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Ebay Verkäufer rückt Roller nicht raus...Was tun?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe bei Ebay ne Karre ersteigert - zu nem guten Preis. Anscheinend war der Preis zuu gut, denn jetzt weigert sich der Verkäufer die Kiste raus zu rücken und behauptet, dass der Roller gar nicht von ihm ist. Er sagt sein Bekannter hat die Karre schon an jemand anderes verkauft. Ja nee is klar.

Habe mit Anwalt gedroht - er heult rum und behauptet ein Privatverkauf sei nicht verbindlich.

Werde wahrscheinlich zum Anwalt damit gehen (Rechtsschutz ohne SB). Hab mal gehört, dass ich mir jetzt theoretisch ne andere Karre für deutlich mehr Geld kaufen könnte und der Heini müsste mir die Differenz zahlen.

Was ratet ihr mir?

Durchkommen lassen mit der Sache will ich ihn auf keinen Fall. Wär ja zu schön. Einfach mal versteigern und dann nur rausrücken wenn der Preis genehm ist. Von der vermeintlich dreisten Lüge mal abgesehen...

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Top-Benutzer in diesem Thema

Geschrieben

Also wenn Du ne Rechtschutz ohne SB hast, dann würde ich an Deiner Stelle auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Ist ja echt mal sehr dreist von dem Typen.

Hoffe für Dich, dass das gut aus geht.

Harri

Geschrieben (bearbeitet)

oder die gute alte gsf-kennt-jeden-kette :-D

artikelstandort zur geografischen eingrenzung?

b

Bearbeitet von Bluenote
Geschrieben

Na da bin ich mal gespannt, das Thema interessiert mich auch!

Habe da was ähnl. am Start, aber in der ausführung geschenkt :-D da hat einer mal voll nicht aufgepasst...

Werd mich ab morgen um einen ähnl. Sache kümmern, möchte aber nicht zu viel schreiben, denke bei mir wird auch ohne den Anwalt nichts gehen.... mal sehen was der Sagt erst mal höflich fragen die nummer habe ich schon

mfg

Geschrieben (bearbeitet)

Habe bei Ebay ne Karre ersteigert - zu nem guten Preis. Anscheinend war der Preis zuu gut, denn jetzt weigert sich der Verkäufer die Kiste raus zu rücken und behauptet, dass der Roller gar nicht von ihm ist. Er sagt sein Bekannter hat die Karre schon an jemand anderes verkauft. Ja nee is klar.

Habe mit Anwalt gedroht - er heult rum und behauptet ein Privatverkauf sei nicht verbindlich.

Werde wahrscheinlich zum Anwalt damit gehen (Rechtsschutz ohne SB). Hab mal gehört, dass ich mir jetzt theoretisch ne andere Karre für deutlich mehr Geld kaufen könnte und der Heini müsste mir die Differenz zahlen.

Was ratet ihr mir?

Durchkommen lassen mit der Sache will ich ihn auf keinen Fall. Wär ja zu schön. Einfach mal versteigern und dann nur rausrücken wenn der Preis genehm ist. Von der vermeintlich dreisten Lüge mal abgesehen...

Da du eine Rechtschutzversicherung hast, auf alle Fälle von denen die Deckungszusage holen und dann ab zum Anwalt.

Aussagen wie Privatverkauf ist nicht verbindlich sind absoluter Quatsch. Wenn ich etwas zum Verkauf anbiete und es kommt zu einem Vertragsabschluß dann müssen sich beide Seiten daran halten. Mit der Abgabe eines Gebotes gebe ich eine rechtsverbindliche Kaufabsicht kund und ebeso verpflichtet sich der Verkäufer mit der Anname des Gebotes den Artikel zu diesem Preis zu verkaufen. Bei Ebay gibt es ja nicht umsonst die Möglichkeit bei Fahrzeugen einen Mindestpreis einzugeben. Verzichtet der Verkäufer auf diese Möglichkeit hat er einfach nur dumm gehandelt und Pech gehabt.

Grüße aus Innsbruck

Michael

Bearbeitet von Bluenote
hab mal frech editiert ;-) dachte ich hätte das schon vorsichtig ausgedrückt. danke
Geschrieben

Moin Moin !!!!!

