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Paypalgebühren weitergeben erlaubt?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gruß Euch,

immer mehr Leute nutzen und fordern den "sicheren" Weg und zahlen mit Paypal was bis daher auch schön und gut ist, jedoch ärgern mich immer diese hohen Gebühren (3,4%) beim erhalten von Geld.

Kann ich z.b. als privater Verkäufer auf ebay sagen, ich biete meinen Käufern einige Zahlungsmethoden an und wenn sie sich für Paypal entscheiden müssen sie auch die Gebühren übernehmen. Oder wäre das zu treist oder gar verboten von seitens Ebay/Paypal?

Gerald

Geschrieben

Gruß Euch,

immer mehr Leute nutzen und fordern den "sicheren" Weg und zahlen mit Paypal was bis daher auch schön und gut ist, jedoch ärgern mich immer diese hohen Gebühren (3,4%) beim erhalten von Geld.

Kann ich z.b. als privater Verkäufer auf ebay sagen, ich biete meinen Käufern einige Zahlungsmethoden an und wenn sie sich für Paypal entscheiden müssen sie auch die Gebühren übernehmen. Oder wäre das zu treist oder gar verboten von seitens Ebay/Paypal?

Gerald

manche online shops machen das.

da steht dann z.b.:

per überweisung 30 euro

per nachnahme 35 euro

per paypal 33 euro

ob das rechtens ist weiss ich nicht.

Geschrieben

Wenn Du als Verkäufer keinen Vorteil darin siehst, per Paypal Zahlungen entgegenzunehmen, dann lass es halt.

Ab Ende Februar MÜSSEN Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungen haben, Paypal akzeptieren. :-D

Geschrieben

Ab Ende Februar MÜSSEN Verkäufer, die weniger als 50 Bewertungen haben, Paypal akzeptieren. :-D

das ist halt das ebay system, es gibt ja auch keinen verkäuferschutz bei anderen zahlungsmethoden!

die wollen an allem verdienen - sogar am bezahlen! ne ebay bank gibts bestimmt auch bald.

:-D

niko

Geschrieben (bearbeitet)

das ist halt das ebay system, es gibt ja auch keinen verkäuferschutz bei anderen zahlungsmethoden!

die wollen an allem verdienen - sogar am bezahlen! ne ebay bank gibts bestimmt auch bald.

:-D

niko

Das ganze ist doch ein normaler Ablauf in der freien Marktwirtschaft. Erst wird eine marktbeherrschende Stellung angestrebt und wenn diese erreicht ist, werden den Kunden und den Lieferanten die Daumenschrauben angelegt. Du als Kunde entscheidest über den Erfolg von Ebay und seinen Machenschaften.

Nicht beschweren, sondern Alternativeb nutzen.

Bearbeitet von Arschbrand

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    • Ja klar, gibt es auch "immergrüne" Spaliere!   Du schaust jetzt mal in aller Ruhe wo der geplante Standort deines Sichtschutzes in Frage kommt und ob es sich um eine bauliche oder pflanzliche Variante handeln soll. Schau Dir aus verschiedensten Blickwinkeln im Garten die Situation bezüglich Terrasseneinblick  (ggf. mit Messlatte zwecks Höhenbestimmung) an und beziehe auch Sonnenstände und Beschattung mit ein.   Wenn du dich tatsächlich für den hinteren Gartenbereich entscheidest, dann ist wirklich zwingend erforderlich, dass du dich genau erkundigst (bzw. dir dann auch schriftlich geben lässt), was ist in welchen Umfang bei Dir erlaubt bzw. auch nicht erlaubt ist.   In Anbetracht der "schwierigen Situation" darfst du Dich juristisch nicht angreifbar machen lassen.  Betrifft vor allem Grenzabstände und Höhen, aber natürlich auch in weiterer Folge die pflanzliche Auswahl. Und da sind wir bei einer grundlegenden Problematik zw. Theorie und Praxis. Es entsteht bei Grenzbepflanzungen meistens zwangsläufig ein Verstoß gegen Satzungen, da sich die Natur bekanntlich nicht an Vorgaben hält. Du hast ein "unkontrolliertes" Wachstum bezüglich Breite und Höhe. Wenn jetzt auf diese oftmalig angegebene Höhe von maximal 2m angespielt wird, dann bedeutet das, dass du bereits im Vorfeld die Hecke auf ca. 1,80m anschneiden musst um durch den jährlichen Zuwachs die Hecke auf die 2m drücken zu können. Das Gleiche gilt auch für die Breite und auch dort wird es nochmals eng bei 0,5m Abstand, da du dann in der Regel die Rückseite nicht pflegen kannst und ebenfalls wieder Gefahr läufst auf eine Auseinandersetzung mit den Nachbarn. Ich kenne auch kaum Bestandsgärten, wo diese Regelung wirklich eingehalten wurde. In der Regel sind diese Hecken (mit 0,5m Grenzabstand)meist alle weit über der 2m Regelung. Oftmalig dann auch nicht wirklich mehr juristisch anfechtbar, da die Verjährung um Ansprüche geltend zu machen eingetreten ist.   Von daher war meine Überlegung auf Sichtschutz im Terrassenbereich abgezielt, da du da vermutlich die geringsten Regelungen beachten musst!   ......und dies gilt es dann fachlich ordentlich umzusetzen!        
    • Aber die zwei Schrauben sitzen ja auch nur im Plastik der Kaskade, das empfinde ich als etwas dürftig.  Aber wenn Ihr meint, dass das hält, bin ich erstmal beruhigt!      Wenn ich die 180er Vollhölle hart durch beschleunige, erwarte ich schon reichlich Zug      Mich ja auch. 4 Löcher im Blech, zwei im Fach... 
    • Vllt liest du dir einfach auch mal die Bedingungen für den MP hier durch...   zB:   Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag.
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