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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, kurz ne Frage zum Geschäftswagenverkauf!

1. Wenn man ein Geschäftsfahrzeug verkauft, muss man ja eigentlich Garantie geben, richtig?

Ist es möglich das Auto ohne Garantie zu verkaufen trotz der ausweisbaren Mehrwerststeuer?

2. Verkaufen das im Auftrag eines Kumpels, funzt das trotzdem mit den ausweisbaren Mehrwerststeuer wenn der Kaufvertrag über meinen Namen läuft? Hatte das Auto nie auf mich angemeldet!

Vielen Dank für euer Hilfe

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo, kurz ne Frage zum Geschäftswagenverkauf!

1. Wenn man ein Geschäftsfahrzeug verkauft, muss man ja eigentlich Garantie geben, richtig?

Ist es möglich das Auto ohne Garantie zu verkaufen trotz der ausweisbaren Mehrwerststeuer?

2. Verkaufen das im Auftrag eines Kumpels, funzt das trotzdem mit den ausweisbaren Mehrwerststeuer wenn der Kaufvertrag über meinen Namen läuft? Hatte das Auto nie auf mich angemeldet!

Vielen Dank für euer Hilfe

1. Falsch, Gewährleistung, wenn aus dem Betriebsvermögen verkauft wird und Du daher gewerblich handelst.

Ja

2. Wenn Dein Kumpel fiktiv von Dir kauft, auf alle Ansprüche verzichtet und sofort als Privatmann weiter verscheuert, dann würde das wohl gehen mit ohne Geleistung, aber das löst das Problem mit der MwSt. nicht

Bearbeitet von skrotum
Geschrieben

Als Gewerbetreibender bist Du an die gesetzlichen Vorgaben zur Gewährleistung gebunden. Man kann das umgehen, indem man das Fahrzeug an einen Bekannten verkauft, den der Wagen dann privat weiterverkauft. Dann kann und darf man aber auf keinen Fall die Mehrwersteuer ausweisen (und Umsatzsteuerdelikte werden schon recht gründlich kontrolliert und haben ungefähr einen ähnlichen Stellenwert, wie der Diebstahl der britischen Kronjuwelen - da sollte man ganz vorsichtig mit sein).

Wenn man an einen anderen Gewerbetreibenden verkauft hat man aber gewisse Möglichkeiten aus der Garantienummer rauszukomen, bei Verkauf an privat nicht.

Geschrieben

Also,wenn der Kumpel selber verkauft als Gewerbetreibender muss er Garantie geben?

Egal an wen er verkauft (solange die das Auto auch als Geschäftswagen nutzen wollen) richtig?

Geschrieben

Als Gewerbetreibender kannst du die Gewährleistung bei Verkäufen an Privatpersonen auf minimal ein Jahr (statt 2) einschränken. Nur bei Verkauf an einen ebenfalls Gewerbetreibenden kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden.

Die Art des Gewerbes ist unerheblich, d. h. die Gewährleistungspflicht gilt nicht nur für das Gewerbe "Autohandel". Wenn z. B. der Inhaber eines Blumengeschäfts seinen Firmenwagen an einen Privatmann verkauft, hat dieser 1 Jahr lang Gewährleistungsansprüche, wobei die Beweislast für die Mängelfreiheit zum Kaufzeitpunkt im ersten halben Jahr beim Verkäufer (Blumenhändler) liegt.

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