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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

irgendwie finde ich leider nichts über die Suchmaschine, außer für Fuffis. Also, habe eine Vespa VBB 150 im Keller stehen, die nun fast fertig restauriert ist. Die Anmeldung naht also. Womit muß ich anfangen um neue Papiere zu bekommen. Außer einem Kaufvertrag habe ich nix.

Denke mal, daß da schon viele mit Erfahrung sind, also laßt hören...

Besten Dank im voraus :thumbsdown:

Geschrieben

Neulich bei zulassungsstelle mit sprint ohne papiere.Perso,TÜVschein,Versicherungsnachweis,Kaufvertrag,KBA-Anfrage vor ort,wie auch eidesstattliche versicherung abgegeben. schein ausgestellt bekommen und brief kommt so nach 8 wochen.Wie sich das unter 125 ccm verhält,weiß ich nicht.Werde niemals wieder ne karre ohne papiere kaufen.War bei 3 zulassungsstellen und eine wollte die eidesstattliche über nen Notar!

Geschrieben

Du hast doch Deine Zulassung jetzt. Verstehe das Gejammer nicht wirklich, je nach Zulassungsleiter wird das Procedere anders gehandhabt. Dann klärt man das ab und gut

Geschrieben

Also bei unserem Straßenverkehrsamt steht das hier unter Unbedenklichkeitsbescheinigung:

Zulassung eines aus dem Ausland eingefuehrten gebrauchten Fahrzeugs

Was Sie beachten müssen, wenn Gebrauchtfahrzeuge in Deutschland eingeführt werden

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

* Gültiger Personalausweis des künftigen Halters. Bei Vorlage eines Reisepasses außerdem eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate sein darf. Bei ausländischen Mitbürgern zusätzlich die Aufenthaltsgenehmigung. Bei Firmen Handelsregisterauszug, entsprechende Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis des Unterschriftsberechtigten.

* Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall ist stets neben Ihrem Ausweis auch der Ausweis des Bevollmächtigten erforderlich

* Ausgefüllte und unterschriebene Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer

* elektronische Versicherungsbestätigung

(EVB-CODE

* EWG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (mit Wasserzeichen) in deutscher oder englischer Sprache oder ein TÜV-Gutachten (Vollabnahme)

* Umsatzsteuererklärung (nur bei Einfuhr aus EU-Staaten bei Fahrzeugen nicht älter als 6 Monate)

* Zollunbedenklichkeitsbescheinigung (nur bei Einfuhr aus NICHT EU-Staaten)

* Verfügungsberechtigungsnachweis (letzte Originalrechnung oder Originalkaufvertrag)

* Das Herkunftsland muß nachgewiesen werden aus Kaufvertrag, Rechnung oder Bescheinigung des Exporteurs oder Importeurs

* ausländische Fahrzeugpapiere

(Fahrzeug älter als 3 Jahre HU- und AU-Bescheinigung erforderlich)

_____________________________________________________________________________________________________________________

Also brauche ich gar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, weil ich einen Kaufvertrag habe in dem es aufgeführt wird, daß das Fahrzeug aus Italien kommt, oder brauche ich doch eine, weil ich keine Papiere habe?

Geschrieben

Außerdem brauche ich für den TÜV wohl einen Brief von einem baugleichen Roller. Also wer einen für ne VBB 1T (original belassen) am besten noch mit Eintrag "ohne Blinker" hat...immer her damit.

Hauste rein...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Guten Morgähn,

...hast du das Dingens jetzt zugelassen oder gibt´s noch Problemchen zu lösen?

Mit einem (ganz frischen) Brief/Schein einer VBB in Originalversion BJ & Erstzulassung 1961 könnte ich dir helfen.

Hab meine VBB (auch eine echte Italienerin ohne Papiere) vor 10 Tagen zugelassen.

Gib Bescheid, ob du noch was brauchst.

VG,

Ruben.

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