Also dir steht der Roller zu wenn du ihn regulär ersteigert hast!!!!!!Undzwar ohne wenn und aber!!!Mit der Mitgliedschaft bei einem Auktionshaus wie ebay o.A. erkennst du die Bedingungen einer jeden Transaktion an!!!!!Fazit der Verkäufer hat dir den Roller auszuhändigen !!!!Das wird dir dein Anwalt auch sagen! Hatte so eine Situation auch schon!!Bin aber bei dem Kollegen vorbeigefahren und habe die Teile gleich persönlich abgeholt :-D! !Und dazu die Sprittkosten unbd den Aufwand gleich mit abgerechnet!!! :-D

Wünsche dir viel Glück bei der Sache !!!Kannst ja mal die Adresse und den ebay Namen des Kollegen ins Forum setzen !!!!!

Gruß aus Köln Marcus :-D

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn der ebay-Verkäufer tatsächlich nicht der Eigentümer des Fahrzeugs war, gehst Du leer aus.

Naja, dann haftet er aber wegen Unmöglichkeit der Übereignung.

Blick in §§ 433 I 1,2, 275 I, 326 und 280 ff BGB erleichtert die Rechtsfindung.

Bzw. sollte er schon vor Vertragsschluss von dem Eigentum des Freundes gewusst haben, wovon ja mal sicher auszugehen ist, kommen noch so Späße wie c.i.c.-Haftung in Betracht. Aber das erklärt dir der Anwalt, der ja Geld dafür bekommt. :-D

Ansonsten trifft, das, was hier sonst steht, im großen und ganzen zu.

Vertrag bei Ebay kommt mit Einstellen und Zeitablauf zu Stande.

Ich gehe davon aus, dass das fremde Egt ne Schutzbehauptung ist. Dafür daerlegungs- und beweispflichtig ist der Verkäufer.

Ab zu einem RA und letzte Übertragungsaufforderung Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreis zukommenlassen.

Ab dann ist er zudem in Verzug, was auch noch spannend werden könnte im Bezug auf Untergang und Zinsen...

Gruß Dirk

Bearbeitet von Vespadirk
Geschrieben

@vespadirk: da habe ich von ebay aber eine andere aussage bekommen; da hiess es sie würden lediglich die plattform stellen und der eigentliche vertrag würde erst mit zahlung und übergabe erfolgen.

damit steht ebay aussen vor

Geschrieben

Ich hatte das mal ähnlich ? mit etwas Druck hat der Typ auch die Karre rausgerückt. Blöderweise war die gar nicht dem Verkäufer, was sich erst nach Restauration und bei versuchter Anmeldung gezeigt hat.

Geschrieben

@vespadirk: da habe ich von ebay aber eine andere aussage bekommen; da hiess es sie würden lediglich die plattform stellen und der eigentliche vertrag würde erst mit zahlung und übergabe erfolgen.

damit steht ebay aussen vor

Das Ebay selber als Plattformanbieter sich rechtlich so abgesichert hat das sie nicht haftbar gemacht werden können für die Fehler der Anbieter, einzelne Ausnamen bestätigen nur die Regel, steht ja garnicht zur Disskussion.

Es geht darum das der Anbieter wie auch der Bieter mit Ablauf des Angebots bzw. Gebotsabgabe und -anname, einen rechtsverbindlichern Vertrag eingegangen sind.

Grüße aus Innsbruck

Michael

Geschrieben

Zunächst mal hat Vespadirk die Rechtslage doch super erläutert. Da kann ich nur zustimmen.

@vespadirk: da habe ich von ebay aber eine andere aussage bekommen; da hiess es sie würden lediglich die plattform stellen und der eigentliche vertrag würde erst mit zahlung und übergabe erfolgen.

damit steht ebay aussen vor

So ein Quatsch. Das haben die auch sicher nicht genau so gesagt. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Erklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Die Übergabe verschafft Dir nur das Eigentum. Du hast aber schon mit Annahme des Angebotes, in diesem Fall mit Ablauf der Auktionszeit als Höchstbietender einen Anspruch auf Übereignung (bei gleichzeitiger Zahlung des Preises)

Hab mal gehört, dass ich mir jetzt theoretisch ne andere Karre für deutlich mehr Geld kaufen könnte und der Heini müsste mir die Differenz zahlen.

