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Mal wieder...Mietrecht!


Rakete

Empfohlene Beiträge

Moinsen,

mein Mieter möchte mir gerne zwei Urlaubstage in Rechnung stellen.

Einmal werden die Heizungsablesdinger gewechselt-zwischen 9 und 12 Uhr;

an einem anderen Tag die Wasseruhren zwischen 14 und 16 Uhr.

Andere Menschen lässt er nicht in die (meine) Wohnung-er wird sich also dafür je einen Tag Urlaub nehmen-sagt er.

Seine "Olle"-die er niemals bei mir angemeldet hat-ist tagtäglich zuhause...also ist jemand in der

Wohnung zugegen.

Was kann man tun-wie sieht denn soetwas rechtlich aus?

Irgendwo kann ich ihn verstehen,wenn er deswegen nicht zur Arbeit kann...

Danke für Tips,

Knud.

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Sorry, bin selbst Mieter, aber auf die Idee würde ich noch nicht mal kommen. Wenn ich eine Wohnung miete, weiß ich, dass der Heizungsableser einmal im Jahr kommt. Ist halt so. Nach meinem Rechtsverständnis ist das in Ordnung und das weiß man. Jedoch an einem Tag die Heizungsdinger, an einem anderen Tag die Wasseruhren find ich auch nicht prall, da würde ich auch auf die Barrikaden gehen. Das geht auch an einem Termin (und war bei mir bisher auch an dem selben Termin vom selben Ableser). Auf einen halben Tag würde ich mich also einlassen an deiner Stelle. Mehr aber nicht. Genaue Rechtsgrundlage ist mir jedoch leider unbekannt.

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Mal so aus Ex-Hausverwaltersicht: Nöö, kann er vajessen... Er muss es hinnehmen, dass Du als Vermieter die Zähler ablesen läßt, er kann Dir den angeblichen Arbeitsausfall nicht in Rechnung stellen.

Sollte er Dir richtig blöd kommen, kannst Du ihn ja mal "freundlich" um ein z.B. BGH-Urteil bitten, wo ein Richter so ein Urteil gefällt hat. Bin da jetze zwar schon ne Zeit nicht mehr Geschäft, aber in jeder Hausverwaltung bzw. in jedem Wohnungsunternehmen, wo ich bislang gearbeitet habe, haben wir solche Querschläger immer schriftlich darauf hingewiesen, dass sie gerne die erneute Anfahrt des Abrechnungsunternehmens löhnen dürfen - machte sich insbesondere jut, wenn solche Meckermieter dann mit dem Mieterverin im Schlepptau ankamen und dann den Schwanz einziehen durften.

Im Übrigen muss er entweder Dich als Vermieter oder Deinen Erfüllungsgehilfen, z.B. eine Hausverwaltung, in seine Wohneinheit lassen - das kann er rechtlich nicht verhindern.

Beisewäh, wo wir gerade am stänkern gegen Deinen Mieter sind: isser mit der Ollen verheiratet? Hat er sich Dein SCHRIFTLICHES Einverständnis geholt, dass seine Lebensgefährtin - sofern er nicht mit Ihr verheiratet ist - überhaupt bei ihm wohnen darf? Nein? Na dann aber schnell nachholen oder die Alte rausschmeißen (:-D)... Er ist ausweislich BGB inne 500er §§ nämlich dazu verpflichtet, sein Anhängsel anzumelden bzw. muss Dich vorher um Erlaubnis fragen.

Bearbeitet von BFC
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.... Jedoch an einem Tag die Heizungsdinger, an einem anderen Tag die Wasseruhren find ich auch nicht prall, da würde ich auch auf die Barrikaden gehen. Das geht auch an einem Termin (und war bei mir bisher auch an dem selben Termin vom selben Ableser)....

