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Geschrieben

Servas de Madln, servas de buam

Aufgrund eines sehr dubiosen Testaments stehen meine Freundin und ich ws vor einem Erbstreitsfall. Ich hoffe ich schaffs mein problem halbwegs knapp zu beschreiben.

Letztes Jahr im November verstarb nach 4 jähriger Demenzkrankheit der Großvater meiner Freundin. Bis zum damaligen Zeitpunkt existierte nur ein Testament, das der Großvater seiner Schwester bis zu seinem Tod zur Verwahrung gab. In diesem Testament ist meine Freundin als Alleinerbin bedacht; es handelt sich hierbei um ein Haus mit riesen Grundstück, Doppelgarage; eine Münzsammlung, Briefmarkensammlung usw. usw. Das Testament umfasst über drei seiten, jeder noch so kleine Punkt wurde akkurat aufgeführt; ich muss dazu sagen dass der Großvater ehemaliger Bundeswehroffizier der alten Schule und anschließend Mathematik- und Physiklehrer war, d.h. alles war korrekt und in äußerst penibler Form aufgeführt.

Am Tag der Beerdigung taucht die Ex - Frau (die auch gleichzeitig die Großmutter meiner Freundin ist) mit einem neuen Testament auf, das 15 Tage vor dem Beginn seiner Krankheit geschrieben worden sein soll. Es handelt sich hierbei um ne halbe seite in der mit kurzen sätzen steht, "hiermit vererbe ich....... meinen beiden töchtern mein gesamtes vermögen zu gleichen Teilen. Punkt.

So nun meine Frage, gibt es hier irgendjemand der sich mit graphologischen Gutachten auskennt, bzw der mal einen fachmännischen blick drauf werfen könnte und mir sagen kann ob das neue Testament wirklich zum damaligen Zeitpunkt geschrieben wurde oder ob es ihm schon während seiner Krankheit diktiert wurde. Und ob sich ein graphologisches Gutachten lohnt (das zwischen 4 und 5000 euro kostet)

Das ganze soll die mir helfende Person natürlich nicht umsonst machen, soviel soll auch klar sein.

Geschrieben

Hm, österreichisches Recht wird wohl kaum anders als deutsches sein:

Ein Privatgutachten wird deiner Freundin nicht viel helfen außer der Kasse des Gutachters. Es wird in einem Erbprozess nur als Parteivortrag gelten. Ihr wird wohl nichts anderes als eine Testamentsanfechtung übrigbleiben und dann ein gerichtliches Gutachten einholen.

Oder will sie das hier nur vorab, um ihre Chance zu evaluieren?

Dann kann man aber auch an eine Teilklage danken.

Viel Erfolg, wir hatten intern auch einen Familienzoff über 4 Jahre durch diverse Instanzen.

Gruß Dirk

Geschrieben

Evaluieren triffts hier wohl auf den punkt. Son prozess verlangt halt nen sehr sehr langen atem und nen dicken geldbeutel. Und da das testament bzw die beiden ja der einzige anhaltspunkt ist, wollte ich wissen ob es sich überhaupt lohnt das testament anzufechten.

Als Laie ist seine Handschrift zu erkennen allerdings nicht mehr so exakt wie im ersten.

danke schonmal für deine antwort

Geschrieben

Habt ihr vielleicht eine Aussage vom behandelnden Hausarzt, der als sachverständiger Zeuge beweisen könnte, dass der Erblasser zu dieser Zeit nicht mehr testierfähig war?

Aber Achtung, das ist alles sehr dünnes Eis in einem Prozess.

Wie hoch ist denn nach österreichischem Zivilrecht der Pflichtteil eines Enkels? Vielleicht hilft es, den einfach geltend zu machen. Über die Jahre regt man sich nämlich nur über die Verwandtschaft auf. Dann lieber ein achtel(?) mitnehmen und gut ist.

Gruß Dirk

Geschrieben (bearbeitet)

Also offiziell ist er dement seit 05. jan 06 bestätigt und das dubiose testament ist datiert auf den 20 dez. 05. Das erste und meiner Meinung nach korrekt ausgeführte Testament ist datiert auf 1993. Und dann all die jahre nichts und ausgerechnet 15 tage bevor er krank wurde schreibt er ein anderes, total schlampig und mit fehlern; die allerdings nur die Form und nicht die Rechtskräftigkeit beeinträchtigen.

edith meint noch. Der pflichtteil eines enkels beträgt gleich null wenn vorher die leiblichen Kinder die Erbfolge annehmen.

