Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hey , mein tüv ist seit september abgelaufen, muss jetzt noch einige dinge machen bis die vespa wieder rollt. muss ich irgentwelche deadlines einhalten? habe viele eintragungen und hab gehört nach nem jahr oder so ohne tüv muss man ne neue vollabnahme machen? in wiefern wirkt sich das auf die eintragungen aus...irgentwer ne ahnung?

viel danke.

PS: mein tacho funktioniert nicht (bis 120kmh) und werd den auch für den tüv nicht zum laufen kreigen. kommt man trotzdem durch???

Geschrieben (bearbeitet)

Solange der Koffer angemeldet ist verfällt kein Brief.

Früher waren es 12 (bei Verlängerung )18 Monate bis ein Brief verfiel.

wegen der EU Richtlinien verfällt ein Brief jetzt erst nach Sechs oder sieben Jahern (weiß es grade nicht genau)aber denke das es in deinem Rahmen bleibt :-D

Ach ja, und ohne Tüv gibt es erst nach 3 Monaten wirklich Ärger von der Rennleitung.

Tacho solltest du aber machen.

Bearbeitet von John Wayne
Geschrieben

ärger gibts aber auch nur, wenn du damit auf der straße unterwegs bist.. wenn das ding ohne tüv, aber angemeldet inner halle steht, passiert nüscht, außer, dass wenn du jetzt erst hingehst, auch nur 21 monate tüv bekommst...

das mit dem tacho solltest du einfach bei dem prüfer erfragen.. sagen, der ist bestellt und auf dem weg aus italien oder so.. versuch amcht kluch

mfg b

Geschrieben

okay, danke euch allen. sehr nett. das mit dem tacho ist so ne sache weil es dieser repro 120 kmh tacho für rundlich fuffis ist. der tut halt einfach nicht mehr und ich werd nicht 171 euro für den sip tacho ausgeben. mein ihr für tüv-zwecke reicht auch ein sigma fahrrad tacho? und noch eine frage, ich will mit dem original auspuff zum tüv, eingtragen ist allerding der hammerzombie mit einer BSAU nummer. ist das ein problem? sollte doch nicht, weil originalteil sind ja nicht eintragungspflichtig.... was meint ihr? also nen ganz normaler auspuff mit piggiao emblem und DGM nummer.

Geschrieben

generell wurden deine fahrzeugpapiere geändert... das heißt,er sollte auch dran sein, weil der prüfer den IST-zustand fest stellt. ob er ihn austrägt, was ja auch wieder geld kosten würde und aufwand bedeuten würde, liegt auch wieder dran, wie er drauf ist...

mfg basti

Geschrieben

mach mal werbung in eigener sache hier... :-D

warum nicht mit diesem tacho...klick

(das projekt steckt zwar noch in den kinderschuhen, aber du wärst ein guter probant ums zu testen :-D )

is zwar auch ein fahrradtacho, hat aber wenigstens ne beleuchtung (und funktioniert). denn ein sigma tacho ohne beleuchtung oder einer von piaggio der nicht geht is beim tüv ein "no go" (eigene erfahrung)

Geschrieben

das doofe ist der hz hat keine bsau nummer, dementsprechend müstte ich es ohne probieren und mit neuer dämpferhülse agumentieren....

tacho it echt blöd, was soll der tacho den kosten und mit wieviel aufwand ist das verbunden? du kannst mir den auch zuschicken und ich teste das tüv technisch mal aus :-D

Geschrieben

also das mit der beleuchtung und dem ganzen hick hack ist ja müll, da hätte ich keine böcke drauf, und kein plan von elektrik... mal sehen was das tachoproblem so sagt, kennt wer nen guten prüfer in NRW, immer wieder das selbe problem, ne ne....

Geschrieben

also das mit der beleuchtung und dem ganzen hick hack ist ja müll, da hätte ich keine böcke drauf, und kein plan von elektrik... mal sehen was das tachoproblem so sagt, kennt wer nen guten prüfer in NRW, immer wieder das selbe problem, ne ne....

der tacho würde irgendwas um die 30,- bei amzazon z.b. kosten. das teil einfach zu mir schicken lassen und ich bau dir das dann um...

Geschrieben

der tacho würde irgendwas um die 30,- bei amzazon z.b. kosten. das teil einfach zu mir schicken lassen und ich bau dir das dann um...

das hört sich ja schonmal gut an. ich würde mich ggf dann nochma per pm bei dir melden.

vielen dank

Geschrieben

Bring die Dämpferhülse zum Pokalgravierer (Mister Minit und Konsorten können sowas auch) und lass die BSAU-Nummer eingravieren. Oder niete eine Platte mit der Nummer drauf auf den Dämpfer. Das gravieren kostet nen Fünfer oder so, ist also nicht der Riesen-Aufriss.

