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Ebay: Uhr = Fälschung, was tun?


Terror

Empfohlene Beiträge

Hi!

Ich bin ja wirklich kein Freund mehr vom "Ebayeinkauf".

Habe leider selber schlechte Erfahrungen gemacht.

Meine Freundin allerdings hat nun auf eine für sie interessante Uhr geboten.

Sie ist auch Höchstbieterin, allerdings ist ihr nun NACH Auktionsende zugetragen worden,

daß es sich hierbei um eine Fälschung handelt.

Es entspricht die Beschreibung nicht der Ware. Produktionsjahr sowie die Angabe vom Hersteller sind schlichtweg falsch.

Was tun?

Sie möchte natürlich jetzt vom Kauf zurücktreten. Hat dies auch dem Verkäufer mitgeteilt

mit einer Quellenangabe, die Auskunft darüber gibt, daß es sich um eine Fälschung handelt.

Gibt es eine Möglichkeit dies Ebay zu melden, damit es nicht noch zu Schwierigkeiten kommt?

Wie ist weiter zu verfahren? Der Verkäufer besteht darauf, daß sie das Geld überweist.

Vielleicht ist euch ja schon ähnliches untergekommen und/oder könnt uns dabei helfen,

daß dies ohne viel Rechtsstreiterei (womöglich ganz ohne) über die Bühne geht.

So ein Sch....

Ciao,

A.

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Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.

Grundsatz zu Repliken und Fälschungen

Wie schon geschrieben, wird ebay wohl der erste Ansprechpartner sein.

Viel Erfolg

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Hi!

Ja, Danke! Meine Holde versucht sich gerade im Gewirr von Ebay zurechtzufinden und Ebay eine Meldung über die Fälschung zukommen zu lassen. Problem ist nur, daß anscheinend der Verkäufer selber sich gar nicht bewußt war, daß seine Angaben nicht passen, klingt auch glaubwürdig.

Er verweist allerdings nun auf die Fotos und daß "sie nun mal Höchstbieter" wäre.

Sie soll auch 25% des Kaufpreises zahlen, weil sie ein Spaßbieter wäre usw.

Freundin teilt mir gerade die E-Nr. mit: 120501338709 (Österreich)

Sie ärgert sich gerade, weil anscheinend ein Verstoß zu melden gar nicht möglich ist,

ohne gekauft zu haben???

Please...wir haben keinen Bock damit einen Rechtsanwalt zu bemühen.

:-D

Ciao,

A.

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ich glaube man muss gar nicht so weit gehen. wenn der typ damit einverstanden ist, wäre doch alles klar. bewertung kann er dir als verkäufer doch eh nicht geben, oder ? wenn du natürlich die allgemeinheit schützen willst, solltest du es melden.

die bearbeiterin sagt ( DIE EDITH IST JA TOT ):

ich seh gerade er macht ärger - gut, dann logischerweise melden und nicht einschüchtern lassen - ggf. mal den richtigen hersteller der uhr einschalten - herrn rolex oder so

Bearbeitet von T5Pien
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salute,

falls der anbieter wusste, dass er ein plagiat anbietet, dann wäre auch an eine spätere bestrafung gem. §263 StGB zu denken. würde ihm den § und einen verweis auf dejure.org zuschicken, natürlich vom verkauf zurück treten (sehr unproblematisch... zumindest aus rechtlicher sicht :-D ) und anschließend sofort meldung an ebay machen.

evtl. auch noch den uhrenhersteller kontaktieren, da dieser sicherlich auch interesse an einer verfolgung dieser sache hat --> sollte eigtl. ausreichen um den netten verkäufer klein zu kriegen :-D

grüße und hoffe geholfen zu haben :-D

edith ist immernoch nicht richtig wach und sieht, dass du ja aus austria kommst, nichts desto trotz, ändert sich nur der § in 146ff soweit ich da richtig informiert bin - sollte aber eigtl. stimmen. :-D

Bearbeitet von z3ros3b
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ich glaube man muss gar nicht so weit gehen. wenn der typ damit einverstanden ist, wäre doch alles klar.

