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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Vespa-Fans!

Kann mir von euch jemand bei der Identifizierung meiner Vespa helfen. Die Seriennummer lautet VNB3T132214. Bekomme im Internet auf dieversen Seiten verschiedene Typen angegeben.

Schonmal danke für eure Hilfe!!!

Grüße Alex

Geschrieben

Danke für die schnelle Antwort, aber soweit war ich auch schon! Gehe ich allerdings auf ne andere Seite wird meine Seriennummer gar nicht aufgelistet, bzw. sie taucht dann weiter unten bei Vespas aus deutscher Produktion auf und ist auch Baujahr 1962!???? Was ist jetzt richt??? Habe ne Datei mit einer Auflistung der Seriennummer beigefügt.

serriennummer.pdf

Geschrieben (bearbeitet)

Danke für die schnelle Antwort, aber soweit war ich auch schon! Gehe ich allerdings auf ne andere Seite wird meine Seriennummer gar nicht aufgelistet, bzw. sie taucht dann weiter unten bei Vespas aus deutscher Produktion auf und ist auch Baujahr 1962!???? Was ist jetzt richt??? Habe ne Datei mit einer Auflistung der Seriennummer beigefügt.

Steht doch da, was riecht: Vespa 125 T2 (125/2) d_schild.jpg 1959 - 1962 VNB1T 128905 bis 131513; ab 131514 geht's mit VNB3T weiter.

Im Ernst: deutsche Produktion ist klar; FIN sollte es so eigentlich nicht gegeben haben. Sind die originalen Schilder dran oder nachgemachte?

... andere Seite ...
Welches ist denn die "andere Seite"?

???!!!...??!?,,.

Bearbeitet von t4.
Blödsinn entfernt
Geschrieben

Sorry für die Ahnungslosigkeit aber was heißt denn FIN? Habe die Seriennummer aus dem Fahrzeugbrief übernommen.

Hier ein paar Beispiele der "anderen Seiten"

http://www.rollershop.de/technische-daten/home.htm

http://www.vespatisimo.info/images/serriennummer.pdf

http://www.vceferding.at/index.php?option=com_content&view=article&id=51&Itemid=57

Handelt es sich dann um ein Augsburger-Modell?

Bin für weitere Antworten die mir weiterhelfen dankbar!!!

Geschrieben

Sorry, ich hab da oben Mett auf der Brille gehabt und VNB1T 132xxx gelesen. VNB3T 132xxx ist ein D-(Augsburger-) Modell, ja. Warum glaubst Du den Listen nicht? Die Links, die Du bekommen hat bestätigen das sogar ...

FIN: LINK

Geschrieben

Die Seiten bestätigen zwar meine Vermutung, aber mich macht es einfach unsicher, wenn ich auf der Seite die philv50 (@philv50 hab deinen LINK nämlich schon gesehen, danke, auf anderen Seiten ist sie aber von 1962!?) mir gegeben hat ein anderes Baujahr angegeben wird!?

Geschrieben

... was steht denn im Fahrzeugbrief ... :-D ? Für den TÜV / für den Eintrag in die Papiere ist das entscheidend.

Und: ob das Ding nun z. B. im November 1962 oder Januar 1963 gebaut wurde, ist doch eigentlich wurscht - und wird sich eh nicht zweifelsfrei feststellen lassen.

Geschrieben

Bedenke:

In den Listen steht i.d.R. das Produktionsjahr.

In den Papieren steht immer der Tag der ersten Zulassung.

Das kann nicht übereinstimmen.

"Ladenhüter" standen teilw. jahrelang rum, bevor sie verkauft und zugelassen wurden. :-D

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    • Ok nichts für mich    brauch eher Gewicht vorne 
    • Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!   Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll. Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.   Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.   In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen.  Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl. Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.   Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!   ......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!        
    • Aber die zwei Schrauben sitzen ja auch nur im Plastik der Kaskade, das empfinde ich als etwas dürftig.  Aber wenn Ihr meint, dass das hält, bin ich erstmal beruhigt!      Wenn ich die 180er Vollhölle hart durch beschleunige, erwarte ich schon reichlich Zug      Mich ja auch. 4 Löcher im Blech, zwei im Fach... 
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