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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Momentan läuft eine Klage vor dem Sozialgericht gegen eine Aussteurung wegen Erwerbsunfähigkeit.

Prozesskostenhilfe wurde mir gewährt.

Nun habe ich letzte Woche einen Brief erhalten, worin stand, dass sich der bisher kümmernde Anwalt mit einer eigenen Kanzlei selbständig gemacht habe und ich solle entscheiden, wer das Mandat weiter betreuen solle.

Ich habe mich für den Anwalt entschieden, der dies auch bis dato getan hatte.

Nun erhalte ich heute einen Brief in dem steht, dass die "alte" Kanzlei die bisherige Tätigkeit gegenüber dem Sozialgericht, welches mir Prozesskostenhilfe bewilligt hatte! abgerechnet hat.

Sobald eine Ausgleichung der Vergütungsrechnung erfolgt ist wird die Akte an den "alten Anwalt" übergeben.

Die Formulierung, dass das Sozialgericht die Prozesskostenhilfe bewilligt hatte macht mich ein wenig stutzig.

Bedeutet dies, das nun die Prozesskostenhilfe eingestellt ist und ich auf den Kosten hocken bleibe?

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

Mit verwirrten Grüßen,

der PKTreiber

Bearbeitet von PKTreiber
Geschrieben

Keine Sorge aufgrund des Wortes "hatte".

Die PKH Bewilligung geht für jeweils einen Rechtszug. Die Instanz sollte dir keine weiteren Rechtsverfolgungskosten bringen.

Ich vermute, dass die Sozietät, in der dein Anwalt gearbeitet hat, wohl - wie üblich - die Rechtsform einer GbR sein wird. Um es kurz zu fassen: dadurch sind die verbleibenden Anwälte interessiert, mit dem austretenden Anwalt einen finanziellen Schnitt zu machen.

Gruß Dirk

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