Ist er ja nicht. :-D Sie soll ja zahlen. Und auch wenn sie die Ware gar nicht will,

meint er, daß sie als "Spaßbieter" 25% löhnen soll. Kann ja gar nicht sein.

falls der anbieter wusste, dass er ein plagiat anbietet, dann wäre auch an eine spätere bestrafung gem. §263 StGB zu denken. würde ihm den § und einen verweis auf dejure.org zuschicken...uhrenhersteller kontaktieren...[gekürztes Zitat]

Thanks, z3ros3b! :-D Die Geschichte ist verwirrender:

Die Fälschung war ihm selber anscheinend gar nicht bewußt. (Glaub ich sogar, er geht aber auch gar nicht näher darauf ein...) Problem wird es den Uhrenhersteller zu informieren...*ggg*

Der würde jetzt über 200 Jahre alt sein. :-D

Werde die neuen Infos gleich meiner Werten mitteilen...

Maaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhh....

Ciao,

A.

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Also ich hab mal den link der Uhr angesehen. Hab zwar keine Ahnung von Uhren und kann dir nur sagen dem Ebay zu melden.

Der verkäufer ist verpflichtet auf dem Inhalt des Textes!Wenn er nach Ender der Auktion per mail angibt das es eine Fälschung ist dann würde ich nicht bezahlen und einfach melden.Wenn sie rechtschutzversichert sind dann einfach den Anwalt übergeben. Ist meiner Meinung.

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Servus!

Tja, schöner Mist. Aber ich würd mal ruhig bleiben und gar nix zahlen. Allein die Abweichung von der Artikelbeschreibung ist schon ein Grund für einen Rücktritt.

Wenn es ein Plagiat ist wirds natürlich heiß. Der Verkauf ist in der gesamten EU unter Strafe verboten. Der Verkäufer handelt sich also ne Menge Ärger ein.

Das du Ebay nicht kontaktieren kannst erscheint auch logisch: Normalerweise kannst du ein Plagiat ja erst erkennen, wenn du es vor dir liegen hast. Dafür musst du bezahlen und die Ware muss zu dir kommen. Dahert die Frage: Woher weisst dus denn jetzt schon? Hat der Verkäufer das nach Auktionsende mitgeteilt?

Dann wärs ja noch schöner, Dann hat er auch noch schriftlich zugegeben, daß es ein Plagiat ist...

Und er schreibt im eigenen Angebotstext: "Keine Nachverhandlungen" - Eine Änderung der verkehrswerten Eigenschaften eines Gegenstands nach Auktionsende ist ja an sich auch eine "Nachverhandlung", oder?

Und zu dem "Er wusste es nicht": Stell dir mal nen gefälschten Geldschein oder nen geklauten Roller vor. Da ist nun mal auch immer der verantwortlich, der das Ding als letztes besessen hat; ausser er weist nach, wo ers her hatte. Wenn er das nicht kann: Sein Pech.

Versuch mal, ebay irgendwie anders zu kontakten. Aber aus der Nummer kommste sicher raus.

greets,

Jan

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die einschlägigen §§ würde ich ihm trotzdem zukommen lassen :-D

vielleicht geht ihm dann ein lichtlein auf und er redet wieder über fakten.

würde die sache irgendwie versuchen an egay zu melden,die korrespondenz mit

dem verkäufer archivieren und einfach mal entspannt zurücklehnen.

ihr tretet vom kauf zurück und wenn er das durchsetzen will - soll er ruhig zum anwalt gehen.***

***natürlich alles nur gesetz dem fall, dass ihr euch absolut sicher seid, dass es ein plagiat ist

boah, schon wieder edith: seine "ansprüche" kann er sicher nicht durchsetzen :-D

Bearbeitet von z3ros3b
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Meine am Laptop Herumtippende und in Ebay Forschende sich die Haare Raufende meint gerade:

-Wo wäre der Gerichtsstand wenn der Verkäufer Geld einklagt?

Er in D, wir in A.

-Kann er tatsächlich 25% vom Verkaufspreis einfordern?

Kann ich mir ja gar nicht vorstellen...

-Kann er überhaupt was einklagen? Verkaufsgebühren an Ebay?

Irgendeine Aufwandsentschädigung? Oder sowas?

Oder sollen wir ihm mal einfach auf die Füsse steigen und schlichtweg darauf beharren

die Ware nicht zu zahlen, da sie nicht den Angaben entspricht und aus?

Ciao,

A.

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Wo ist denn das praktische Problem?

Zahl doch einfach nicht.

