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Wasserrohrbruch...zahlt die Versicherung?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

als ich gestern nach Hause kam fiel mir der laufende Wasserzähler auf obwohl von mir kein Wasser verbraucht wurde. Da kam mir gleich die Leitung der Außenabnahmestelle in den Kopf. Hatte nämlich letztes Jahr an der Stelle einen geplatzten Wasserhahn.

Diese Leitung läßt sich leider nicht absperren, was der Monteur des Notdienstes auch auf dem "Protokoll" vermerkt hat. Da ich auch nicht wusste wo die Leitung verläuft, musste er sich auf die Suche machen. Leider hat er unötigerweise auch etwas Tapete und Putz im Esszimmer beschädigt. Ich wies ihn dann darauf hin, das wir doch beim Hahn erstmal nach dem Verlauf gucken sollten. Das hat sich auch als gute Vorgehensweise herausgestellt. Wir haben allerdings nich damit gerechnet, dass die Leitung im Obergeschoß "abgezapft wurde :-D Hier ein paar Bilder:

Heut abend kommt der Versicherungsheini und ich befürchte jetzt das sich die Versicherung rauswindet so von wegen: "Außenleitungen müssen absperrbar sein" oder sowas...weiss jemand wie es sich da verhält?

,..pennah!

Geschrieben

Denke nicht, dass Du Probleme mit dem Versicherungsheini bekommen wirst. Falls doch kannste mir gerne ne PM schicken.

Ich gehe mal davon aus, dass es um die Hausratversicherung geht oder gehört Dir das Haus und es ist ein Wohngebäudeschaden?

Ist eigentlich auch egal, weil die Bedingungen in der Sachversicherung ziemlich gleich sind.

Arbeite selbst bei einem großen VErsicherer und schreibe da die Bedingungen. Absperren von Außenleitungen ist in den

Standardwerken nicht als Obliegenheit vorgesehen. Es gibt nur die Obliegenheit im Winter die versicherten Räume zu beheizen

oder (also alternativ) alle wasserführenden Leitungen abzusperren. Die Leitung nach oben war doch absperrbar, durch einen

Wasserhahn, oder nicht.

Die Sache mit dem nach oben abzapfen habe ich noch nicht ganz verstanden.

Wie gesagt, bei Problemen kannste Dich gerne per PM an mich wenden.

Viel Spaß mit dem Versicherungsheini...

Axel

Geschrieben

Denke nicht, dass Du Probleme mit dem Versicherungsheini bekommen wirst. Falls doch kannste mir gerne ne PM schicken.

Ich gehe mal davon aus, dass es um die Hausratversicherung geht oder gehört Dir das Haus und es ist ein Wohngebäudeschaden?

Ist eigentlich auch egal, weil die Bedingungen in der Sachversicherung ziemlich gleich sind.

Arbeite selbst bei einem großen VErsicherer und schreibe da die Bedingungen. Absperren von Außenleitungen ist in den

Standardwerken nicht als Obliegenheit vorgesehen. Es gibt nur die Obliegenheit im Winter die versicherten Räume zu beheizen

oder (also alternativ) alle wasserführenden Leitungen abzusperren. Die Leitung nach oben war doch absperrbar, durch einen

Wasserhahn, oder nicht.

Die Sache mit dem nach oben abzapfen habe ich noch nicht ganz verstanden.

Wie gesagt, bei Problemen kannste Dich gerne per PM an mich wenden.

Viel Spaß mit dem Versicherungsheini...

Axel

Danke schon mal für Deine Antwort. Ist mein Haus, also Wohngebäude. Die Leitung kommt von oben aus dem Bad, geht durch den Fußboden im Büro in die Außenwand, endet dann unten, so wie auf dem mittleren Bild zu sehen. Also dann auf der Aussnwand saß der Wasserhahn. Die Leitung die aus dem Bad kommt war nicht abzusperren. Deswegen hat er den Boden aufgestemmt und an einer Muffe den Stopfen reingesetzt. Also komplett totgelegt die Leitung die nach unten führt.

,..pennah!

Geschrieben

Ok, hab mir gerade ne Zeichnung gemacht und es glaube ich soweit verstanden. Verstehe nur nicht warum der Monteur den Boden

aufreist anstatt den Stopfen an der Außenstelle anzulegen.

Geschrieben

Das wurde letztes Mal gemacht wo der Außenhahn geplatzt ist. Dieses Mal ist es aber hinter der gestopften Leitung in der Wand gebrochen. Und ich wollt jetz ja auch erstmal ne endgültige Sache. Also das kein Wasser mehr in der Leitung is und dann eventuell woanders nochmal aufplatzt. Und das war die erste Möglichkeit frostsicher nen Stopfen zu setzen...

,..pennah!

Geschrieben

Hatte/Hatten mal genau das gleiche Problem-und Leitungen nach aussen müssen demnach absperrbar und entleerbar sein-erläuterte die Versicherung.

Erscheint bei dem Wetter auch sinnvoll... :-D -oller Pennah!

