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Motorrad mit Schweizer Papieren in D zulassen..


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

was wäre zu beachten, wenn man ein motorrad mit schweizer papieren (auch dort erstzugelassen) in D zulassen wöllte? ist ein absolut übliches modell.. nix ausgefallenes.

wie läuft das ab?

tüv machen und ab mit den papieren zur zulassungststelle? brauchts noch irgendwelche hersterllerbescheinigungen oder sonstige papiere?

was, wenn die maschine in den schweizer papieren eine in D nicht übliche drosselung aufweist?

danke schonmal!

a.

Geschrieben

Wenns irgendwie möglich ist, dann einen §21 machen (lassen) und mit "verloren" gegangenen Papieren zur Zulassungsstelle und dabei möglichst unerwähnt lassen, dass es sich um einen Import handelt. Alles andere ist m.M.n. Lotterie.

Geschrieben

Wenns irgendwie möglich ist, dann einen §21 machen (lassen) und mit "verloren" gegangenen Papieren zur Zulassungsstelle und dabei möglichst unerwähnt lassen, dass es sich um einen Import handelt. Alles andere ist m.M.n. Lotterie.

hab ich schon öfters gemacht.

ich bin einfach mit den schweizer papieren und der zoll bescheinigung zum tüv und dann gab es ein gutachten vom tüv.

war ganz easy.

Geschrieben

Wenn die Kiste ordnungsgemäß verzollt ist, Tüv drauf machen, mit den Papieren, Zoll Unterlagen, Tüv Zettel und natürlich Versicherungsschein zur Zulassungsstelle und zulassen! :thumbsdown:

Würde mir den Stress mit Papiere verloren usw nicht geben wenn alles einwandfrei ist.

Mfg Lucki

Geschrieben

Dann scheine ich in einer Hochburg des Bürokratismus anmelden zu müssen :thumbsdown:

Die Hochburg scheint mir eher in München/Stadt zu stehen. :crybaby:

Da geht mit "Papiere verloren" und "Scheunenfund" oder "habe bloß nen Kaufvertrag" garnix. Es ist nahezu aussichtslos, Gnade mit einem Fahrzeug ohne Nachweis der "Verfügungsberechtigung" (will sagen Nachweis, daß es bereits irgendwo zugelassen war) zu erfahren.

In München dürfte daher die legale Variante mit Kaufvertrag, Import, Zoll und TÜV-§21 zuzüglich KBA-Anfrage (macht die Zulassungsstelle vor Ort) die erfolgversprechendste sein.

Andere Zulassungsstellen (im Umland) haben hingegen sogar Formblätter zur Zulassung von papierlosen Fahrzeugen. Da klappt's einfach mit Kaufvertrag + TÜV-§21 vorlegen, Formblatt ausfüllen, unterzeichnen, KBA, im Notfall 6 Wochen "Aufgebot", die Karren auf die Straße zu bringen.

Das eigentlich skandalöse ist, daß da jedes Amt macht, was es will. :crybaby:

Geschrieben

cool. danke!

was ist denn mit der leistungsgeschichte? es stehen 52kw in den schweizer papieren. normal sind eigentlich 72 (und das wird auch tatsächlich am moped anliegen).

ich würd dann einfach mit den von euch beschriebenen papieren zur zulassungstelle und schauen was passiert (wäre jetzt meine idee).

wenns nicht klappt, kann ich mir ja immer noch die entdrosselung auf normales leistungsniveau bescheinigen/eintragen lassen und den spaß dann wiederholen.

wie würdet ihrs machen?

grüße!

Geschrieben

Ich meine, Du mußt vor der Zulassungsstelle in jedem Fall zum TÜV für ein §21-Gutachten zur Erlangung einer deutschen Betriebserlaubnis (außer Du hast eine EU-Konformitätserklärung für das Teil).

