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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

diese Frage richtet sich an die Mietrechtler!

Habe heute Post erhalten, dass sich meine Garagenmiete verändert! Könnte ich mit leben, da ich bisher für unsere Gegend verdammt wenig bezahlt hab!

Was ich allerdings frech finde, dass mein Vermieter (eine große Wohnungsgesellschaft) die Miete von bisher rund 38,50 Euro auf 59 Euro :thumbsdown: anhebt! Das ist schon happig, oder?!

Dürfen die eigentlich in diesem Ausmaß die Miete erhöhen? Oder liegt es daran dass ich nun seit einiger Zeit keine Wohnung von denen mehr bewohne, sondern nur noch die Garage habe!? Könnten sie doch dann auxch einfacher haben und mir kündigen, oder?!

:crybaby:

Geschrieben

da garagen als nebenräume gelten (kein wohnbereich) kann man dort die miete nach belieben steigern. es gibt eine grenze (wucher/sittenwiedrig) die jedoch nicht geregelt ist. wenn dein vermieter statt 40? aber plötzlich 300? haben will ginge das nicht. aber so kann man da nix machen...

Geschrieben

da garagen als nebenräume gelten (kein wohnbereich) kann man dort die miete nach belieben steigern.

Hä, könnte theoretisch mein Vermieter den Tiefgaragenstellplatz von 30?/Monat auf sagen wir 100?/Monat mir nichts dir nichts erhöhen? Kann ich mir nicht vorstellen.

Geschrieben

wie gesagt es gibt dieser wucherregelung die dann greift wenn die erhöhung übertrieben ist. aber von 30? auf 100? könnte, wenn man nen dummen findet, funktioniere. zumindest was die rechtssprechung betrifft.

bei wohnraum ist das was anderes. da gibt es einen gewissen prozentsatz der übertriebene erhöhungen verhindert.

Geschrieben
... Oder liegt es daran dass ich nun seit einiger Zeit keine Wohnung von denen mehr bewohne, sondern nur noch die Garage habe!? ...

Könnte damit zusammenhängen. Hatte ich hier auch mal, dass ich als Nichtwohnungsmieter in einer Garagenanlage 8 DM "Fremdbelegungsabgabe" zahlen musste. Sollte dann aber (m. E.) im Garagenmietvertrag erwähnt sein.

Für eine meiner Garagen zahle ich z. B. aktuell 30,- Euro und mein direkter Garagennachbar nur 15 oder 18 Euro. Grund soll sein, dass seine Garage wohl mal irgendwann zu einer B-Schein-Wohnung gehörte ... :thumbsdown:

Geschrieben

da garagen als nebenräume gelten (kein wohnbereich) kann man dort die miete nach belieben steigern. es gibt eine grenze (wucher/sittenwiedrig) die jedoch nicht geregelt ist. wenn dein vermieter statt 40? aber plötzlich 300? haben will ginge das nicht. aber so kann man da nix machen...

ok, muss ich dann wohl durch! Hatte schon irgendwie befürchtet dass es rechtens ist!

Grundsätzlich, wie style63 auch schrieb, ist der Preis nachvollziehbar. Die richten sich im Prinzip nach den gängigen Garagenmieten hier!

Mal sehen was ich mache... :thumbsdown: !

Danke euch auf jeden Fall für die Antworten!

:crybaby:

Geschrieben

Mal abgesehen davon, dass es ein großer Sprung von 38,5 auf 59,- ? ist finde ich den Mietpreis als solchen absolut OK.

Ich zahle 85,00 ? und das ist noch günstig. In Gegenden mit Parkplatznot sind die Preise für einen Stellplatz in der Tiefgarage in HH schon lange bei 100,- ? (und mehr) :thumbsdown:

Geschrieben

Hat eigentlich schonmal wer in den Mietvertrag geguckt, um den es geht? Oder wird hier nur frei assoziiert?

:thumbsdown:

Das sollte dann vor allem mal der Topiceröffner zuerst tun :crybaby:

Geschrieben

wäre natürlich äußertst ungewohnlich wenn sich da eine klausel zu seinen gunsten findet...

@pxholo: falls du die garage behalten willst solltest du bezahlen. im gegensatz zu einer wohnung sind garagen monatlich kündbar... :thumbsdown:

Geschrieben

Wieso ne Klausel zu seinen Gunsten? Im Vertrag steht wohl die Höhe der Miete drin. Und was zur Möglichkeit der Erhöhung auch. Oder auch nicht. Und darauf kommt es IMHO an.

Statt einfach mal den Vertrag zu lesen, kann man sein Handeln natürlich auch danach ausrichten, ob jemand hier vielleicht jemanden kennt, der schonmal in einer Garage war und dessen Oma auch mal eine Mietwohnung hatte. (<-- Vorsicht, Ironie)

:thumbsdown:

Geschrieben (bearbeitet)

in der regel liegt die erhöhung halt leider im ermessen des vermieters. falls er sich da selber im vertrag ausgebremst haben sollte wäre er wohl nicht der hellste...aber vertrag lesen ist kein schlechter ansatz :thumbsdown:

Bearbeitet von ratte76
Geschrieben

im Mietvertrag steht die DM-Miete! Nichts zu einer möglichen Erhöhung! Ist ja auch (fast) in Ordnung, da, wie schon von mir geschrieben, meine bisherige Garagenmiete für diese Gegend sehr günstig war! Dennoch war ich über die Höhe der Steigerung schon überrascht!

Alle Fragen beantwortet! :thumbsdown:

So, arbeiten jetzt......und frohe Ostern :crybaby:

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