Bearbeitet von tboyrex
Geschrieben

Könnte man nicht alternativ auch das Alter von Papier bzw. Tinte betimmen lassen?

Prominentestes Beispiel sind ja wohl die Hitler Tagebücher. Da haben sich vermeintliche Experten ewig darüber gestritten, ob's nun die Handschrift von Adolf war oder nicht und letztendlich wurden all die Experten, die steif und fest behauptet hatten, das wäre seine Schrift gewesen, dadurch widerlegt, daß festgestellt wurde, daß das Papier gar nicht so alt war.

Mit der Tinte soll wohl auch sehr geau datierbar sein. Zu meiner Schulzeit gab's da mal so einen Fall wo eine Schülerin nachträglich eine Klausur verändert hat und das wurde dann wohl untersucht, daß die Tinte da frischer war als der Rest der Arbeit.

Könnte man also in Deinem Fall z.b. feststellen, daß die Tinte erst 1 oder 2 jahre alt ist, dann wäre das ja ein eindeutiger Hinweis auf Betrug.

Geschrieben

Servus Champ,

genau darum gehts mir eigentlich. Das Problem ist nur dass sich so etwas nur durch ein sog. graphologisches Gutachten feststellen lässt, was mit ca. 4 - 5000 Euro zu Buche schlägt. Da ich und meine Freundin das Geld nicht auf der Seite haben, müssten wir einen Kredit aufnehmen was ja nicht das Problem wäre, aber wenn dann nach dem Gutachten die Ernüchterung kommt, dass das zweite Testament aus der Zeit vor dem 05 jan 06 stammt, hab ich bzw wir nen kredit am hals für nix und wieder nix.

Und genau deswegen dachte Ich, es gibt hier jemanden der sich mit sowas auskennt bzw sogar in so nem Institut arbeitet und sich bereit erklärt für weniger als 4000 euro drüber zu schauen und mir dann sagt, ja ein gutachten lohnt sich oder eben nicht.

So wäre mein wunschdenken. :thumbsdown: Sehr blauäugig ich weiß, aber versuch ..........

Geschrieben

Ganz ehrlich, in deinem/eurem Fall würde ich sofort ein graphologisches Gutachten einholen lassen. Das am 20. Dezember 2005 ein neues Testament aufgesetzt worden ist und er am 05. Januar 2006 vom Arzt als dement anerkannt worden ist, ist extrem komisch. Gerade das zum Zeitpunkt des ersten Testaments bis hin zum zweiten knapp 12 Jahre verstrichen sind und dann auf einmal was ganz anderes in diesem drin steht.... Ich denke das die Suche hier im Forum leider auch negativ verlaufen wird, aber dennoch würde ich dann ein Gutachten anfertigen lassen. Selbst wenn ihr dann nachher mit 4.000,-- bei der Bank in der Kreide steht, habt ihr die Gewissheit das ihr nicht beschissen worden seid. Du und deine Freundin würdet euch ansonsten immer fragen, ob das alles so richtig gelaufen ist. Viel Glück!

Geschrieben

Wie sieht das denn überhaupt aus? Wenn das Testament wirklich falsch datiert ist, wäre das eindeutig Betrug.

Wenn Ihr Euch da eigentlich sicher seid, gäbe es den weg einer Anzeige wegen Betruges oder versuchtem Betrug. Dann müsste die Staatsanwaltschaft ermitteln und wohl auch ein Gutachten machen lassen.

Ich kenne die Situation ähnlich bei Todesfällen, bei denen die Angehörigen nicht an einen natürlichen Tod glauben, aber die Kosten einer Obduktion scheuen.

Dann kann man den Weg gehen und Anzeige gegen z.B. das Krankenhaus stellen und der Staatsanwalt veranlasst dann den weiteren Werdegang.

Sprecht doch mal mit nem Rechtsanwalt über diesen Weg.