Du hast grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, auch im Falle der Unmöglichkeit nach § 275 BGB. Der Verkäufer muss dich so stellen, wie du bei der Verschaffung ständest. Dann hättest du einen Roller, der (unabhängig vom Auktionsbetrag) Summe X wert ist. Diesen Wert bekommst Du, dafür musst Du aber die Schadenshöhe beweisen. In keinem Fall würde ich dir jetzt raten ne SS zu kaufen.....

Geschrieben

Also auf Ebay was kaufen ist ja mittlerweile mit einem Glücksspiel zu vergleichen.

Im obigen Falle...auf jeden Fall rechtlichen Beistand bemühen, vor allem wenn Du eh

nicht für etwaige (Verfahrens-)kosten aufkommen mußt.

Sowas darf einfach nicht durchgehen.

Frechheit das. :-D

Ciao,

A.

Geschrieben

na git dann schreibt Ebay halt quatsch. Ich liebe solche Aussagen.

Aber das GSF ist ja auch das weltbeste RechtsberatungsFORUM, passt schon

Ähhhmm, du schmeißt jetzt 2 Sachen in einen Topf und verquirllst sie :-D

wie ich oben geschrieben habe ist Ebay selber für solche Verkäufe nicht haftbar zu machen.

Das stand ja auch in deiner Aussage von Ebay. Der Verkäufer haftet aber sehr wohl für sein Angebot, da er ja mit dem Einstellen und der Anname der Gebote einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen ist.

Das sind 2 verschiedene Sachen. Ebay ans Bein pinkeln wegen Angeboten von Verkäufern ist fast unmöglich, da Ebay nur die Plattfrom anbietet und die Veträge zwischen Anbieter und Bieter geschlossen werden.Ebay tritt weder als Mitler noch als Anbieter selber auf und damit auch nicht als Vertragsrelevante Partei.

Bin zwar selber kein Rechtsverdreher, aber mußte leider selber schon einige Male gegen Anbieter vorgehen die nicht liefern wollten, daher mein bescheidenes Wissen.

Grüße aus Innsbruck

Michael

Geschrieben

Super - danke für die vielen Antworten. Ich lass mir morgen einen Termin beim Anwalt geben.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Typ einfach nur keinen Bock hat die Karre zu dem Preis rauszurücken. Behaupten, dass es nicht seine ist wird er wahrscheinlich trotzdem, da es ne Fuffie ist und der Eigentumsnachweis da doch recht schwer fallen dürfte.

Egal, Hauptsache der Typ kriegt mal richtig eins auf die Klöten. Schreibt auch die ganze Zeit hanebüchene Kommentare. Hier mal ein Auszug aus seiner Lyrik:

*************

Mofa wurde vekauft, für welche Preis keine Ahnung.

Aber Privatverkauf ist keine Garantie(wie in Beschreibung), keine Garantie heisst auch, dass Sie keine Garantie haben, Mofa zu erhalten.

Sorry! Ich kann nichts tun.

Wenn es Sie richtig leid tut, dann machen Sie nichts. So wurde korrekt von Ihnnen gemacht.

Ebay hat Fall schon geschloßen! Deswegen alles erledigt, brauchen Sie nichts mehr tun.

Sie haben nichts verloren, aber ich habe leider Gebühr wegen Sie bezahlt.

Der Privatverkauf ist kein verbindlicher und rechtsgültiger Vertrag(ich habe schon bei meinen gutbekannter Anwalt schon gefragt, (Vertrag muss mit eigenem Hand unterschrieben!)

****************

Geschrieben

*************

Mofa wurde vekauft, für welche Preis keine Ahnung.

Aber Privatverkauf ist keine Garantie(wie in Beschreibung), keine Garantie heisst auch, dass Sie keine Garantie haben, Mofa zu erhalten.

Sorry! Ich kann nichts tun.

Wenn es Sie richtig leid tut, dann machen Sie nichts. So wurde korrekt von Ihnnen gemacht.

Ebay hat Fall schon geschloßen! Deswegen alles erledigt, brauchen Sie nichts mehr tun.

Sie haben nichts verloren, aber ich habe leider Gebühr wegen Sie bezahlt.

