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Rechtsanwälte unter euch? Kaufrecht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe gerade ne ziemliche Krawatte.

Habe eine PK verkauft, zu der ich keine Papiere hatte (nur die Aussauge, das der Käufer von dem ich den Rahmen damals gekauft hatte eine Unbedeklichkeitsbescheinigung hatte, die nicht mehr auffindbar war, was ich ihm aber geglaubt habe, da mir der gute Mann bekannt ist :inlove: )

Habe dann nachdem ich keinen Bock mehr auf den Roller hatte, diesen ehrlich verkauft.

Also schon im Verkaufstext sowie später beim Verkaufsgespräch erwähnt das Tuningteile verbaut sind, das er noch nicht fahrbereit ist, und welche Arbeiten dafür noch nötig sind um ihn fertig zu machen (Kleinigkeiten, Züge anschließen, Motor einstellen, Elektrik durchchecken).

Jetzt droht mir der Käufer mitm Anwalt, weil er nach Erhalt der KBA anfrage (welche positiv war - also der Roller nicht als gestohlen gemeldet ist) von Piaggio Deutschland erfahren hat das diese mit der Rahmennummer nix anfangen können (Käufer konnte sich da nicht genau ausdrücken, wahrscheinlich besaß der Roller nie eine deutsche Betriebserlaubnis und komtm ausm Ausland oder so, was ich aber auch nicht wusste!), es also nur eine Betriebserlaubnis gibt wenn man beim TÜV vorfährt, was aber ja leider mit 85ccm, 19er Gaser und Membran nicht so einfach ist :rotwerd:

Polizei hat auch schon angerufen weil ich damals guter dinge war die reuse fertig zu bekommen und schonmal online ein nummernschild bestellt hatte und die jetzt dachten ich hätte urkundenfälschung betrieben, dabei hab ich nur online die rahmennumemr eingegeben und meien daten und schwubbs war des Kennzeichen in der Post. :thumbsdown:

Habe keinen Kaufvertrag gemacht, sondern wir haben nur ein Schreiben aufgesetzt, dass sollte der Roller als gestohlen gemeldet worden sein, ich ihn zurück nehme und den Kaufpreis erstatte. Was er ja nicht ist.

Da habe ich ehrlich nen Roller verkauft und jetzt so ne :inlove: am Arsch! ;-)

Fakt ist doch, das der Käufer bewusst einen frieseirten Roller ohne Paiere bei mir gekauft hat und sich jetzt beschwert das er ihn nicht zugelassen bekommt. :crybaby:

Der Käufer bietet mir jetzt an den Roller zurück zu nehmen, was ich aber eigentlich nicht will.

hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, bzw kann mir sagen wie da die Rechtslage aussieht oder was mich erwartet, bzw was ich am besten tun soll.

Ich geh heute abend erstmal lecker einen trinken auf den ganzen stress. :crybaby:

Geschrieben (bearbeitet)

Mündliche Kaufverträge haben genauso Bestand, wie schriftliche. Leider ist es da mit der Beweispflicht so eine Sache. Er wird natürlich das Gegenteil behaupten. Einzige Anhaltspunkt für dich ist, daß er sich ja auf den Kauf eingelassen hat, obwohl keine Papiere vorhanden sind. Somit hätte er damit rechnen können, daß die PK u.U. aus dem Ausland stammt.

Grundsätzlich ist es rechtlich so, dass geschlossene Verträge auch zu halten sind (Grundsatz des "pacta sund servanda"). Das bedeutet, dass ein Rücktritt vom Vertrag zwischen Privatpersonen nicht möglich ist. Es gibt lediglich verschiedene Möglichkeiten, den geschlossenen Vertrag anzufechten, falls er beim Vertragsschluss bestimmten (gesetzlich festgelegten) Irrtümern erlegen ist.

Bearbeitet von tenand
Geschrieben

Ich würde mich auf die Position zurückziehen, dass der Roller gekauft wurde wie gesehen inkl. Tuning. Du hast nur bestätigt, dass er nicht gestohlen gemeldet ist, was ja offensichtlich auch richtig ist. Zur Möglichkeit der einfachen Beschaffung von Papieren über Piaggio Deutschland hast du keine Aussage getroffen. Da dazu nichts schriftlich festgehalten wurde, kann dir auch nicht das Gegenteil bewiesen werden.