Geschrieben

Als allererstes vielleicht mal recherchieren, was an diesem Datum war. Vielleicht läßt sich ja irgendwas rausfinden, daß er da gerade im Urlaub war, im Krankenhaus oder bei irgendjemand zu Besuch. Éventuell gibt es ja Zeugen oder sonstirgendwas, die es ausschließen oder zumindest sehr unwahrscheinlich machen, daß er an genau diesem Tag ein Testament geschrieben hat. Manchmal gibt's ja Zufälle, die einem helfen.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, das Erbschaftsstreitigkeiten wirklich sehr übel sein können. Ich habe da in der Verwandschaft Sachen mitbekommen, da packt man sich nur an den Kopf (und da ging es um deutlich weniger, eigentlich quasie um fast nichts, als bei Euch)

Geschrieben

@ ömchen. danke, das denke ich eben auch schon die ganze zeit. Die ganze sache ist einfach zu dubios um es zu glauben, bis jetzt war wirklich die kohle das einzige was mich bzw uns noch zurück gehalten hat. Ich hab eigentlich schon damit gerechnet dass die suche hier wenig erfolg diesbezüglich bringen wird.

Allerdings bin ich froh dass ich nicht der einzige bin dem die sache spanisch vorkommt.

@ diabolo. also wenn das wirklich stimmt mit dem falschen datum, ja, dann wäre es betrug. Allerdings müsste dann meine freundin ihre eigene großmutter wegen betrugs anzeigen, was sie ja auch verdient hätte, sollte sie wirklich ihre finger mit im spiel gehabt haben.

Aber dann wäre die Familie endgültig bis auf Lebzeiten hin zerstritten, viel mehr als jetzt eh schon.

Und das möchten wir eigentlich vermeiden. Soweit das möglich ist in solchen Fällen.

Beim Rechtsanwalt waren wir schon anfang jan als das anfing, der hat uns, naja nicht abgeraten, aber gemeint dass solche erbstreitfälle sich über jahre hinweg ziehen und der ausgang bis zum schluss offen ist; Nun ja und was ein verlorener Prozess für mich bzw meine freundin bedeutet, brauch ich glaub ich nicht erläutern.

9

Trotzdem danke (viell. laufen wir uns ja mal über den weg wenn ich meinen vater in marl besuche. :thumbsdown: )

Geschrieben

also dass bei Erbstreitfällen nicht alles immer friedlich abläuft das war mir von vornherein klar aber dass was da abgeht, darf man eigentlich keinem erklären.

Es ist jetzt schon so weit, dass sich die beiden schwestern gegenseitig unterlassungsklagungen aufhetzen damit die andere nicht ins haus zieht bzw. versuchen sich jetzt, die andere mit irgendwelchen angeboten auszuzahlen, weit unter wert natürlich.

Erbärmlich.

Geschrieben (bearbeitet)

Wer hat denn den Erbschein bekommen?

Und nochmal, ein Gutachten vorweg ist unnötig bis extrem kostenverursachend, weil später schwer verwertbar.

Stell dir vor, das Gericht erlässt einen neuen Beweisbeschluss. Dann kann deine Freundin weitere 5000(?) € für ein diesmal gerichtliches Gutachten vorschießen....

Achso nochwas, bzgl. des Pflichtteils.

Du musst zwischen näheren Abkömmlingen des Erblassers und des testarisch Begünstigten unterscheiden.

Gruß Dirk

Bearbeitet von Vespadirk
Geschrieben

Den Erbschein haben die beiden Schwestern.

Sollte ein Gutachter die falschheit des testaments feststellen, sind die chancen doch gering, dass das gericht bzw. das gerichtliche gutachten zu nem total anderen entschluss kommt. oder seh ich das falsch.

Ich versteh jetzt nur nicht ganz was du mir mit dem satz über den pflichtteil sagen willst. Meiner Freundin steht nach deutschem recht kein pflichtteil als enkelin zu, weil ja ihre mutter und ihre tante das erbe angenommen haben.

Ich hoffe ich habs jetzt nicht falsch verstanden. :thumbsdown:

Geschrieben

Also wenn's schon nen Erbschein gibt, ist das doch erst einmal geklärt.

Euch bleibt doch dann nurnoch das Testament anzufechten, also Rechtsverdreher einschalten und erst einmal abwarten, was der Richter so sagt.

Darauf wird's hinauslaufen, Dann wird das Gericht auch nen Gutachter für das Testament bestellen.

Rechtschutzversicherung?

Die Kosten des Gutachtens kommen ja dann mit in die Kosten des Gerichtsverfahrens und sollte sich rausstellen, dass da was krumm ist, trägt die Kosten des Verfahrens der Verlierer oder Vatter Staat.