Geschrieben

Bring die Dämpferhülse zum Pokalgravierer (Mister Minit und Konsorten können sowas auch) und lass die BSAU-Nummer eingravieren. Oder niete eine Platte mit der Nummer drauf auf den Dämpfer. Das gravieren kostet nen Fünfer oder so, ist also nicht der Riesen-Aufriss.

okay, hatte da auch dran gedacht. danke subway dafür

Geschrieben

Hallo Vespaholiker,

mein Tüv Prüfer sagte zu mir, daß ich ohne weiteres einen Originalauspuff fahren darf, auch wenn in den Papieren eine Renntröte eingetragen ist. Bei dem alten Fahrzeugschein stehen ja auch 4 verschiedene Reifentypen drin, und du hast nur 2 drauf, oder?

Der argumentierte jedenfalls so, als ich mit meinem Normalopuff aufschlug, obwohl ich ne Eintragung hatte BSAU T1993 blabla usw. Das ist optional und nicht Pflicht.

Gruß

Stefan

Geschrieben

Hallo Vespaholiker,

mein Tüv Prüfer sagte zu mir, daß ich ohne weiteres einen Originalauspuff fahren darf, auch wenn in den Papieren eine Renntröte eingetragen ist. Bei dem alten Fahrzeugschein stehen ja auch 4 verschiedene Reifentypen drin, und du hast nur 2 drauf, oder?

Der argumentierte jedenfalls so, als ich mit meinem Normalopuff aufschlug, obwohl ich ne Eintragung hatte BSAU T1993 blabla usw. Das ist optional und nicht Pflicht.

Gruß

Stefan

Deine eingetragenen Reifen haben aber auch keinen Einfluss auf die Motorleistung und somit auch nicht auf die Betriebserlaubnis. Wenn dein Prüfer solche Dinge von sich gibt hat er wohl eher weniger Plan von 2 Takt Motoren...

Geschrieben

ärger gibts aber auch nur, wenn du damit auf der straße unterwegs bist.. wenn das ding ohne tüv, aber angemeldet inner halle steht, passiert nüscht, außer, dass wenn du jetzt erst hingehst, auch nur 21 monate tüv bekommst...

Leider falsch, überzogen ist überzogen auch in der Halle. Deshalb ganz wichtig ! Wenn länger als 3 Monate abgelaufen, Kennzeichen abbauen und auf den Anhänger auf dem Weg zum TÜV (kostet sonst Punkte, auch auf dem Weg zur HU). Brief und Eintragungen verfallen nicht mehr (auch nicht nach 7 Jahren, aber das wollen nicht alle Zulassungsstellen wahrhaben)

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

richtig ist, dass du deine karre jahrelang ohne tüv, aber angemeldet in der halle stehen lassen kannst. richtig ist aber auch, dass du natürlich mit abgelaufenem tüv nicht damit zur hu fahren darfst.

wir haben hier nen anhänger, da war 5 jahre lang der tüv angelaufen... gab auch nie probleme...

Geschrieben

richtig ist, dass du deine karre jahrelang ohne tüv, aber angemeldet in der halle stehen lassen kannst. richtig ist aber auch, dass du natürlich mit abgelaufenem tüv nicht damit zur hu fahren darfst.

wir haben hier nen anhänger, da war 5 jahre lang der tüv angelaufen... gab auch nie probleme...

solange es niemand sieht ist es kein ding, mich hat aber ein nachbar angezeigt, daraufhin hab ich

von der zulassungsstelle lustige briefchen mit fristen bekommen.

also wenn ohne hu rumstehen lassen, schaut dass ihr gut mit den nachbarn auskommt

Geschrieben

richtig ist, dass du deine karre jahrelang ohne tüv, aber angemeldet in der halle stehen lassen kannst. richtig ist aber auch, dass du natürlich mit abgelaufenem tüv nicht damit zur hu fahren darfst.

wir haben hier nen anhänger, da war 5 jahre lang der tüv angelaufen... gab auch nie probleme...

Das Du keinen Ärger bekommen macht es nicht zulässiger. Auch in der Halle muß ein zugelassenes Fahrzeug eine gültige HU haben.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

hmm

Zitat aus Verkehrsportal.de

"Aus der Rechtsprechung zu § 29 StVZO:

Die Fahrzeughalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Fahrzeuge innerhalb der vorgeschriebenen Frist geprüft werden (Zw VM 78 15, Kö VM 74 22). Nichtbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung berührt die Vorführpflicht nicht (Zw VM 78 15, Bay VRS 58 432, 62 386, Kö VRS 50 144). Entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtliche zulässige Benutzung (Bay VRS 62 386).

Fundstelle u.a.: Kommentierung Hentschel, StVR, 36. Auflage, RN 20 zu § 29 StVZO."

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

Tach, meld dich mal bei mir wegen Tüv. Haben da nen Tüvprüfer in Köln an der Hand. Sollte kein Problem sein da. Nummer hast noch von mir? Ansonsten PM

Wird ja auch mal endlich Zeit das es weiter geht bei dir!!!!! :-D

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information