So wie ich Raketes Posting verstehe, soll auch die Wasseruhr getauscht werden. Da kann es durchaus sein, dass dafür zwei Termine gemacht werden. Wenn der Heizungsableser neu im Geschäft ist und noch keine Wasseruhrenschulung hatte, darf er diese zwar ablesen, aber eben nicht tauschen. Dafür muß dann ein anderer Kollege ran. Ein Freund von mir ist in der selben Situation, noch ohne Wasseruhrenschulung. Dieser sagte mir auch, dass es gesetzlich geregelt ist, dass der Mieter Zugang zur Wohnung gewähren muß. Wie er das macht, ist sein Ding und damit auch die Folgekosten. Was ist, wenn er die Tante aus Amerika einfliegen läßt, weil er nur ihr vertraut und nur ihr den Schlüssel geben will.

Wenn du das eskalieren lassen willst... Wenn der Mieter vom Ableser nicht angetroffen wird, gibts einen zweiten Termin mit gleichzeitiger Ankündigung, dass der dritte Termin kostenpflichitig (für den Mieter!, kostet ca. 50 ?) ist. Verstreicht auch der zweite Termin, erhält der Mieter die Aufforderung sich mit dem Abrechnungsunternehmen in Verbindung zu setzen (i.d.R. innerhalb von 10 Tagen) und einen Termin zu vereinbaren. Macht er das nicht, werden seine Verbrauchswerte geschätzt. :-D

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Oh man. Was stellt die Luftpumpe sich so an. Das sind ja echt mal vernünftige Termine!

In meiner alten Wohnung fielen nach Eigentümer Wechsel 5 Termine in 2 Wochen an, mit so geilen Angaben wie zwischen 9 und 16Uhr!

Die Haustüren im ganzen haus wurden u.a. erneuert/gewechselt. Anstatt eine nach der anderen zu machen, haben die erstmal alle im Haus rausgerissen, dann neue Zargen eingesetzt, die so stabilisiert, dass ich 4 Stunden die Wohnung nur auf allen vieren hätte verlassen können. Um 18:30 waren die endlich fertig und ich hatte den neuen Schlüssel und ich konne nach 9,5h endlich die Wohnung verlassen.

Bearbeitet von Brosi
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...

mein Mieter möchte mir gerne zwei Urlaubstage in Rechnung stellen.

Andere Menschen lässt er nicht in die (meine) Wohnung-er wird sich also dafür je einen Tag Urlaub nehmen-sagt er.

Seine "Olle"-die er niemals bei mir angemeldet hat-ist tagtäglich zuhause...also ist jemand in der

Wohnung zugegen.

...

Erst wollte ich das nicht glauben, was ich da las

aber dann wurd alles klar:

der übermäßige Genuss von zuviel Unterschichtenfernsehen vernebelt dem Volk langsam aber sicher den letzten Rest von Sinn und Verstand.

Mann Mann Mann, wo sind wir Dichter und Denker gelandet: Selbstbedienung um jeden Preis und sich noch im Recht fühlen.

Was für Krüppel

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Ja, genau !! Definition der Aufwendungen: Palandt, § 256 Rn. 1: Freiwillige Vermögensopfer, deshalb Urlaub nix Aufwendungen Primäranspr. (-). Urlaub als Schaden (+), aber Pflichtverletzung (-), daher § 535, 280 (-), usw. usw.: Alles (-), (-), (-) !! Anspruch (-), Mieter total (-)...

also ich verstehe nur bahnhof.

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also ich verstehe nur bahnhof.

Anspruchsklärung... --> "Wer will Was von Wem Woraus"...

...1. Halbjahr Betriebslehre Wohnungswirtschaft mit nem Grone-Dozenten, der im Hauptberuf Justitar beim Mieterverein war und seine Unterrichtseinheiten wie Plädoyers vor Gericht abgehalten hat... Die personifizierte Humorlosigkeit und der wandelnde Gesetzestext - zumindest beim Mietrecht... :-D Egal, hab ja damals bestanden...

