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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ne 125er mit mehr als 11KW = 9.-? (oder wenn sie mit weniger als 11KW noch als Krad in den Papieren steht und keiner Einspruch erhoben hat...)

ne 135er oder 150er 11.-? (10,74 wenn sie schon zu DM Zeiten zugelassen wurde)

ne 200er 14.-? (14,32 wenn sie schon zu DM Zeiten zugelassen wurde)

ne 400er 29.-? (28,62 wenn sie schon zu DM Zeiten zugelassen wurde)

Rita

Geschrieben

ne 125er mit mehr als 11KW = 9.-? (oder wenn sie mit weniger als 11KW noch als Krad in den Papieren steht und keiner Einspruch erhoben hat...)

Und somit unter der Bagatellgrenze von 10 Euro. Ich seh da jetzt keinen Unterschied zu weniger als 11kw.

Geschrieben (bearbeitet)

Und somit unter der Bagatellgrenze von 10 Euro. Ich seh da jetzt keinen Unterschied zu weniger als 11kw.

Der unterschid ist,das ein Leichtkraftrad von der Steuer befreit ist!!

Das Finanzamt sieht den unterschied anscheinend auch nicht,aber der Gesetzgeber! :-D

Bearbeitet von lackholly
Geschrieben

Vorschrift im Wortlaut:

Von der Steuer befreit sind Fahrzeuge die von den Vorschriften über das Zulassungs-

verfahren ausgenommen sind, z.B.:

? ...

? Leichkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennlei-

stung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung

von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber nicht mehr als

125 cm³).

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