Geschrieben (bearbeitet)

Ok, hab mir gerade ne Zeichnung gemacht und es glaube ich soweit verstanden. Verstehe nur nicht warum der Monteur den Boden

aufreist anstatt den Stopfen an der Außenstelle anzulegen.

Merke: Monteure reissen zunächst IMMER erst das Allerschlimmste auf... und dann mal sehen. :-D

Bearbeitet von Rakete
Geschrieben

Freitag war der Versicherungsmensch da und hat das alles mal aufgenommen. Bin mal gespannt was die Versicherung sagt. Ca. 3000? Schaden haben wir erstmal aufgeschrieben, falls doch das Laminat noch Wasser zieht...

@Rakete: :-D

,..pennah!

Geschrieben

Denke nicht, dass Du Probleme mit dem Versicherungsheini bekommen wirst. Falls doch kannste mir gerne ne PM schicken.

Ich gehe mal davon aus, dass es um die Hausratversicherung geht oder gehört Dir das Haus und es ist ein Wohngebäudeschaden?

Ist eigentlich auch egal, weil die Bedingungen in der Sachversicherung ziemlich gleich sind.

Arbeite selbst bei einem großen VErsicherer und schreibe da die Bedingungen.

Lieber Axel,

dann solltest aber gerade Du wissen, dass es ziemlich schnurz is wem das Haus gehört. Wasserleitung ist und bleibt Gebäudebestandteil und daher Gebäudeversicherung.

Is doch fast das kleine Versicherungs 1x1 :-D

@pennah: Nachdem die Leitung im OG geplatzt ist, würde ich sagen, dass es ziemlich egal ist, ob die Leitung absperrbar ist oder nicht. Würde sagen, dass das eine Frage der Kausalität ist.

Bin zwar kein Fachmann für Wasserleitungen, aber ich denke doch, dass üblicherweise nur der Teil im Außenbereich absperrbar oder besser entleebar sein soll (lass ich mich gern verbessern).

Hintergrund ist doch der, dass Frostschäden vermieden werden sollen. Kann mir jetzt so nicht vorstellen, dass Dir die Leitung mitten im Haus eingefroren ist...

Geschrieben

Moin,

die Wasserleitung is nich oben geplatzt, da haben wir die Leitung nur wiedergefunden und dort dann getrennt. Geplatzt is die Leitung im Aussenbereich.

,..pennah!

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Letzte Woche war ein Ingenieur einer Firma da und er hat die Feuchtigkeit in meinen Räumen gemessen. Leider befindet sich auch unter dem vor 3 Jahren frisch verlegtem Laminat Feuchtigkeit. Daher müsste man mit Trocknungsanlagen per Mikrodüsen warme Luft zwischen Wand und Laminat durchpusten, ca. 3 Wochen lang.

Allerdings war ja noch nicht geklärt ob die Versicherung den Schaden übernimmt, da ja die Leitung keinen seperaten Absperrhahn hatte...gestern hab ich dann mit einem Herrn telefoniert der von der Versicherung beauftragt wurde den Schaden zu bewerten. Er hat mir dann mitgeteilt, dass er die komplette "Sanierung", also Trocknung, Renovierung und auch den Strom den die Trocknungsmaschinen verbrauchen, freigibt! :-D Sehr geil!! Noch dazu bezahlt die Versicherung 19ct/kWh und ich bezahl nur 16ct/kWh! Da mach ich ja noch nen richtigen Reibach :-D

Also im Moment läuft alles echt super! Jetz muss nur noch schnell Juni/Juli kommen, dass ich meinen Lappen wiederkriege

,..pennah!

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde mir diese telefonische Aussage schriftlich geben lassen. Ebenfalls sollte darin enthalten sein, mit welchen Kosten ca.gerechnet werden kann. Bekannte haben nach einem Wasserrohrbruch von der Versicherung auch die "volle" Sanierung der Schäden in zwei Räumen zugesichert bekommen. Als die Kosten erstattet werden sollten, wurde viel diskutiert und der Betrag großzügig von der Versicherung gekürzt. Die Sache wurde dann ein 3/4 Jahr später gerichtlich geklärt und dem Kläger recht gegeben. Kann man sich aber ersparen, wenn man sich das vorher schriftlich geben läßt. Ist vielleicht eine Ausnahme - aber großzügige und spendable Versicherungen habe ich noch nie erlebt.

Bearbeitet von Mister_M
Geschrieben

Also, da ich ja auch bei so einem Verein arbeite, würde ich sagen Du läßt Dir von der Versicherung die 100%ige Kostenübernahme gemäß dem Angebot/Gutachten schriftlich geben.

Nur weil der Gutachter hier die Reparaturfreigabe erteilt muss das nicht heißen, dass die Versicherung das auch alles so zu 100% übernimmt.

"Wer schreibt, der bleibt." :-D

Davon abgesehen ist eine E-Mail durchaus rechtlich anerkannt. Mittlerweile heißt es ja nicht mehr "in Schriftform" sondern "in Textform".

Aber ich persönlich halte auch immer lieber ein unterschriebenes Blatt Papier in Händen.

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