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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

bei Aufräumen übder diesen Beifahrer Sattel gestolpert:

Hatte ihn 2003 in Frankreich für meinen Lambretta Triporteur besorgt (da der "Gummi" identisch ist), ihn dann aber doch nicht verbaut, da ein korrekter in grau auftauchte.

Habe eigentlich immer gedacht, der wäre von einer ACMA - scheint aber nicht zu stimmen, da ACMA nur bezogene Sitzbankgestelle benutzt hat. Oder liege ich da falsch?

Wer weiß was? Vielleicht Peugeot? Bernadet? Hersteller ist "MERAT"

Die Satteldecke ist im sehr guten Zustand, blasses blau-grün. Der Handgriff ist porös, die Halteplatte ist absolut plan - daher denke ich nicht, dass er auf einem Motorrad verbaut war.

Merci!

post-14666-1266001638,35_thumb.jpg

Bearbeitet von Innocenti-71
  • 5 Jahre später...
  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hallo,

 

dieser Sattel ist auf meiner ACMA Bauj.1953 mit grüner Satteldecke verbaut. Kann mir jemand sagen ob bzw. wo ich so eine

Decke im Ersatzteihandel beziehen kann?

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
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