Rücktritt ist ja schon erklärt worden. Wird dem Laien dann auch als Anfechtung oder sonst vorteilhaftes angerechnet.

Der Verkäufer muss deine Freundin ja dann auf Erfüllung verklagen. Soll er mal machen.

Dann kann deine Freundin ja immer noch einwenden, dass das Ding eine Fälschung ist damit nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist.

Und auf welcher Grundlage zahlt man 25%?

Soll das ne Vertragsstrafe darstellen? Wer sagt denn, dass deine Freundin Spaßbieterin war?

Auch da soll er mal machen.

Sportliche Sonntagsgrüße

Dirk

Achso, Edith beantwortet weitere Fragen:

Anzuwendendes Recht wäre wohl deutsches, Art. 28 I EGBGB.

Bearbeitet von Vespadirk
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Habe mir mal das Profil angesehn. Der verkauft ja zu 95% alte Uhren. Somit würde man ihn wohl schon al kommerziellen Verkäufer einstufen. Somit würde wahrscheinlich auch das Fernabsatzgesetz greifen mit Rückgaberecht von 14 oder 30 Tagen. Darauf könnte man ihn ja mal freundlich hinweisen, auch mit dem Hinweis auf's Finanzamt....:-D

Vielleicht wird er ja einsichtig. Bei diesem Weg gibt es dann aber wohl kein zurück mehr zur einvernehmlichen Lösung.

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Meine am Laptop Herumtippende und in Ebay Forschende sich die Haare Raufende meint gerade:

-Wo wäre der Gerichtsstand wenn der Verkäufer Geld einklagt?

Er in D, wir in A.

-Kann er tatsächlich 25% vom Verkaufspreis einfordern?

Kann ich mir ja gar nicht vorstellen...

-Kann er überhaupt was einklagen? Verkaufsgebühren an Ebay?

Irgendeine Aufwandsentschädigung? Oder sowas?

Oder sollen wir ihm mal einfach auf die Füsse steigen und schlichtweg darauf beharren

die Ware nicht zu zahlen, da sie nicht den Angaben entspricht und aus?

Ciao,

A.

Glaub niemals das er ein Gericht einschaltet! Er weiß ganz genau das das eine Fälschung ist. Er will nur das ihr die Dummen seit und ihm 25 % zahlt.

Drücke dein ganzes mail von dem Verkäufer aus als beweis wenn mal was ans Licht kommt.

Er muß sich auch als gewerblich anmelden da er mehr als 20 Artikel im halben jahr verkauft, hängt ja auch vom hohen verkaufswert ab. Somit wär das ein Fall fürs Finanzamt

Bearbeitet von feeling
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Wo ist denn das praktische Problem?

Zahl doch einfach nicht.

Rücktritt ist ja schon erklärt worden. Wird dem Laien dann auch als Anfechtung oder sonst vorteilhaftes angerechnet.

Der Verkäufer muss deine Freundin ja dann auf Erfüllung verklagen. Soll er mal machen.

Dann kann deine Freundin ja immer noch einwenden, dass das Ding eine Fälschung ist damit nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweist.

Und auf welcher Grundlage zahlt man 25%?

Soll das ne Vertragsstrafe darstellen? Wer sagt denn, dass deine Freundin Spaßbieterin war?

Auch da soll er mal machen.

Sportliche Sonntagsgrüße

Dirk

höhö, meine rede - du musst schneller tippen - oder ist das von dir auch ein plagiat? :-D:-D

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Danke schon mal für die hilfreichen Antworten!!!!

:-D

Bei diesem Link ist ganz unten ein anderer Link ("Sicherheitsteam"), bei dem man Verstöße melden kann.

Sie hat es (endlich geschafft *buh*) mittlerweile an Ebay gemeldet!

@ feeling: ja, also Geld wird er von uns keines sehen! :-D

@ freerider13: Ist `ne blöde Geschichte, meiner Freundin, die sich über den eigentlichen potentiellen Auktionsgewinn irrsinnig gefreut hat, ist erst nach Ende der Auktion von einem Bekannten darauf aufmerksam gemacht worden, daß auf Grund der Fotos

ersichtlich ist, daß der Hersteller NICHT der in der Angabe sein kann. Mit Verweis

auf eine Quelle der "deutsche(n) Gesellschaft für Chronometrie".

Die müssens ja wissen. Meine Freundin hat den Verkäufer dann sofort darüber informiert.