Wenn der Käufer dir jetzt dumm kommen will mit Polizei usw., könntest du darauf hinweisen, dass er anscheinend ja versucht hat, ein aufgrund ihm bekannter technischer Änderungen nicht StVZO-konformes Fahrzeug trotzdem auf der Straße zu nutzen, was auch nicht so richtig legal ist.

Einem Anwaltsschreiben würde ich gelassen entgegen sehen, weil zu den streitigen Punkten nichts schriftlich festgehalten wurde, d. h. du kannst quasi unwiderlegbar das Gegenteil von dem behaupten, was dir unterstellt wird.

Geschrieben

Also, das problem in deinem Fall:

Für einen Rücktritt, der im Übrigen auch bei einem Kauf zwischen Privatpersonen möglich ist :thumbsdown::crybaby::crybaby: , benötigst Du (u.a) einen Sachmangel. Also einen Mangel an der Kaufsache. Das steht in § 434 BGB, was darunter zu verstehen ist. Grundsätzlich muss dafü auch nicht über alle Punkte explizit gesprochen werden. Es reicht eine negative Abweichung von einem Zustand, der vereinfacht gesagt, üblicherweise von einer solchen Kaufsache erwartet werden kann. Hier fängt nun das Problem an. Kann man von einem Fahrzeug ohne Papiere erwarten, dass man neue Papiere besorgen kann. Vielleicht ja, vielleicht nein. Jetzt kommt es halt druff an, ob du dazu was gesagt hast.

Geschrieben

Wobei er es auch bestreiten könnte.

Was er nicht einfach so darf. Entgegen der landläufigen Meinung kann man im Zivilprozess nicht einfach was behaupten und bestreiten, obwohl man es doch genau weiß. Es gibt eine prozessuale Wahrheitspflicht. Bei einem bewussten Verstoß dagegen begeht man einen Prozessbetrug...

Guter Tipp also... :thumbsdown:

Geschrieben

Fraglich ist, inwieweit wessen Äußerungen in den mündlichen Verkaufsverhandlungen bzw. beim mündlichen Vertragsabschluss nachweisbar sind. Für den Vorwurf des Prozessbetruges wären schließlich auch Beweise nötig. Waren Zeugen dabei?

Interessant fände ich aber mal den Inhalt der Verkaufsanzeige (ebay?), nicht dass sich daraus noch irgendwas ergibt.

Geschrieben

Hach, herrlich hier.

Grundsätzlich ist derjenige für Dinge beweispflichtig, die vorteilhaft für ihn sind:

Der Kläger also für alle anspruchsbegründenden Tatsachen, der Beklagte für alle rechtshindernde, -vernichtende und -hemmende Tatsachen.

Ein mögliches Rücktritsrecht, wie Törner schon schrieb, geht nur bei dem Sachmangel, den ich hier ehrlich gesagt nicht sehe, weil der Verkäufer ja auf die Eintragungen hingewiesen hat und jeder weiß, dass dann eine Zulassung möglicherweise schwer ist.

Ne Anfechtung geht auch nur irgendwelchen Anfechtungsgründen, die ich hier schon gar nicht sehe.

Beides sind Beispiele für rechtsvernichtende Einwendungen. Diese hat im Fall hier der Käufer zu beweisen, weil die für ihn günstig sind.

Will sagen, das Anwaltsschreiben will ich sehen. Drohen ist ja toll, wirklich was an dem Vertrag rütteln wohl eher nicht...

Gruß Dirk

Geschrieben

Also, das problem in deinem Fall:

Für einen Rücktritt, der im Übrigen auch bei einem Kauf zwischen Privatpersonen möglich ist :thumbsdown::crybaby: :crybaby: , benötigst Du (u.a) einen Sachmangel. Also einen Mangel an der Kaufsache. Das steht in § 434 BGB, was darunter zu verstehen ist. Grundsätzlich muss dafü auch nicht über alle Punkte explizit gesprochen werden. Es reicht eine negative Abweichung von einem Zustand, der vereinfacht gesagt, üblicherweise von einer solchen Kaufsache erwartet werden kann. Hier fängt nun das Problem an. Kann man von einem Fahrzeug ohne Papiere erwarten, dass man neue Papiere besorgen kann. Vielleicht ja, vielleicht nein. Jetzt kommt es halt druff an, ob du dazu was gesagt hast.

Als wenn ich mir hier die Verkaufsofferten von alten Rollern anschaue, dann scheint das durchaus üblich zu sein, das a) Fahrzeuge ohne Papiere und b) Fahrzeuge aus dem Ausland verkauft werden.

