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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, kurz ne Frage zum Geschäftswagenverkauf!

1. Wenn man ein Geschäftsfahrzeug verkauft, muss man ja eigentlich Garantie geben, richtig?

Ist es möglich das Auto ohne Garantie zu verkaufen trotz der ausweisbaren Mehrwerststeuer?

2. Verkaufen das im Auftrag eines Kumpels, funzt das trotzdem mit den ausweisbaren Mehrwerststeuer wenn der Kaufvertrag über meinen Namen läuft? Hatte das Auto nie auf mich angemeldet!

Vielen Dank für euer Hilfe

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, kurz ne Frage zum Geschäftswagenverkauf!

1. Wenn man ein Geschäftsfahrzeug verkauft, muss man ja eigentlich Garantie geben, richtig?

Ist es möglich das Auto ohne Garantie zu verkaufen trotz der ausweisbaren Mehrwerststeuer?

2. Verkaufen das im Auftrag eines Kumpels, funzt das trotzdem mit den ausweisbaren Mehrwerststeuer wenn der Kaufvertrag über meinen Namen läuft? Hatte das Auto nie auf mich angemeldet!

Vielen Dank für euer Hilfe

1. Falsch, Gewährleistung, wenn aus dem Betriebsvermögen verkauft wird und Du daher gewerblich handelst.

Ja

2. Wenn Dein Kumpel fiktiv von Dir kauft, auf alle Ansprüche verzichtet und sofort als Privatmann weiter verscheuert, dann würde das wohl gehen mit ohne Geleistung, aber das löst das Problem mit der MwSt. nicht

Bearbeitet von skrotum
Geschrieben

Als Gewerbetreibender bist Du an die gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung gebunden. Man kann das umgehen, indem man das Fahrzeug an einen Bekannten verkauft, den der Wagen dann privat weiterverkauft. Dann kann und darf man aber auf keinen Fall die Mehrwersteuer ausweisen (und Umsatzsteuerdelikte werden schon recht gründlich kontrolliert und haben ungefähr einen ähnlichen Stellenwert, wie der Diebstahl der britischen Kronjuwelen - da sollte man ganz vorsichtig mit sein).

Wenn man an einen anderen Gewerbetreibenden verkauft hat man aber gewisse Möglichkeiten aus der Garantienummer rauszukomen, bei Verkauf an privat nicht.

Geschrieben

Also,wenn der Kumpel selber verkauft als Gewerbetreibender muss er Garantie geben?

Egal an wen er verkauft (solange die das Auto auch als Geschäftswagen nutzen wollen) richtig?

Geschrieben

Als Gewerbetreibender kannst du die Gewährleistung bei Verkäufen an Privatpersonen auf minimal ein Jahr (statt 2) einschränken. Nur bei Verkauf an einen ebenfalls Gewerbetreibenden kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden.

Die Art des Gewerbes ist unerheblich, d. h. die Gewährleistungspflicht gilt nicht nur für das Gewerbe "Autohandel". Wenn z. B. der Inhaber eines Blumengeschäfts seinen Firmenwagen an einen Privatmann verkauft, hat dieser 1 Jahr lang Gewährleistungsansprüche, wobei die Beweislast für die Mängelfreiheit zum Kaufzeitpunkt im ersten halben Jahr beim Verkäufer (Blumenhändler) liegt.

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    • Habe das Motörchen entspannt zusammen. Quetschspalt habe ich auf 1.5mm eingestellt, eine Dichtung weniger war dann nur 1.2 und das war mir zu wenig.   Stoßspiel eines Kolbenrings war 0.25, das habe ich gelassen und den Ring oben montiert. Der andere Kolbenring hatte nur 0.05 bis 0.1 (also sehr stramme 0.1 mit der Fühlerlehre). Den habe ich einen Hauch erweitert, was dann aber 0.5mm wurden  - dieser Ring tut jetzt unten seinen Dienst. Aus dem Hobby-Auto Umfeld kenne ich es so, dass man das größere Stoßspiel nach unten macht, damit zwischen den Ringen kein Überdruck entsteht..   Zündung ist auch schon abgeblitzt. Mit Schlagschrauber und Autobatterie ging das ja wirklich sehr entspannt und easy.   Ab morgen mal Kabelbaum und Züge ins leere Chassis schmeißen, dann Gabel ran und dann kann ich die großen Brocken dran stecken... mal schauen wie weit ich bis zum bzw. am WE mit der Kiste komme    
    • Gab es zu den Eurolambrettatreffen in Neckarsulm und auf der geilsten Truckerraste der Welt jeweils ein ausgegebenes Patch zum aufnähen? Finde irgendwie keines und wüsste auch nicht, wie es ausgesehen haben könnte. Alkohol war sicher nicht im Spiel jeweils. 
    • Hab heute meine Kupplung bekommen und gleich verbaut. Lieferumfang 2Stk. Scheiben 2mm,  3Stk. 1,5mm. 3 Satz Federn. Mit gelagerter Andrückplatte und Cr80 Belegen. Leider passen die 1,5mm Scheiben auf keiner meiner verschiedensten Ritzel. Hab alte Scheiben verbaut. Deckel musste nicht bearbeitet werden.
    • Der Schwabe sagt ja "was nix koschd, isch au nix". Passt hier nicht so ganz - aber eine Verurteilung an sich ist schnell vergessen. In den USA orientiert sich die Strafe aber ja am Vermögen. Dann wäre da vermutlich ein höherer Betrag fällig geworden, der dann den Leuten auch eher in Erinnerung geblieben wäre / mit großem TamTam durch die Presse gedreht würde. Zudem müsste der gute Donald dann (mal wieder) das Vermögen nachweisen / offenlegen. Und das war schonmal "schwierig".
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