Der geht jetzt auch nicht darauf ein ob Fälschung oder nicht, sondern verharrt darauf,

sie hätte ja die Bilder gesehen und den Text gelesen und wäre Höchstbieter und blabla.

Jo, wir werden schon irgendwie aus der Geschichte rauskommen. :-D

@ z3ros3b: Ok. Bin jetzt schon etwas beruhigter. Werden ihm dann die Paragraphen

mal zuschicken...Die Fotos und die Artikelbeschreibung haben wir schon mal zur Sicherheit

abgespeichert und es eh schon geschafft Ebay darüber zu informieren.

Mal schauen, was er dann meint. :-D

@ Vespadirk: Genau das denke ich mir auch. Auf welcher Grundlage soll er sowas

einfordern können? Nein, also Geld wird er keines sehen. Ich sehe das mittlerweile eh schon entspannter. ;-)

@ DocMed: *hehehe*...ja, also er sollte schon wissen, wovon er redet.

Verkauft ja sichtlich `ne Menge an Uhren...da eine Gewerbsabsicht zu unterstellen dürfte

nicht schwierig sein. Hoffe ja auch weiter an einer einvernehmlichen Lösung.

Danke schon mal für die Tipps!!!

Hilft uns echt weiter. Mal jetzt schauen, wie Ebay reagiert und was noch von seiner Seite kommt.

Ciao,

A.

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@ Rita: Also...höchstwahrscheinlich. Diese Uhren wurden vor ca. 200 Jahren in Masse für den schwedischen Markt mit Signaturen von namhaften englischen Uhrmachern gefertigt.

Die Werke sind billig hergestellt und das Qualitätsniveau entspricht natürlich nicht dem

der eigentlichen Hersteller.

@ gattinator: Ein Bekannter hat uns auf einen Artikel der deutschen Gesellschaft

für Chronometrie aufmerksam gemacht in der ein bekannter englischer Uhrenhistoriker genau

über diese Fälschungen schreibt und die Merkmale der Fälschung treffen 100% auf die Bilder in Ebay zu. Die Artikelbeschreibung des Verkäufers bezieht sich allerdings auf das Original.

:-D

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Ohne mir die Auktion im Einzelnen angeschaut zu haben gibt der Threadersteller ja an, dass sich der Artikel in Österreich befindet. Folglich sollte erstma`geklärt werden, welches Recht Anwendung findet. So Späße wie das Internationale Privatrecht (EGBGB) können nämlich mal eben zur Anwendung des ABGB (Österreich) führen. Da wird es verwandte, aber im Detail evtl. abweichende Regelungen über den Rücktritt geben.

Ob man dann einen Hinweis auf das deutsche StGB gibt, ist nur dann sinnvoll, wenn es wieder anwendbar ist. Da hilft ein Blick in die §§ 3 bis 7, denke ich...

Im Ergebnis solltest du dir sicher sein, dass tatsächlich eine Abweichung zwischen Artikelbeschreibung und der tatsächlichen Uhr besteht.

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Ohne mir die Auktion im Einzelnen angeschaut zu haben gibt der Threadersteller ja an, dass sich der Artikel in Österreich befindet. Folglich sollte erstma`geklärt werden, welches Recht Anwendung findet. So Späße wie das Internationale Privatrecht (EGBGB) können nämlich mal eben zur Anwendung des ABGB (Österreich) führen. Da wird es verwandte, aber im Detail evtl. abweichende Regelungen über den Rücktritt geben.

Ob man dann einen Hinweis auf das deutsche StGB gibt, ist nur dann sinnvoll, wenn es wieder anwendbar ist. Da hilft ein Blick in die §§ 3 bis 7, denke ich...

Im Ergebnis solltest du dir sicher sein, dass tatsächlich eine Abweichung zwischen Artikelbeschreibung und der tatsächlichen Uhr besteht.

eben deshalb hat ja die edith eingegriffen und gemeint, dass man auch ganz gerne die §§ aus dem österreichischen strafgesetzbuch zitieren kann.

generell würde ich allerdings vermuten, dass (zumindest in D)

gewerblicher VK = leistungsort

privater VK = wohnort des VK

gilt. EGBGB pack ich jetzt nicht aus - würde aber auch frech behaupten, dass deutsches recht zur anwendung kommen müsste und mal aus der erinnerung Art. 28 II EGBGB zitieren (ohne gewähr!) dachte allerdings nicht, dass es bei so einem simplen problem etwas tiefergehender juristischer diskussionen bedarf - dazu sind sich die gesetzestexte der beiden länder zu ähnlich :-D

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Ja, also das ist überhaupt eine eigenartige Geschichte...

