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Bart ab oder Abmahnung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

diskutieren gerade ob ein Chef "befehlen" darf :

"Schneid dir mal den Vollbart ab, du must morgen ne Atemschutzmaske anziehen für die Arbeit!"

Natürlich kann ich mich aus persönlichen Gründen weigern (Krankheit, Unwohlsein, Platzangst......)

Geht in unserem Fall um ein Schlosser (Leiharbeiter) der nen Vollbart hat!

Muß dazu sagen: Untersuchungen beim Arzt sind vorhanden (G26/3)!

Von "Bartlos" und "Arbeiten, unter Atemschutz steht nix im Arbeitsvertrag!

Ist das Arbeitsverweigerung,...............oder anderst zu viel "Eingriff ins Persönlichkeitsrecht"......

Gibt´s da Unterschiede ob der "Mann" Christ oder Muslim ist?!??

Haabe schon ne Stunde im Netz gesucht........nix richtiges gefunden

Wer hat da Erfahrung mit???

Grüße Beni

:-D

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke mal der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht vor die Persönlichkeitsrechte.

Darf man mit Kopftuch oder Schal an eine Ständerbohrmaschine o.ä. ? Stichwort UVV.

Bei mir auf Arbeit gibts da keine Frage:

Da, wo die Atemschutzmaske an der Haut anliegt, muss der Bart ab.

Wenns ins Berufsbild passt (zB Lackierer oder Kanalarbeiter)

wird der Chef wohl die Einhaltung der UVV verlangen können.

Bea fragt warum ein Schlosser eine G26/3 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Atemschutzgeräteträger) braucht, und wieso er dann nicht unter Atemschutz arbeiten will?

Bearbeitet von zektor7g
Geschrieben (bearbeitet)

kann verlangt werden, bzgl. uvv. so muss z.B. bei langen haaren an ner drehmaschine auch ein haarnetz getragen oder die haare gekürt werden, kommt immer mal wieder vor!

ob gleich eine abmahnung ausgesprochen werden kann hängt eher davon ab, ob der mitarbeiter sich den anweisungen des chefs widersetzt.

Bearbeitet von Stampede
Geschrieben

Sorry,

Nur mal so: Der hat jetzt den Bart wegen seiner "Gesinnung/Mode/Einstellung....",

(passend zu den 45 Täto´s mittlerweile den ganzen Körper bedecken und den 12 Piercings.....)

oder weils der Frau auf einmal gefällt..... :-D

Und auch wenn´s manche nicht glauben wollen, Auch Leiharbeiter sind Menschen und habe Gefühle!

Und nur weil´s ein Osi ist.......ein guter Mann....ich kann ihn gut leiden!!!

Und auch bei eigenen Leuten stellt sich die Frage!

Beispiel Du wirst als Schlosser eingestellt.

Bist jung, fit übermotiviert, dein Chef fragt kannst du, neue Vorschriften, bla, bla

Jetzt nach 20 Jahren hast du Bock auf Bart!

Bist aber immer noch der Jüngste in der Firma, Nichtraucher und fit (weil z.B.Fussballer oder Bezirksbesammer.....)

Untersuchung (G26.3) hast du aber trotzdem ist dir der Bart wichtiger wie die "doofe" Maske anziehen!

Wäre natürlich ganz einfach, wenn man nicht mehr fit ist und die Untersuchung nicht mehr schafft, aber wenn man als Hobby Triathlon macht ist das ne blöde Ausrede "Ich bin wohl nicht mehr fit!"

Grüße :-D

Geschrieben

moin,

ich verstehe das Problem nicht ?!

sollte die Maske zu seinem Job gehören, ab den Bart oder ab nach Hause (kackegal ob Leiharbeiter oder nicht) !!

Geschrieben

Scheinbar rangiert der Schutz vor Gefahrenstoffen für manche hinter einem Bart. Und da tut sich die Bürokratie einen ab, um so Begriffe wie MAK, BAT, TRK etc. zu erfinden :-D Da denke ich mit Freuden an die Lackierer in der Niederlassung zurück. Diejenigen, die ohne Atemschutz gearbeitet haben, sind schon zur Brotzeit lachend durch die Werkstatt flaniert.

Geschrieben

Na dann doch einfach andersrum:

Maske auf - ob da jetzt ein Piercing oder ein Bart drunter ist......ist doch latte.

Also mal die Geschichte vom Bart weg auf die Maske lenken. Damit ist die Erfüllungspflicht für den Chef doch erledigt oder?

So wie bei dem Werftarbeiter mit Bauarbeiterhelm, der unter nem tonnenschweren irgendwas herläuft :-D

Geschrieben

Na dann doch einfach andersrum:

Maske auf - ob da jetzt ein Piercing oder ein Bart drunter ist......ist doch latte.

Also mal die Geschichte vom Bart weg auf die Maske lenken. Damit ist die Erfüllungspflicht für den Chef doch erledigt oder?

So wie bei dem Werftarbeiter mit Bauarbeiterhelm, der unter nem tonnenschweren irgendwas herläuft :-D

Genau so!

Maske auf ist Pflicht! Fertig. Ach so, Bart stört unter Maske?! ok... dann musst du vielleicht was tun... . NB: Ich bin seit 31 Jahren Vollbartträger - man kann sogar tauchen mit sowas im Gesicht. Mit ein bißchen Nachdenken kriegt man das dicht. Kürzen des Barts ist vielleicht nötig, weil die Wolle sonst die Maske komplett ausfüllt, aber he, wenns keine religiösen Gründe gibt, kann so ein Kurzschnitt sogar gut aussehen. (Ne, 's gibt keine Bilder!)

