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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich bitte um Hilfe.

Habe aus Italien eine V50S Bj. 1965.

Habe vom Vorbesitzer einen Kaufvertrag, jedoch fehlen mir sämtliche Papiere.

Wie bekomme ich in Deutschland die Fahrerlaubnis? Mein Versicherunsmensch meinte, die Vespa müsse ich in Deutschland

registrieren lassen.

Hat jemand vielleicht einen Plan?

Vielen Dank und Grüße

Patrick

Geschrieben

Keine Papiere? Oha!

Ganz üble :-D , da geht fast garnix... Ich mach dir ein Angebot:

ich kann das Ding zum Ausschlachten gebrauchen, geb dir auch 200-500?, je nach Zustand :-D

:-D

Ausschlachten ist gut...das gute Teil ist Vollrestauriert!!!

Geschrieben

Hallo Zusammen,

ich bitte um Hilfe.

Habe aus Italien eine V50S Bj. 1965.

Habe vom Vorbesitzer einen Kaufvertrag, jedoch fehlen mir sämtliche Papiere.

Wie bekomme ich in Deutschland die Fahrerlaubnis? Mein Versicherunsmensch meinte, die Vespa müsse ich in Deutschland

registrieren lassen.

Hat jemand vielleicht einen Plan?

Vielen Dank und Grüße

Patrick

Ich bin zur Zulassungsstelle hin,die schauen im Rechner nach ob der Hobel nicht geklaut ist.Den Kaufvertrag mußt du als Eigentumsnachweis vorlegen.Dann bekommst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (5,90?).

Diese dann innerhalb der nächsten 14 Tage zu Piaggio schicken(muß aber über einen offiziellen Händler geschehen).Innerhalb der nächsten 4 Wochen gibts eine neue Betriebserlaubnis.

Geschrieben

Funktioniert im Fall des Topiceröffners so nicht, weil es ein italienisches Fahrzeug ist. Dafür stellt Piaggio Deutschland keine Zweitschriften der Betriebserlaubnis aus. D. h. er muss zum TÜV und ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen lassen, damit gibts dann eine Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle. Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht er auch.

Geschrieben

Funktioniert im Fall des Topiceröffners so nicht, weil es ein italienisches Fahrzeug ist. Dafür stellt Piaggio Deutschland keine Zweitschriften der Betriebserlaubnis aus. D. h. er muss zum TÜV und ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellen lassen, damit gibts dann eine Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle. Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht er auch.

So,jetzt mal ernst...

Hatte die selbe "Problematik", war aber alles recht einfach. Vollabnahme machen lassen, dann zur Zulassungsstelle. Diese prüfen online, ob die FIN zur Fahndung ausgeschrieben ist oder ob sonstige Gründe vorliegen, die gegen eine Neuzulassung sprechen, daher brauchts keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.. Wenn alles paßt, gibts die Papiere. Kaufvertrag ist zwar "nice to have", aber verlangen kann den niemand, denn es gibt auch sog. "Handschlaggeschäfte", wo kein Kaufvertrag geschrieben wird.

Alles weitere gibts auch hier, Abteilung "Papiere und Zulassung".

Geschrieben

Aber nicht bei Italienimporten. Das findet man aber auch mit der oben erwähnten Suchfunktion ... :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Aber nicht bei Italienimporten. Das findet man aber auch mit der oben erwähnten Suchfunktion ... :-D

Was meinst du denn jetzt? So wie ich es oben beschrieben hab, lief es bei mir. OHNE U- Bescheinigung und Kaufvertrag MIT Import- Vespe! Import oder nicht interessiert im Normalfall auch nicht und man erspart sich unnötige Fragen.

Bearbeitet von sebix2001

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