Was ich gestern noch so mitbekommen habe, hat sie gestern noch eine

Nachricht von Ebay bekommen, daß sie die Möglichkeit hat wegen Irrtum

über die vermeintliche Ware vom Kauf zurückzutreten.

Dürfte sie jetzt in Anspruch genommen haben, mit dem Verweis,

daß es sich eben nicht von ihrer Seite um einen Irrtum handelte,

sondern daß das Produkt nicht mit den beschriebenen Daten übereinstimmt.

Davor hatte sie aber eh schon Ebay über die Sachlage informiert.

Der Verkäufer selbst beruft sich aber auf eigenartige Quellen, die veraltet sind...

und meinte noch (sehr eigenartig) sie würde ja gar nicht auf seine Emails reagieren usw.

Natürlich Humbug, im Gegenteil (!)...sie hatte jedesmal so rasch wie möglich geantwortet...

und er hat die Quellen und Hinweise fließendlich ignoriert.

Er dürfte nach wie vor der Meinung sein, daß seine Angaben stimmen. (???)

Ich sags mal so...ich fürchte Ebay selbst wird das ganze recht Nüsse sein.

Die werden wegen dem "bißchen Kohle" jetzt nicht viel Blabla machen,

da es in dem Fall eine Geschichte wäre (so mutmaße ich) die Gutachter klären müßten

um offiziell dies als "Fälschung" zu titulieren.

So bleibt es eben eine "alte, kaputte Uhr, an der sich schon wer erfreuen wird"...

...auch wenn sie nicht von dem Hersteller auf den verwiesen wird, gefertigt wurde.

Bin mal gespannt ob da jetzt noch was kommt und wie das noch weitergeht...

...oder ob das jetzt eh (hoffentlich) zu Ende ist.

Danke jedenfalls nochmal für die Hilfe und die vielen Tipps!!!

Ciao,

A.

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Ja, also das ist überhaupt eine eigenartige Geschichte...

Was ich gestern noch so mitbekommen habe, hat sie gestern noch eine

Nachricht von Ebay bekommen, daß sie die Möglichkeit hat wegen Irrtum

über die vermeintliche Ware vom Kauf zurückzutreten.

Dürfte sie jetzt in Anspruch genommen haben, mit dem Verweis,

daß es sich eben nicht von ihrer Seite um einen Irrtum handelte,

sondern daß das Produkt nicht mit den beschriebenen Daten übereinstimmt.

Davor hatte sie aber eh schon Ebay über die Sachlage informiert.

Der Verkäufer selbst beruft sich aber auf eigenartige Quellen, die veraltet sind...

und meinte noch (sehr eigenartig) sie würde ja gar nicht auf seine Emails reagieren usw.

Natürlich Humbug, im Gegenteil (!)...sie hatte jedesmal so rasch wie möglich geantwortet...

und er hat die Quellen und Hinweise fließendlich ignoriert.

Er dürfte nach wie vor der Meinung sein, daß seine Angaben stimmen. (???)

Ich sags mal so...ich fürchte Ebay selbst wird das ganze recht Nüsse sein.

Die werden wegen dem "bißchen Kohle" jetzt nicht viel Blabla machen,

da es in dem Fall eine Geschichte wäre (so mutmaße ich) die Gutachter klären müßten

um offiziell dies als "Fälschung" zu titulieren.

So bleibt es eben eine "alte, kaputte Uhr, an der sich schon wer erfreuen wird"...

...auch wenn sie nicht von dem Hersteller auf den verwiesen wird, gefertigt wurde.

Bin mal gespannt ob da jetzt noch was kommt und wie das noch weitergeht...

...oder ob das jetzt eh (hoffentlich) zu Ende ist.

Danke jedenfalls nochmal für die Hilfe und die vielen Tipps!!!

Ciao,

A.

ist leider eine ganz typische vorgehensweise von ebay.

unter anderem deshalb kotzt mich der saftladen auch so an.

aber gut dass ihr wohl jetzt raus seid.

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