N Vespamotor ist echt einfacher zu verstehen und zu reparieren, als n Widerspruch zur Betriebskostenabrechnung seitens des Mieters ENDGÜLTIG abzuhandeln...

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OT: Der Mieter ist verpflichtet dich darüber zu informieren, wenn eine zweite Person in dein Eigentum einzieht. Er muss sich sogar gemäß meinem Wissensstand eine schriftliche Berechtigung hierfür von dir holen. Wenn er dir so will, dann würde ich ihm auch mal anders kommen. Sind doch genug Rechtsverdreher hier unterwegs, da solltest Du doch schnell ein paar kompetente Antworten, Kniffe & Tricks zu der Geschichte bekommen. Wat ne Spasemacke, dein Mieter.

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...ist ja wahr! ...aber Rakete will doch den Mieter behalten!

Der zahlt doch regelmäßig seine Miete. :-D

So'ne Neuvermietung ist für einen Vermieter viel Aufwand.

...und dann gibt es doch noch diese fürchterlichen "Mietnomaden". :-D

Ich würde an Raketes Stelle nichts weiter machen.

Soll er doch seinen Urlaubsgeldkram einklagen!

Das wird er sich aber schon überlegen. Bestenfalls kann

Rakete ihm den Gesetzestext mal raussuchen.

Falls der Mieter den Betrag bei der Mietzinsüberweisung aber

zurückhält, würd ich gegen ihn klagen oder u. U. ihm kündigen.

Ansonsten hat Rakete keine Ruhe mehr vor ihm. Dann wird er

auch weiterhin mit abstrusen Forderungen auf der Matte stehen.

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Ich bin nicht der Typ,der klagt...und würde als Eigentümer die Termine auch selbst wahrnehmen.

Ich mag den Mieter mittlerweile überhaupt nicht mehr-da er sich;bevorzugt vor der Verwaltung;wie ein heranwachsender Gockel (ohne Sporen) aufführt.

Da gab es bereits mehrere Begebenheiten...kürzlich habe ich die Verwaltung angerufen,und mich aufrichtig für "die Wortwahl meines Mieters Ihnen gegenüber" entschuldigt... :-D

Aber-er bezahlt regelmäßig seine Miete.

Das mag für einige wie Sarkasmus meinerseits klingen (ähnlich wie:er war stets pünktlich!)-ist es aber nicht.

Sondern die bittere Realität.

Habe bereits viel (finanzielle) Scheiße! erlebt mit einigen achso unterdrückten Mietern.

Danke für die Antworten-ich spreche nochmal mit ihm (und der Ollen... :-D )

Knud.

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Statusmeldung

Jetzt sag aber nicht in die olle von deinem Mieter :-D

Nein-in Deine Mudda! :-D

Ich ziehe das Pack an??

Vermieter-Erfahrungen vor-Ihr Angeber!

Träume natürlich auch von der 77jährigen Supermature mit Dauerauftrag und ruhiger Natur...jedoch gibt es das kaum.

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Ich ziehe das Pack an??

Vermieter-Erfahrungen vor-Ihr Angeber!

Träume natürlich auch von der 77jährigen Supermature mit Dauerauftrag und ruhiger Natur...jedoch gibt es das kaum.

Wenn ich Deine Beiträge zu diesem Thema lese, möchte ich nie Erfahrungen als Vermieter haben.

Muss ja keine alte Frau sein. Es soll ja auch zuverlässige, rücksichtsvolle und nette Leute anderen Alters geben.

...habe ich zumindest mal gehört.

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Das hab ich mir gedacht:

Lehman´s kaufen und heulen, dass die nicht sicher sind ! Von allen Seiten Rechtsrat ohne RVG-Gebühren kassieren und Angeber rufen ! Aus dem Dispo sparen und Vermieter vor rufen! Das sind mir die Richtigen ! Wer ist denn hier der Angeber?

Klinke Dich doch bitte hier aus-Du nervst mich grad sehr...da Du nichts! verstehst.

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