den Wagen auf den Firmenparkplatz stellen. Da braucht man nur drauf warten, dass einer einem die Tür rein haut. :-D

Geschrieben

Das Auto hat bereits ein H-Gutachten!

Laut Zulassungsstelle ist dies nicht zeitlich begrenzt. Eine klare, einheitliche Regelung ist da nicht vorhanden. In manchem Landkreis darf das Gutachten z.B. nicht älter sein als 3 Jahre.

Für solche Fälle am besten vorab bei der entsprechenden Behörde informieren.

Geschrieben
Das Auto hat bereits ein H-Gutachten! ...
Ich habe vor ein Auto, dass älter ist als 30 Jahre so zu modifizieren, dass kein H-Kennzeichen mehr greift. ...

Ich würde mal sagen, dass sich diese beiden Aussagen irgendwie widersprechen ... irgendwie.

Geschrieben (bearbeitet)

Ein KFZ muss ein H-Gutachten besitzen um es auf ein 07er-Wechselkennzeichen anmelden zu können! Wenn es einmal auf 07 läuft liegt es im Ermessen des Halters ob er die vorgenommenen Modifikationen in die Papiere eintragen lässt oder nicht! Er selbst ist dafür verantwortlich, dass der Wagen sich im straßenverkehrssicherem Zustand befindet. Eine HU ist somit hinfällig!

Ob ein Wachtmeister einen zum Prüfer vorfahren lässt weil ihm der Wagen bspw. mit dem 07er Kennzeichen zu tief für einen Oldtimer daher kommt liegt am Wachtmeister selbst. Man sollte es somit nicht übertreiben mit den Änderungen.

Bearbeitet von MadBronzn
Geschrieben

Ich bin der Meinung, dass Du da was falsches hineininterpretierst. Klar bist Du für die Verkehrssicherheit Deines 07er Fahrzeuges verantwortlich. Das heisst aber nicht, dass Du den Zustand der Karre nach Erlangung der 07er Zulassung so verändern darfst, dass Du in dem neuen Zustand keine 07er Zulassung mehr bekommen würdest. Eigentlich eh' klar, oder?

Genau aus Gründen wie diesem sind die roten 07er ja so in Verruf gekommen und laufen permanent Gefahr, unter noch mehr Restriktionen zu leiden. Auch ohne überflüssige Ausrufezeichen...

Geschrieben

Wie sieht das aus,wenn ich ein altes Bauteil an ein 07er Fahrzeug eingetragen bekommen möchte.

Einfach beim TÜV mit dem 07er vorfahren?

Geschrieben

Wo sollte der TÜV das denn eintragen?? Im roten Fahrzeugschein ist das nicht vorgesehen.

Da stehen lediglich Basisdaten wie Fahrgetell Nr., Hubraum, Zulassungsjahr und Gewicht.

Bei uns im Kreis sind Eintragungen unrelevant, es zählt der Zustand am Tag der Zulassung.

Für Zweirädern müßen lediglich Papiere vorliegen, nicht mal ein gültiger TÜV Bericht.

Das dein Fahrzeug Straßenverkehrstauglich ist und das auch bleibt, davon gehen die

erstmal gutgläubig von aus - halten die Cops dich an und kein Licht geht, wird es eng

und es kann jederzeit ein aktueller Prüfbericht vn der Behörde angefordert werden.

Meine Erfahrungen mit den Cops zeigen aber das dort aufgrund dieses Graubereiches in

dem wir uns bewegen sehr wenig Kenntniss vorhanden ist was muss, was darf und was nicht.

Bisher wurde ich nach Einsicht der Papiere immer Kommentarlos weitergewunken...

Geschrieben (bearbeitet)

Ein KFZ muss ein H-Gutachten besitzen um es auf ein 07er-Wechselkennzeichen anmelden zu können! Wenn es einmal auf 07 läuft liegt es im Ermessen des Halters ob er die vorgenommenen Modifikationen in die Papiere eintragen lässt oder nicht!

Das 07ér unterliegt der "49. Ausnahmeverordnung zur StVZO", welche von den Zulassungstellen unterschiedlich interpretiert wird.

Bei uns in der Region gilt derzeit:

Modifikationen dürfen nicht wirklich vorgenommen werden, da lt. aktuellem Stand das Fahrzeug zum Erlangen der 07ér

Zulassung einen §21 benötigt. Hierbei wird in der Regel der seriennahe Zustand überprüft und im Gutachten dadurch bestätigt, das vom Seriendatenblatt grundsätzlich keine Abweichungen zulässig sind.

