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Gibt's hier bauvorlageberechtigte Architekten?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Naja für sowas braucht man in D leider eine Baugenehmigung, auch wenn die Baumärkte einem vorgauckeln: "Plug & Play"

So ist das leider bei uns..... :-D :-D :-D

Das ist ja das Ärgerliche, in manchen Bundesländern / Regionen benötigt man keine Baugenehmigung und bei uns in NRW gibt es nur rund um Carport Vorschriften, daß man denken könnte man will sich ein Atomkraftwerk mit Urananreicherung in den Garten stellen.

Der Laden, bei dem wir den Kaufvertrag abgeschlossen haben, verhält sich äußerst fair. Keine Anzahlung, wir haben die komplette Statik ausgehändigt bekommen (ca. 40 Seiten DinA4 klein bedruckt - das will ich jetzt mal nicht weiter kommentieren) und wenn wir die Genehmigung nicht bekommen sollten, können wir ohne irgendwelche Kosten oder Gebühren vom Kaufvertrag zurücktreten.

Geschrieben

ehem....folgendes ist in Bayern geregelt zum Thema Stellplatz/Carport

Art. 57 der BayBO 2009 sagt folgendes...

Verfahrensfreie Bauvorhaben,Beseitigung von Anlagen

(1) Verfahrensfrei sind

1. folgende Gebäude:

a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³,

b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 9

Satz 1 Nr. 1 mit einer Fläche bis zu 50 m²

(Art. 6 Abs.(9) satz 1 Nr 1 sagt vereinfacht: In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig

1. Garagen einschließlich deren Nebenräume, ...und Gebäude ohne Aufenthaltsräume (Carport)...

mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je

Grundstücksgrenze von 9 m,...nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt...bei einer Dachneigung bis zu 70 Grad...unberücksichtigt,...)

will heissen: wenn an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, dann nicht höher als 3 m und nicht länger als 9 m bei 50m² Grundfläche(normalfall)

wies in ander Bundesländern geregelt ist ??? Im Bauamt der Stadt nachfragen...

frohes Schaffen...

Geschrieben

ehem....folgendes ist in Bayern geregelt zum Thema Stellplatz/Carport

Art. 57 der BayBO 2009 sagt folgendes...

Verfahrensfreie Bauvorhaben,Beseitigung von Anlagen

wies in ander Bundesländern geregelt ist ??? Im Bauamt der Stadt nachfragen...

Anders.

Champ:

Wenn ich mich nicht irre, ist jeder Architekt mit Dipl. irgendeiner Art vorlageberechtigt.

Gruß Dirk

Geschrieben

Ich bin zwar aus Bayern und nicht uneingeschränkt vorlageberechtigt (weil kein Architektenkammermitglied), aber habe mal folgendes recherchiert (ohne Gewähr):

Erstmal sind nach der Landesbauordnung NRW sind gemäß § 63 Garagen und überdachte Stellplätze nur dann von der Genehmigungspflicht freigestellt, wenn:

  • Lage in einem Gebiet eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
  • weniger als 1000 Quadratmeter Nutzfläche
  • einem Wohngebäude dient
  • die Erschließung gesichert ist

In NRW gilt jedoch das Bürokratieabbaugesetz I vom 9. März 2007, in dem in § 2 folgendes (runter)geregelt ist:

c) Abweichend von § 63 Abs. 1 Satz 1 der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW) bedarf die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 in der Regel keiner Baugenehmigung, sondern ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde vor Durchführung des Vorhabens schriftlich anzuzeigen.

Der Anzeige sind die für eine Prüfung des Vorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Der Antragsteller kann abweichend von Satz 1 auf die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens bestehen.

Die Nutzungsänderung kann aufgenommen werden, wenn die Bauaufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Erklärung insbesondere wegen der notwendigen Beteiligung anderer Behörden oder aus Gründen des Immissions- oder Brandschutzes abgeben. Sie hat dann die Anzeige als Bauantrag zu behandeln. Erklärt die Bauaufsichtsbehörde nach der Anzeige, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, so ist die Anzeigegebühr auf die Genehmigungsgebühr anzurechnen.

Gleiches gilt für die Errichtung von Kleingaragen. Jedoch ist ein Genehmigungsverfahren durchzuführen, wenn im Falle der Grenzbebauung oder der grenznahen Bebauung keine Einverständniserklärung des Grenznachbarn vorliegt.

Das heißt für Dich:

  • schriftliche Bauanzeige an die Genehmigungsbehörde, evtl. hat die dafür eigene Formulare plus die notwendigen Bauvorlagen (erfragen)
  • bei Grenz- oder grenznaher Bebauung brauchst Du eine schriftliche Einverständniserklärung des Grenznachbarn, ansonsten wieder Baugenehmigungsverfahren erforderlich
  • wenn die Genehmigungsbehörde dann nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anzeige und der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, kannst Du den Carport hinstellen.

