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Mini Vespafahrerin

Empfohlene Beiträge

Bei Versandhandel ist das Risiko natürlich sehr groß das sie das Rückgaberecht in Anspruch nehmen, richtig.

Da werde ich aber nur wenn überhaupt sehr wenig anbieten.

Rückgaberecht: Wenn Du aufm Flohmarkt vom Händler heute was kaufst, wie willst Du das nach 1 oder 2 Tagen zurückgeben.

Die haben dann einen Reisegewerbeschein oder wie das Teil heisst, aber da kommt eine Gewährleistung nur selten in Frage.

Diese fliegenden Händler nenn ich die mal !

Beim Versandhandel an Endkunden gibt es gesetzliche Vorschriften die must du einhalten ohne wenn und aber, selbst wenn du die in deinen agb's ausdrücklich ausschliesst.

Die Händler, sofern es welche sind, müssen auch auf Flohmärkten als solche zu erkennen sein (meist ein kleiner Adressaufsteller), dann hast du eine adresse für gewährleistungsansprüche, denn jeder händler muß irgendwo gemeldet sein, den gewährleistungsanspruch dann durchzusetzen ist was anderes.

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Rückgaberecht: Wenn Du aufm Flohmarkt vom Händler heute was kaufst, wie willst Du das nach 1 oder 2 Tagen zurückgeben.

Die haben dann einen Reisegewerbeschein oder wie das Teil heisst, aber da kommt eine Gewährleistung nur selten in Frage.

Diese fliegenden Händler nenn ich die mal !

Das klingt jetzt danach "der Kunde bekommt sein Recht nicht, weil er mich nicht mehr erreichen kann"

Für gewerbliche Händler gelten die gleichen Pflichten, egal ob Flohmarkt, Garagenverkauf, Laden oder Versandgeschäft. Bei bestimmten Warenquellen kannst du die Gewährleistungen ausschließen. Im Zweifelsfalle solltest du aber nachweisen können, dass es sich um Waren aus eben solchen Quellen handelt. Wenn du das nicht kannst, brauchst du nur an "den Richtigen" zu geraten und hast Ärger bis zum Abwinken wenn dein Kunde das eskalieren läßt.

Und wo ist das Problem? Bohrmaschine beim Gewerblichen auf dem Flohmarkt gekauft, nach drei Tagen kaputt... Ein Telefonat mit dem Veranstalter des Marktes geführt... Beschrieben wo der Stand war, Kontaktdaten bekommen und ihn angerufen....

Ex-edith sagt, die andern waren schneller.. :thumbsdown:

Bearbeitet von Mozzer
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Den Rest bekomme ich nicht so erklärt, damit Ihr versteht wie ich denke und fühle.

hier könnte aber auch der haken sein :thumbsdown: , gibt aber zum glück allgemeingültige regeln im kaufmännischen, da kann man denken wie man will die sind einfach so

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Bei Versandhandel ist das Risiko natürlich sehr groß das sie das Rückgaberecht in Anspruch nehmen, richtig.

Da werde ich aber nur wenn überhaupt sehr wenig anbieten.

Rückgaberecht: Wenn Du aufm Flohmarkt vom Händler heute was kaufst, wie willst Du das nach 1 oder 2 Tagen zurückgeben.

Die haben dann einen Reisegewerbeschein oder wie das Teil heisst, aber da kommt eine Gewährleistung nur selten in Frage.

Diese fliegenden Händler nenn ich die mal !

Ich werde das jetzt in Ruhe mit Anwalt, etc. durchsprechen, ansonsten bringt mir das hier nichts weiter.

Ja, bitte dringend zum Anwalt rennen!

Und ich nehme an, dass du die Bestellungen ja per Internet entgegennimmst?

Dann bitte auch noch den Widerruf als Stichwort parat haben.

Zusammenfassend: Also zum Anwalt und Beratung über Garantie, Gewährleistung, Widerruf, ach eigentlich über das gesamte Kaufrecht verlangen. Sonst sind hier noch Hopfen und Malz verloren.

Und noch eins, ich weiß ja nicht was tolles verkauft werden soll; aber sollte der eigentliche Hersteller später für den Käufer schwer ausfindig zu machen sein, ist die Produkthaftung noch ne ganz feine Kiste für den Vertreibenden. Denn Töten und am Körper verletzen kann man sich mit so ziemlich allem.

Last but not least: Gewerberecht hat mit Zivilrecht nichts zu tun...