Geschrieben

Den Erbschein haben die beiden Schwestern.

Sollte ein Gutachter die falschheit des testaments feststellen, sind die chancen doch gering, dass das gericht bzw. das gerichtliche gutachten zu nem total anderen entschluss kommt. oder seh ich das falsch.

Nur, dass dir das vom Gericht angeordnete Gutachten dann vom Beklagten bezahlt wird, sollte er unterliegen. Beim zusätzlich angefertigten bin ich da nicht so zuversichtlich...

Ich versteh jetzt nur nicht ganz was du mir mit dem satz über den pflichtteil sagen willst. Meiner Freundin steht nach deutschem recht kein pflichtteil als enkelin zu, weil ja ihre mutter und ihre tante das erbe angenommen haben.

Ich hoffe ich habs jetzt nicht falsch verstanden. :thumbsdown:

Ich versteh eh nicht, was da los ist. Wieso wollte der Mann seinen Töchtern denn nix vererben? Ein Pflichtteil steht denen übrigens immer zu. Deine Freundin hat die also so oder so an der Backe. Einigt euch doch einfach. Besitz verkaufen, Geld durch drei und Ruhe. So ne Scheisse zwischen Mutter und Tochter... Ich halte es übrigens nicht für so unwahrscheinlich, dass das Dokument in den letzten Tagen vor der "Entmündigung" erstellt wurde. Überleg mal... Wenn du weist, dass dein Vater nur noch 2 Wochen lang rechtskräftige Unterschriften leisten kann...

Kann man denn nicht annehmen, dass jemand, der entmündigt wird auch 2 Wochen vorher schon nicht mehr wusste, was er tat? Was ich meine ist, ob das Dokument nicht selbst wenns echt ist irgendwie anzuzweifeln ist.

Versuchts doch mal mit nem Schiedsmann? Gütliche Einigung ist glaube ich für alle Beteiligten am besten. Wobei die Töchter nicht viel zu verlieren haben... Die gehen so oder so nicht leer aus.

Geschrieben

@ dare Nein, er wusste ja nicht dass er dement wurde, diese krankheit resultierte aus einem schweren treppensturz am 02. jan und den dadurch verursachten hirnblutungen. Er lebte dann noch drei tage mehr oder weniger unbewusst bis seinen nachbarn und freunden auffiel dass er immer verwirrter wurde, wurde er am 5. jan ins krankenhaus eingeliefert, die diagnostizierten hirnblutung und seitem ist er dement. Er hat also am 15. dez noch nicht wissen können was 20 tage später passiert. Die Töchter waren im ersten Testament mit dem Pflichtteil bedacht, das war ja alles geregelt und dazu kommt noch dass seine beiden töchter nie viel für ihren vater und auch umgekehrt ürig hatten. Deswegen sollte meine Freundin im ersten Testament alles erben.

Das mit der gütlichen Einigung ist nicht so einfach, glaubs mir wenns so einfach wäre dann hätten wir es schon lang getan.

Wir hatten ja eigentlich uns auch schon damit abgefunden, aber die Ungereimtheiten liegen halt auch irgendwie auf der hand und ich bzw wir wollen uns halt in ein paar jahren vorwerfen, dass wir nichts gemacht haben bzw. uns einfach damit abgefunden haben.

@ diabolo. das dachte ich auch zuerst, weil wir ja ne rechtschutz haben. Aber die trägt nicht bei erbstreitfällen, leider..

Geschrieben

Ja bis jetzt wägen sich alle in sicherheit weil sie wissen, dass wir eigentlich keine zeit für solche scherereien haben ; ich hab ne 6 Tage Arbeitswoche und meine Freundin auch; aber je mehr ich darüber nachdenke umso mehr stinkt die sache zum himmel.

Und besser jetzt bevor die schwestern das ganze erbe für gegenseitige klagen aus dem fenster geworfen haben. :thumbsdown::crybaby:

Geschrieben

werden wir ja jetzt auch machen. Ich dachte beim erstellen des threads es gibt ne möglichkeit vorher die chancen durch prüfung des testaments abzuwägen. Aber war ein irrglaube.

Trotzdem danke für eure tipps und meinungen.

edith meint noch wenn sie mal was vererbt, dann diesem mann hier. http://www.germanscooterforum.de/maniac_m1.html

dann ists wenigstens für nen guten zweck.

cheers tom

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