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Geschrieben

Servus,

hab mir letztens ein 200er Getriebe gebraucht gekauft, nur konnte der Typ mir nicht sagen obs eine Lusso oder ein altes Getriebe ist. Beim scootercenter war mal beschrieben an was man die Unterscheiden kann, nur is die Seite nicht erreichbar. Weiß jemand von euch wie man die Getriebe unterscheiden kann???

Brauch halt ein neues Schaltkreuz und da wollte ich wissen welches ich brauche. Hauptwellen hab ich noch beide da. Es fehlt nur am Schaltkreuz eben.

thx

Geschrieben

bei ner PX alt Hauptwelle ist ein zur Radseite ein angegossener Anschlag für die getrieberitzel dran, bei Lusso sind auf beiden Seiten Schulterringe.

Das Schaltkreuz ist bei PX alt gekröpft :

big5066.jpg

Schaltkreuz Lusso:

big5067.jpg

Geschrieben

Die Hinterachsmutter ist auch unterschiedlich!

Lusso -> SW24 normale Mutter, wird mit extra Sicherungskäfig gefahren

PX alt -> SW22 Mutter mit Kronen durch die direkt ein Splint durchgeht

Wenn die Welle ausserdem eine Simmerringlauffläche hat ists sicher Lusso.

Geschrieben
Lusso -> SW24 normale Mutter, wird mit extra Sicherungskäfig gefahren

PX alt -> SW22 Mutter mit Kronen durch die direkt ein Splint durchgeht

wobei ich mir darauf nicht wirklich verlassen würde!

meine PX80 hatte die 24er Mutter, ist aber nen PX-alt getriebe...!

Geschrieben

Was der Unterschied bei den Hauptwellen ist weiß ich. Es ging um das Getriebe selber, also Gangrad 1 bis 4 und Nebenwelle alias "Tannenbaum". Ich weiß das es von ner 200er, stammt nur nicht obs von ner Lusso, also flaches Schaltkreuz oder ner alt mit gekröpftem stammt. Oder sind Schaltkreuze nur von der Hauptwelle abhängig?? Also kann man ein altes Kreuz mit ner alten Welle und nem Lusso-Getriebe kombinieren und umgekehrt!?

Geschrieben

In einem meiner Motoren lief lange Zeit ein Lusso-Getriebe mit Lusso-Hauptwelle, altem Schaltkreuz und natürlich altem Schaltbolzen mit Unterlegscheibe... Hat in dem fast originalen Motor einwandfrei funktioniert, obwohl ich sowas natürlich niemandem empfehlen würde, weil so die Gangspringsicherung der Lusso-Hauptwelle nicht richtig greift, bei viel Leistung ist die Kombination wohl nicht wirklich besser als ein altes Getriebe...

Hier gibts den Text ausm SCK-Katalog, hat wohl jemand abgetippt :-D

@Sedor: Weisst du noch welches Gewinde die Hauptwelle hatte? PX alt-Welle mit dem Gewinde das normal nur die Lussos haben? Oder Lusso-Mutter mit altem Gewinde? Ich glaub ich muss wenn ich das nächste mal alte und neue Hauptwelle auf einem Haufen hab die Gewinde vermessen...

Geschrieben
@Sedor: Weisst du noch welches Gewinde die Hauptwelle hatte? PX alt-Welle mit dem Gewinde das normal nur die Lussos haben? Oder Lusso-Mutter mit altem Gewinde? Ich glaub ich muss wenn ich das nächste mal alte und neue Hauptwelle auf einem Haufen hab die Gewinde vermessen...

du meinst die steigung? war später die mutter der lusso drauf...

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    • Hab ich mir auch gerade gedacht. Der Spacer in 16-20mm je nach Pleuellänge und Hub würde Sinn ergeben… Oder hab ich da nen Denkfehler?
    • Grundpreis 140,16€, Arbeitspreis 2,56€. Beides brutto und ohne Abwasser.   Stelle fest, dass wir da gegenüber euren genannten Preisen recht teuer unterwegs sind ...
    • Oha, da geht's um deutlich kleinere Preisanpassungen. Wir liegen nun deutlich über euren "überhöhten" Preisen. Ich werde beim Versorger nach einer Begründung für diesen Preisanstieg fragen. Es wird echt Zeit, für das Gartenwasser einen separaten Zähler zu installieren und die Speicherkapazitäten von Regenwasser aufzustocken.
    • https://www.dekra.de/de/lichttechnik/   Vielleicht hilft das weiter. 
    • Da sich heute auf der Internetseite des hiesigen Wurstblattes ein entsprechender Artikel findet, kann ich dir zufällig etwas zurufen:   Grundgebühr (Bereitstellung) für ein Einfamilienhaus wird von rund 138,- auf rund 118,- gesenkt. Verbrauchsgebühren werden von 1,85 auf 1,65/Kubikmeter gesenkt.   Die Senkung erfolgt allerdings nicht freiwillig, sondern nach 12-jährigen Rechtstreitigkeiten durch alle möglichen Instanzen und Extraschleifen (nach versuchten Tricksereien des Versorgers). Das Bundesverwaltungsgericht hat 2024 jetzt rechtskräftig festgestellt, dass die Einbeziehung der Konzessionsabgaben in die Preisgestaltung rechtswidrig war.   Seit Beginn der Streitigkeiten 2017 wurden die (überhöhten) Gebühren "vorläufig" erhoben, der Versorger/die Stadt darf nun rückwirkend die Überzahlungen für 8 Jahre erstatten (wohl ca. 30 Mio), wofür er meiner Kenntnis nach keine Rücklagen gebildet wurden, obwohl die Rechtswidrigkeit m.E. nach zumindest seit einigen Jahre sehr klar war. Mit Erstattungen darf ich dann irgendwann in 2026 rechnen...
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