Gruß Dirk

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nicht wirklich, aber wenn man damit sein täglich geld verdient, sollte man schonmal ein paar kritische fragen stellen, kann derjenige nicht fachlich und sachlich dagegen argumentieren ist schnell klar, er hat sich mit der materie ungenügend auseinadergesetzt, weil ich mach das jetzt einfach mal und dann schauen wir mal ist nicht, denn wenn das kind erst im brunnen liegt ist es teilweise schon viel zu spät

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Ich könnte viele Sachen über ganz normale Online Shops bekommen, die sind immer noch viel günstiger als die Sachen hier vor

Ort zu kaufen, und dann würd ich die teurer verkaufen !

Bei Ebay günstig ein paar Sachen ersteigern und da das gleiche Spiel, teurer verkaufen ?

Erinnert mich sehr stark an deine Verkaufstopics hier im GSF - auch alles zu teuer :crybaby:

Oder Zeug, das hier völlig fehl am Platz ist. Wie Abendkleider, Damenschuhe komische Hosen und so Zeuch :crybaby:

Viel Spaß wünsch ich dir aber :thumbsdown: Bin ja ein guter ;-)

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Oder Zeug, das hier völlig fehl am Platz ist. Wie Abendkleider, Damenschuhe komische Hosen und so Zeuch :crybaby:

Ja, sind auch gut angekommen. Und teuer waren sie auch nicht.

Gibts schon Bilder von Dir mit Abendkleid, Damenschuhen und komischem Zeuch? :crybaby::thumbsdown:

Bearbeitet von dorkisbored
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  • 4 Monate später...

Ich habe alles mit Anwalt, etc. geklärt.

Nächsten Monat gehts los. :thumbsdown:

Würde mich auch interessieren.

Link zum erfolgreichen Shop?

Vor allem musstest du im Sommer wieder zum Anwalt gerannt sein. Stichwort: neue Widerrufsbelehrungen....

Gruß Dirk

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  • 2 Wochen später...

Ich halte es immer für schwierig gerade solche Fragen in einem Forum zu stellen, da meißt den Antworten kein fundiertes Wissen zu Grunde liegt. Nur um mal einige Dinge aufzugreifen...

Die Gewährleistungspflicht verursacht Kosten, dazu kommt Gewerbesteuer, Telefon, Porto, usw usw... D

Wie der Ersteller des Beitrages schrieb, wird der Umsatz 17.500 nicht überschreiten. Somit wird sie als Einzelunternehmer garnicht erst Grenzen erreichen, die dazu führen erst einmal ein Cent Gewerbesteuer zu zahlen. Fällt dennoch einmal Gewerbesteuer an, kann man diese fast vollständig auf die Einkommensteuer anrechnen (dies hängt allerdings vom Hebesatz der Gemeinde ab) und somit auch kompensieren.

Ich würd auch ein Kleingewerbe immer "mit Umsatzsteuer" betreiben. So ein großer Aufwand sind die USt-Voranmeldungen auch nicht, und dann bekommt man seinen kompletten Bedarf (Verpackung, Büromaterialien, Werbekosten, etc) quasi 1/6 billiger. Warum soll man das Geld verschenken?

Das würde ich gerade nicht. Da der administrative Aufwand ja scheinbar gering sein soll, würde ich auch auf die Voranmeldung(en) verzichten. Diese darf im übrigen nur ein Steuerberater erstellen. Dieser wird hierfür sicherlich auch was haben wollen. Hinzu kommt noch die Jahreserklärung.

Auch wenn du dein kompletten Bedarf vielleicht scheinbar billiger bekommst, erhältst du von deinen Umsätzen auch nur den Nettobetrag und musst den Rest ans Finanzamt abführen. Somit verbleibt ein geringerer Bruttoverdienst. Ich denke nicht, dass Sie nochmal 19% auf den Verkaufspreis drauf schlagen kann um diesen Verlust zu kompensieren (außer der Käufer ist ebenfalls Unternehmer).

Weiterhin stellst du dich (über den ganzen Zeitraum des Gewerbes) schlechter mit Umsatzsteuer, da in der Regel der Umsatzsteuerposten höher als der Vorsteuerposten sein wird. Natürlich nur unter der Voraussetzung du willst Gewinne erwirtschaften... Ggf. hiezu mal die Lieferkette und Sinn der Umsatzsteuer verstehen.

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