Es ist ja nicht unmöglich neue Papiere zu bekommen, man muß das Mopped lediglich beim TÜV vorführen. Das das mit diversen Tuningteilen schwierig werden könnte ist meinem Rechtsempfinden nach sein Problem, denn das hat er ja beim Kauf gewußt. Wenn er also geplant hat ein illegales Fahrzeug in den Verkehr zu bringen, dann kann er sich doch jetzt nicht beschweren, nur weil es nicht ganz so einfach ist, wie ursprünglich gedacht hat.

Geschrieben

Das das mit diversen Tuningteilen schwierig werden könnte ist meinem Rechtsempfinden nach sein Problem, denn das hat er ja beim Kauf gewußt. Wenn er also geplant hat ein illegales Fahrzeug in den Verkehr zu bringen, dann kann er sich doch jetzt nicht beschweren, nur weil es nicht ganz so einfach ist, wie ursprünglich gedacht hat.

Es gibt auch Leute, die versuchen vom Kauf eines Radarwarngerätes zurückzutreten, nachdem sie von der Polozei erwischt worden sind.... :thumbsdown:

Geschrieben

Es gibt auch Leute, die versuchen vom Kauf eines Radarwarngerätes zurückzutreten, nachdem sie von der Polozei erwischt worden sind.... :thumbsdown:

Also bei uns fahren die aber meist Passat Kombi oder Bulli....

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Leider ist heute Post gekommen, mit der Frist mich bis zum 21. beim Käufer zu melden um den Rolelr zurückzukaufen anbei Kopien zweier Schreiben (Piaggio Deutschland und ein Zweiradlden) die besagen, dass die Fahrgestellnummer nicht existiert.

In dem Anwaltsschreiben wird sich nur auf meine schriftliche Zusage bezogen das ich den Roller bei negativer KBA Anfrage zurücknehme, was ja nicht der Fall ist, Käufer meinte ja selber zu mir am Telefon, dass sie ne KBA Anfrage haben und er nicht gestohlen ist. In den beiden beiligen Schreiben steht außerdem drin, dass das Fahrzeug wohl aus dem Ausland kommt und durch eine Einzelabnahme beim TÜV eine Betriebserlaubnis erhalten kann, worauf aber im Anschreiben natürlich nicht eigegangen wird :thumbsdown:

mal sehen was meinAnwalt dazu sagt.

Ich könnte kotzen, da haben die mir mal schön den Tag versaut.

Fühle mich aber immer noch in keinster Weise schuldig!

Habe aber daraus gelernt, das ich ab jetzt ALLES nur noch mit Kaufvertrag abwickeln werde!

Geschrieben (bearbeitet)

zustimmung, obwohl nicht gefragt ;) Eine nicht bei Piaggio Deutschland existente FG Nr sagt nunmal nichts aus. Ich hatte den Fall bei einer 4-Fach Blinker Spezial, die augenscheinlich als "Grauimport" nach Deutschland kam und eine Ausstellung einer Zweitschrift seitens des Herstellers nicht möglich war.

Das Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung gemäß § 4 FZV kostet ja nun auch kaum mehr, sofern der Roller in fahrbereitem Zustand ist. Sollte er das nicht sein, kann der feine Herr ja wohl kaum vor dem Gericht verlangen, dass ein getunter Roller bitteschön zulassungsfähig ist.

Viel Erfolg!

Beate sagt: Ich bin mit 75er und 3.72 auch durchgekommen, der soll sich nicht so anstellen ;)

Bearbeitet von Pantera77
Geschrieben (bearbeitet)

Naja, Entspannen würde ich jetzt nicht. Der Anwalt ja jetzt schon "gearbeitet" und will dafür später Geld sehen.

Schwärz mal die Namen und lade das Schreiben mal hoch.

Wie ich das hier rauslese, scheint der Typ ja zurücktreten zu wollen. Und wie ich schonmal schrieb, ist er für diese Umstände darlegungspflichtig. Das will ich sehen.

Gruß Dirk

Bearbeitet von Vespadirk
Geschrieben

Also ein guter Bekannter meiner Famile, welcher Anwalt ist und sich daher wohl (hoffentlich) nicht an mir bereichern will riet mir folgendes:

Hallo Schrauber,

die Sache habe ich mit meinem Kollegen besprochen, wir sind beide der Ansicht,

dass Du die Kiste zurücknehmen solltest; das Risiko eines Prozesses ist zu hoch...

:thumbsdown:

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