Geschrieben (bearbeitet)

...............

Maske auf - ob da jetzt ein Piercing oder ein Bart drunter ist......ist doch latte.

Also mal die Geschichte vom Bart weg auf die Maske lenken. Damit ist die Erfüllungspflicht für den Chef doch erledigt oder?

So wie bei dem Werftarbeiter mit Bauarbeiterhelm, der unter nem tonnenschweren irgendwas herläuft :-D

Nein, ist sie nicht erfüllt meine Arbeitgeberpflicht!

Ganz im Gegenteil, muß den Jungs sogar jährlich ne Unterweisung geben, und ihnen sagen das Bart nix taugt, auch nicht mit Creme oder sonst was!

Genau so!

Maske auf ist Pflicht! Fertig. Ach so, Bart stört unter Maske?! ok... dann musst du vielleicht was tun... . NB: Ich bin seit 31 Jahren Vollbartträger - man kann sogar tauchen mit sowas im Gesicht. Mit ein bißchen Nachdenken kriegt man das dicht. Kürzen des Barts ist vielleicht nötig, weil die Wolle sonst die Maske komplett ausfüllt, aber he, wenns keine religiösen Gründe gibt, kann so ein Kurzschnitt sogar gut aussehen. (Ne, 's gibt keine Bilder!)

Oh MAnn, kann ja mit Silikon abdichten..........dicht bekomme ich "fast" alles nur

darf man nicht!

Und du hast sowas zum Tauchen

http://www.feuerwehr-kevelaer.de/static/fzgeundtechnik/technik/1206_Panorama_nova.gif

Sorry Bilder gehen im Moment wohl nicht!

Ganz einfach!

Muß ich mir einen neuen Mann suchen der die Arbeit macht, oder muß der Bart ab!

Keine Frage das man für bestimmte Arbeiten den passenden Schutz braucht,...

ISt ja auch nur ne Arbeit die 2mal im Jahr vor kommt!

(bin selber bei der freiwilligen Feuerwehr und mache CSA ,Dekon-P, Dekon-V,Gefahrstoffzug...)

Also erzählt mir keinen vom Pferd, technisch gibts keine Probleme(war sogar mal Ausbilder für Atemschutz chemische Industrie)

geht hier im Recht auf Bart oder Pflicht zu rasieren

Darf der Mann sich weigern sich zu rasieren (steht nix von Atemschutz im Arbeitsvertrag)!

Oh Mann, ich schmeiß alle raus und mach alle Arbeiten selber so ! :-D :-D

So viel Halbwissen auf der Welt (ja ich auch) :-D

Trotdem Danke für die Anregungen

Bearbeitet von Beni
Geschrieben

Ganz einfach!

Oh Mann, ich schmeiß alle raus und mach alle Arbeiten selber so ! :-D :-D

Ich bin seit ca. 10 Jahren selbstundständig, am wenigsten ärger hast Du ohne Leute (geht leider nicht immer, is Klar) :-D

Geschrieben

Wenn Atemschutz aus gesundheitlichen Gründen angesagt ist, bleibt zu prüfen, ob der Bart stört.

Da der Bart sicher stören wird, muß eingehend mit dem Mitarbeiter gesprochen werden. Weigert sich der Leiharbeiter, trennt man sich von ihm. Das ist die Regel, die Realität und recht einfach.

Habe hier ein ähnliches Thema im Reinraum. Leider sind wir nicht geradlinig und standhaft genug, das Bartverbot konsequent durchzusetzen. Die Qualität unserer Bauteile wird maßgeblich durch Bartträger gemindert. Von Leiarbeitern trenne ich mich in solchen Fällen sofort, langjährige Mitarbeiter leben ihr Gewohnheitsrecht aus.

Ginge es nach mir, würde jeder Bartträger im Reinraum einen Vollschutz tragen müssen, oder würde an anderer Stelle eingesetzt. In unserem Falle sind es v.a. stolze Muslime, die hier querschlagen.

Geschrieben

Haarerlass des Bundes

Google mal nach Barterlass und Unfallkasse. Es gibt ganz klare Regeln die lt. UVV, Genossenschaften und Unfallkassen eingehalten werden müssen - tut man es nicht, so kann und muß der Arbeitgeber angemessen reagieren. Bei einem Leiharbeiter heisst das ganz klar: holen sie sich ihre Papiere ab!

In meinem "Arbeitsvertrag" steht übrigends drinn das ich mich an diese Regeln zu halten habe - den sog. Barterlass für Berufsfeuerwehrleute.

Geschrieben

Hmm...wenn mir mal der Schalk im Nacken sitzt und ich beim Rasieren einen Pornobalken stehen lassen, bekomme ich auch flugs eine Abmahnung von meiner Süßen...aber das ist wohl nicht das Gleiche :-D

Geschrieben

dichtet so ne maske wenn man sich den bart mit vaseline einschmiert? :-D

Gibt Leute die behaupten das!

Nein, ist nich zulääsig!

Haarerlass des Bundes: Haarerlasse sind sogenannte Verwaltungsvorschriften und wirken nur behördenintern.

Deutschland und die Vorschriften :-D

Werde morgen mal "Profis" der BG fragen, obwohl die eher die UVV kennen als die "Persönlichkeitsrechte"!

Zur Beruhigung die Arbeit ist gemacht, geht mehr ums Prinzip,...........

Geschrieben

Hmm...wenn mir mal der Schalk im Nacken sitzt und ich beim Rasieren einen Pornobalken stehen lassen, bekomme ich auch flugs eine Abmahnung von meiner Süßen...aber das ist wohl nicht das Gleiche :-D

Kommt drauf an, womit du dein Geld verdienst... :-D

:-D

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