Der Privatverkauf ist kein verbindlicher und rechtsgültiger Vertrag(ich habe schon bei meinen gutbekannter Anwalt schon gefragt, (Vertrag muss mit eigenem Hand unterschrieben!)

****************

Also der Ausdrucksweise nach ist der Typ erstens noch minderjährig und zweitens wahrscheinlich mit Migrationshintergrund.

Im ersten Fall schaut es schlecht aus da er nicht geschäftsfähig ist und sich die Erziehungsberechtigten auf Unwissen berufen werden.

In wie weit das hilft wird dann wirklich ein Fall für die Gerichte.

Ein großes Problem ist das Ebay das Alter der Leute nicht überprüft und 10jährige Spacken meinen sie können machen was sie wollen.

Grüße aus Innsbruck

Michael

Geschrieben (bearbeitet)

Alter. Erinner den mal an § 21 VwVfG. Die Amtssprache ist deutsch und dieser Sprache scheint er nicht so ganz mächtig zu sein.

Wie auch immer. Zu der Plattformlegende und irgendwelcher Aussagen ahnungsloser oder ahnungslostuender Ebaymitarbeiter:

Ebay hat mit dem ganzen Kram nichts zu tun. Oder verklagst du den Annoncenteil deiner Zeitung, weil du darüber ne Vespa gekauft hast, an der irgendein Mangel ist?

Ebay stellt lediglich die Vermittlung her und bekommt dafür Geld. Ob das jetzt ne Geschäftsbesorgung ist, ist hier jetzt mal egal.

Der Vertrag kommt mit Angabe des Gebots vom Käufer und Zeitablauf (seitens des Anbieters) zustande.

Das wird täglich so von diversen Gerichten in D entschieden.

Daher ist auch der immer wieder zu lesende Satz "dies ist eine Auktion iSd §156 BGB, womit Gewährleistungsrecht (zB aus Verbrauchsgüterkauf) ausgeschlossen ist" völlig Mumpitz.

Gruß Dirk

Tante Edith oder neuerdings Beatrix Bearbeiten sieht noch den Hinweis auf die Minderjährigkeit.

Hier könte jetzt doch es erste Mal Ebay ins Spiel kommen.

Da der Vertrag mit nem Minderjährigen schwebend unwirksam ist bis zur Genehmigung der Erziehungsberechtigten, und das werden Murat und Özlem wohl nicht tun, hast du keinen Anspruch auf Übereignung.

Muss man bei Ebay bei der Anmeldung nicht angeben, man sei 18j?

Bearbeitet von Vespadirk
Geschrieben

Alter. Erinner den mal an § 21 VwVfG. Die Amtssprache ist deutsch und dieser Sprache scheint er nicht so ganz mächtig zu sein.

Wie auch immer. Zu der Plattformlegende und irgendwelcher Aussagen ahnungsloser oder ahnungslostuender Ebaymitarbeiter:

Ebay hat mit dem ganzen Kram nichts zu tun. Oder verklagst du den Annoncenteil deiner Zeitung, weil du darüber ne Vespa gekauft hast, an der irgendein Mangel ist?

Ebay stellt lediglich die Vermittlung her und bekommt dafür Geld. Ob das jetzt ne Geschäftsbesorgung ist, ist hier jetzt mal egal.

Der Vertrag kommt mit Angabe des Gebots vom Käufer und Zeitablauf (seitens des Anbieters) zustande.

Das wird täglich so von diversen Gerichten in D entschieden.

Daher ist auch der immer wieder zu lesende Satz "dies ist eine Auktion iSd §156 BGB, womit Gewährleistungsrecht (zB aus Verbrauchsgüterkauf) ausgeschlossen ist" völlig Mumpitz.

Gruß Dirk

Tante Edith oder neuerdings Beatrix Bearbeiten sieht noch den Hinweis auf die Minderjährigkeit.

Hier könte jetzt doch es erste Mal Ebay ins Spiel kommen.

Da der Vertrag mit nem Minderjährigen schwebend unwirksam ist bis zur Genehmigung der Erziehungsberechtigten, und das werden Murat und Özlem wohl nicht tun, hast du keinen Anspruch auf Übereignung.

Muss man bei Ebay bei der Anmeldung nicht angeben, man sei 18j?

Das Ebay sich da raus hält und das auch zu Recht ist eh klar. Sonst gebe es die Plattform wohl kaum.