Wenn der Carport an der Grenze zum Nachbarn stehen soll, gibt es noch einige Regeln zu beachten:

  • Länge maximal 9 Meter an einer Nachbargrenze; insgesamt darf die Grenzbebauung an mehreren Nachbargrenzen 15 Meter nicht überschreiten
  • Höhe: die mittlere Wandhöhe darf nicht mehr als 3 Meter über der natürlichen Geländeoberfläche an der Nachbargrenze betragen; oberer Bezugspunkt der Wandhöhe ist der Schnittpunkt mit der Dachhaut bei geneigten Dächern, oder der Dachkante bei Flachdächern
  • überlange Zufahrten zu den Garagen sowie Garagen in Bereichen, die der Ruhe und Erholung dienen, zum Beispiel Gärten, sind in der Regel unzulässig, da sie über das zumutbare Maß hinaus stören.
  • zwischen Garage und öffentlichem Straßenland muss in der Regel ein ausreichender Stauraum von 3 Metern zur Verfügung stehen.

Für die Stadt Köln gibt es hier ein Merkblatt dazu.

:-D

Geschrieben

Der Fall ist leider nicht ganz so einfach gelagert. Bislang sind da sage und schreibe schon 5 verschiedene Behörden mit beschäftigt, die das so ein wenig hin und her schieben. Ganz vereinfacht dargestellt geht es darum, daß die Einfahrt, so wie sie heute existiert, heute nicht mehr genehmigt würde, da Hausecke direkt an den Bürgersteig grenzt, was die Sichtweise einschränkt. Die Einfahrt existiert aber schon länger als die Straße in dieser Form. War halt früher eine schmale Straße und die Häuser hatten Vorgärten, dann wurde die Straße verbreitert und die Vorgärten wurden zu Fuß- & Radweg. Der Carport würde an den Sichtverhältnissen der Einfahrt nichts ändern und das ist der Punkt der wohl nicht so genau geregelt ist, bzw. Raum für Auslegungsvarianten bietet.

Geschrieben (bearbeitet)

Moin Herr Champ :-D

Also in NRW ist jeder Bauvorlagenberechtigter der min 2 Jahre im Planungsbereich gearbeitet hat und in der Architekten Innung oder wie sich das schimpft Mitglied ist. Einen Bauvorlagenberechtigten brauchst du nicht zwangsläufig. Was du vor hast hab ich in ähnlicher Weise letztes Frühjahr bei mir gebaut da gings auch ohne ich hab dem netten Herrn gesagt das ich Bauingenieur Student bin dann haben wir das geregelt. Falls du mehr fragen hast, Bilder oder Pläne von dem Teil willst meld dich einfach mal per PM. :-D

Bauantrag musste ich übrigens trotzdem stellen. Ist also alles offiziel nur hatl "kurzer Dienstweg" :-D

Edith bessert noch ein paar Rechtschreibfehler aus von dem Deppen

Bearbeitet von Schoev
  • 13 Jahre später...
Geschrieben

Passendes Topic für meine aktuelle Situation:

 

Letztes Jahr Haus gekauft. Die Vorbesitzer haben vor knapp 10 Jahren einen größeren Geräteschuppen und nen zweiten Carport bauen lassen. 

Ich wiederum habe von meiner Rennleitung (Frau) die Genehmigung bekommen eine Zweiradgarage in der Garten zu pflanzen. So weit so gut.

 

Ich war deswegen schon letztes Jahr bei uns auf dem Bauamt um das zu besprechen. Der Beamte dort fährt passenderweise PX und somit sind die Gespräche dort immer sehr ehrlich und offen. 

Leider ist bei dem Besuch auch rausgekommen was ich davor schon befürchtet habe. Es gibt zwar einen Bauantrag den ich auch habe für den Schuppen und Carport, jedoch wurde der nie genehmigt bzw. kam nie an.

 

Zum Glück alles kein Problem, ich bekomm alles genehmigt, muss jedoch einen neuen Bauantrag stellen mit allen 3 "Neubauten", also Zweiradgarage, Schuppen und Carport.

 

Da die Pläne vom alten Bauantrag ja noch vorhanden sind benötige ich jemand der diese quasi für den neuen Bauantrag übernimmt + meine Zweiradgarage miteinfügt. Ich selbst darf das ja nicht machen.

 

Gibt's hier jemand der das darf und machen möchte? Sehr gerne PM an mich.

Geschrieben

Es hat schon jemand hier aus meiner näheren Umgebung gemeldet der sich wohl erbarmt :-D

 

Ich liebe das GSF! :inlove:

  • Like 1

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