Einige Zulassungsstellen verlangen explizit ein H-Gutachten.

Bei der Zulassungsstelle wird dieses Gutachten im Zusammenhang mit der 07ér Nummer gespeichert und kann im

Bedarfsfall auch von verschiedenen Behörden jederzeit abgefragt werden.

Dank Computer und Scanner stehen die ganzen Unterlagen Digital zur Verfügung.

Im 07ér Fahrzeugbrief kann nix eingetragen werden.

Auf der HP des Deuvet finden sich haufenweise Infos zu dem Thema.

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Eintragungen gehen ja normalerweise in den KFZ-Brief.

Es kann ja sein,dass das Fahrzeug irgend wann wieder mit dem normalen Kennzeichen od. H-Kennzeichen auf die Straße soll.Da sollte dann die Änderung eingetragen sein.

Mit dem 07er kann ich das Fahrzeug ja wie das 06er zum TÜV fahren,oder?

Bin echt froh,dass ich das ganze 07er Gedöns noch mit der 20 Jahre Regelung gemacht habe...das mit Gutachten wäre mir echt zu teuer geworden bei 10 Fahrzeugen auf die gleiche 07er Nr.

Momentan könnte ich meinen ollen T3 eh nicht in der Umweltzone bewegen.Die Ausnahmeregelung wäre natürlich auch ne lößung gewesen,aber der T3 steh ja eh mehr als er fährt.

Mal sehen ob ich 2011 den Sprung aufs H-Kennzeichen schaffe...lange ist es ja nicht mehr hin.

Gruß

Tom

Geschrieben (bearbeitet)

Eintragungen gehen ja normalerweise in den KFZ-Brief.

Es kann ja sein,dass das Fahrzeug irgend wann wieder mit dem normalen Kennzeichen od. H-Kennzeichen auf die Straße soll.Da sollte dann die Änderung eingetragen sein.

Mit dem 07er kann ich das Fahrzeug ja wie das 06er zum TÜV fahren,oder?

Bin echt froh,dass ich das ganze 07er Gedöns noch mit der 20 Jahre Regelung gemacht habe...das mit Gutachten wäre mir echt zu teuer geworden bei 10 Fahrzeugen auf die gleiche 07er Nr.

Momentan könnte ich meinen ollen T3 eh nicht in der Umweltzone bewegen.Die Ausnahmeregelung wäre natürlich auch ne lößung gewesen,aber der T3 steh ja eh mehr als er fährt.

Mal sehen ob ich 2011 den Sprung aufs H-Kennzeichen schaffe...lange ist es ja nicht mehr hin.

Gruß

Tom

Oje, wenn du mit deiner Kiste und dem 07er zum TÜV fährst und da was eintragen läßt, veränderst du die Bauart des Fahrzeugs und u.U. verlierst du damit das Recht auf ein 07er Kennzeichen. Überleg dir das ganz genau ob das wirklich nötig ist was du da planst. Man soll keine schlafenden Hunde wecken, erst Recht nicht bei so einem sensiblen Thema. Wenn du der Behörde mit SchnickSchnack auf den Sack gehst drehen die den Spieß um und dann viel Spaß!

Übringends ist die Deuvet Seite bzw. das Forum sehr Interessant bei Fragen rund um das 07er und H Kennzeichen und was weiß ich noch Behörden/Verischerungskram - :-D

Bearbeitet von Schmied
Geschrieben

Oje, wenn du mit deiner Kiste und dem 07er zum TÜV fährst und da was eintragen läßt, veränderst du die Bauart des Fahrzeugs und u.U. verlierst du damit das Recht auf ein 07er Kennzeichen. Überleg dir das ganz genau ob das wirklich nötig ist was du da planst. Man soll keine schlafenden Hunde wecken, erst Recht nicht bei so einem sensiblen Thema. Wenn du der Behörde mit SchnickSchnack auf den Sack gehst drehen die den Spieß um und dann viel Spaß!

Übringends ist die Deuvet Seite bzw. das Forum sehr Interessant bei Fragen rund um das 07er und H Kennzeichen und was weiß ich noch Behörden/Verischerungskram - :-D

das fahrzeug ist doch eh verändert.zeitgenösisch od. wie das heist.na ja,die eintragungen sind schon 25 jahre alt...und wenn da zeugs von damals dran kommt,sollte das doch auch i.O. gehen.werde aber vorher beim netten graukittel nachfragen,bevor ich schlafende hunde wecke,logo! :-D

auf die DEUVET seite muss ich echt mal schaun.danke für den tipp! :-D

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