Geschrieben

Ich meine, Du mußt vor der Zulassungsstelle in jedem Fall zum TÜV für ein §21-Gutachten zur Erlangung einer deutschen Betriebserlaubnis (außer Du hast eine EU-Konformitätserklärung für das Teil).

von wem würde ich denn die EU-Konformitätserklärung bekommen?

Geschrieben

von wem würde ich denn die EU-Konformitätserklärung bekommen?

die brauchst du doch gar nicht.

du gehst mit deiner kiste und den schweizer papieren zum tüv.

danach gehst du mit den papieren zur zulassungsstelle und lässt sie zu.

ob 50 kw oder 72kw kannst ja mal den tüv fragen was der dazu sagt.

Geschrieben

Ich meine, Du mußt vor der Zulassungsstelle in jedem Fall zum TÜV für ein §21-Gutachten zur Erlangung einer deutschen Betriebserlaubnis (außer Du hast eine EU-Konformitätserklärung für das Teil).

Yo!

Für den TÜV brauchst dann noch nen Datenblatt vom Hersteller.

Einige Prüfer geben sich aber auch mit baugleichen dt. Briefkopien zufrieden!

Und Zollbescheinigung - wenn Du nicht den Weg über "Scheunenfund" gehen willst, oder in MUC wohnst :thumbsdown:

Plus KBA-Nachweis.

Al.

Geschrieben

Hab demnächst was ähnliches vor, Roller mit Schweizer Papieren. Was wird eigentlich in den neuen deutschen Papieren als Erstzulassung eingetragen? Datum der Zulassung in D oder das ältere Schweizer Datum?

Schonmal Danke.

Geschrieben

Datum der Zulassung in D oder das ältere Schweizer Datum?

Das schweizer Datum (wenn sie's genauso handhaben wie österreicherische Daten).

Geschrieben

Die Hochburg scheint mir eher in München/Stadt zu stehen. :crybaby:

Rainer, dann wohn ich in einem Paralleluniversum indem die Physik und die Tatsachen verdreht sind :thumbsdown: Ich krieg einen "Scheunenfund" hier problemlos angemeldet, aber die Erwähnung "Import" erzeugt bei den Sachbearbeitern Fluchtgefahr. Seitdem nie wieder :crybaby:

Geschrieben

Rainer, dann wohn ich in einem Paralleluniversum indem die Physik und die Tatsachen verdreht sind :thumbsdown: Ich krieg einen "Scheunenfund" hier problemlos angemeldet, aber die Erwähnung "Import" erzeugt bei den Sachbearbeitern Fluchtgefahr. Seitdem nie wieder ;-)

geiles amt.

:crybaby:

typisch deutsch, jede menge vorschriften und paragraphen, aber im ende macht dann doch wieder jedes amt was es will. :crybaby:

Geschrieben

Hi,

was wäre zu beachten, wenn man ein motorrad mit schweizer papieren (auch dort erstzugelassen) in D zulassen wöllte? ist ein absolut übliches modell.. nix ausgefallenes.

wie läuft das ab?

tüv machen und ab mit den papieren zur zulassungststelle? brauchts noch irgendwelche hersterllerbescheinigungen oder sonstige papiere?

was, wenn die maschine in den schweizer papieren eine in D nicht übliche drosselung aufweist?

danke schonmal!

a.

Also mei 124 Benz kommt auch aus der Schweiz, Zulassung kein Problem...

Geschrieben

Yo!

Für den TÜV brauchst dann noch nen Datenblatt vom Hersteller.

Einige Prüfer geben sich aber auch mit baugleichen dt. Briefkopien zufrieden!

Datenblatt brauchst nicht unbedingt, suchen die meistens selber raus. Die Karre gabs ja mal auch so (oder fast so) in D.

Hab demnächst was ähnliches vor, Roller mit Schweizer Papieren. Was wird eigentlich in den neuen deutschen Papieren als Erstzulassung eingetragen? Datum der Zulassung in D oder das ältere Schweizer Datum?

Schonmal Danke.

Immer das Erzulassungsdatum, egal wo vorher zugelassen!

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