Hoffe bloss, dass der Typ nicht tatsächlich minderjährig ist. Sein Username Mikhail76 spricht schonmal dagegen.

Ich bin echt auf hundertachzig und muss aufpassen meine Vorurteilsgeschwängerten Gedanken über diesen lieben Menschen hier nicht öffentlich kund zu tun.

Geschrieben

Warte auf alle Fälle bis du mit deinem Anwalt gesprochen hast.

Die Bewertung läuft dir nicht davon.

Grüße aus Innsbruck

Michael

Geschrieben

Bahhhhh...könnte kotzen, wenn ich so eine hübsch formulierte gequirlte Sch...

von dem "Verkäufer" lese.

Da stellen sich mir echt die Nackenhaare auf.

Geh zum Anwalt.

Das geht ja gar nicht.

Und was ich mir sonst noch denke will ich gar nicht in ein Forum schreiben.

Geschrieben

tut sie schon, weiß jetzt allerdings nicht die dauer.

90 Tage nach Auktionsende - also erst mit Antwalt sprechen - dann ict immer noch Zeit für eine Bewertung.

Geschrieben

@vespadirk: da habe ich von ebay aber eine andere aussage bekommen; da hiess es sie würden lediglich die plattform stellen und der eigentliche vertrag würde erst mit zahlung und übergabe erfolgen.

damit steht ebay aussen vor

Servus!

Dazu fällt mir noch was ein, is nämlich schon was drann:

Gilt meines Wissens für Verträge von gewerblichen Verkäufern, die mit Sofortkauf anbieten - zB. bei falscher Preisauszeichnung.

Dann gilt der Vertrag erst, wenn das Geld überwiesen ist.

Grundlage war mal ein Fall von Quelle oder Otto, wo ein Mitarbeiter einen LCD-Fernseher aus Versehen für 19,99.- statt für 1999.- in den Onlineshop gestellt hat.

Etliche haben gekauft bevor der Fehler bemerkt wurde, der Händler wollte aber nicht liefern. Nach etlichen Klagen entschieden die Gerichte: Wer bezahlt hatte, bevor der Händler auf den Fehler aufmerksahm machte bekam den Fernseher, wer nicht der nicht.

Is genauso wie ne falsche Auszeichnung im Supermarkt: Wenns an der Kasse auffällt kannste rechtlich auch nicht drauf bestehen; wenns dir der Supermarkt nach Gemecker trotzdem zum reduzierten Preis gibt isses Kulanz.

Bei Privatverkauf auf EGay gilt das aber eben nicht.

greets,

Jan

Geschrieben

ganz klare sache! alles wesentliche steht hier schon drin! --> ab zum anwalt deines vertrauens, fall schildern, kostendeckungserklärung deiner rechtsschutz holt der anwalt dann für dich ein --> zurück lehnen, entspannen und auf freudige nachricht warten!

auf jeden fall bis zum bitteren ende durchziehen, da kostenrisiko = 0 :-D

gibs ihm :-D

p.s.: berichte über den weiteren verlauf des anstehenden "prozesses" werden gerne gelesen... auch etwaige mails deines neuen, gebrochen deutschsprechenden freundes ;-):-D

p.p.s.: wenn man täglich mit so vögeln zu tun hat - hilft nur noch sarkasmus! :-D

Geschrieben

Also, die Nummer ist seit heute beim Anwalt.

Unser Freund hat wieder von sich hören lassen:

***********************

EBAY AGB lautet, wenn FAll geschlossen ist, kann mann nicht mehr ändern. Sonst wenn Sie wären recht dann FAll würde öffen bleiben und dann könnten Sie was tun aber nach geschlossenen Fall leider ich kann nichts änderrn und Sie auch!

Hinweis von eBay: Ein Fall wegen einer abgebrochenen Transaktion wurde geschlossen.

Schreiben Sie mir nichts mehr.

und vergessen Sie bitte nicht Ihren Anwalt mitteilen, in Ebay steht:

"Fall: Transaktion abbrechen

Status: Geschlossen"

***********************

Was er damit meint: Er hat mir über Ebay eine Anfrage auf Abbruch der Transaktion gestellt. Diese habe ich abgelehnt und somit wurde der Fall geschlossen...

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