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Geschrieben

Hi Zusammen,

folgende Situation: kann von nem Bekannten ne PX 200 BJ 82 bekommen.

Er hat das Ding damals gekauft, gefahren, 1987 in die Garage gestellt und wegen der Versicherungs- %te schön angemeldet gelassen. Sie ist heute noch angemeldet, allerdings seit 1987 ohne TÜV.

Da er Angst vor einer Starfe hat, lässt er sie schön weiter angemeldet und zahlt fleissig weiter.

Nun hat er mir angeboten, dass ich sie haben kann, allerdings unter der Bedingung, dass ihm keine Nachteile wie z.B. ne Strafe oder soentstehen, wenn ich sie abmelde.

Angemeldet will er sie mir nicht übergeben... (wäre eigentlich der einfachste Weg)

Zusammengefasst: ich kann die PX haben und restaurieren, wenn ich sie abmelde und er aus dem Schneider raus ist.

hat irgendjemand von euch mal mit einer ähnlichen Situation Erfahrung gemacht; bzw. kann mir nen Tipp geben, wo ich sowas nachlesen und ihm als Quelle vorlegen kann?

Problem ist: er hat keine Lust sich darum zu kümmern und will fertige Ergebnisse auf dem Tisch haben :thumbsdown:

Wäre doch schade, wenn die PX in seiner Garage weiter vor sich hingammeln würde... :crybaby:

Geschrieben

Hä????? :thumbsdown: Vor welcher STRAFE hat er denn Angst, wenn er sowieso nicht fährt???? Würde nur Punkte und ein Bußgeld geben, wenn Du ohne Tüv unterwegs bist.

Abmelden und gut ist, dafür brauchst Du keine HU.

Du fährst mit der Möhre zum Tüv, bekommst die begehrte Plakette und meldest Sie wieder an. Alle sind glücklich und keiner bekommt eine Strafe!!

Geschrieben (bearbeitet)

wenn das ding angemeldet ist muss es Tüv haben egal ob es gefahren wird oder nicht! selbst wenn es auf deinem Privat-Grundstück hinterm Zaun steht und die Ordnungshüter von weitem anhand der Farbe die ungültige Plakette erkennen kriegste auch schon n Schrieb. Ob du beim Abmelden tatsächlich ne Strafe bekommen würdest, weiss ich allerdings nicht. Eleganteste Lösung wäre vllt erst zu restaurieren bzw TÜV fähig zu machen und dann um/abmelden.

mfg

edith meint noch vllt einfach mal bei der zuständigen Zulassungsstelle unverbindlich nachfragen.

Bearbeitet von mika4real
Geschrieben (bearbeitet)

wenn das ding angemeldet ist muss es Tüv haben egal ob es gefahren wird oder nicht! selbst wenn es auf deinem Privat-Grundstück hinterm Zaun steht und die Ordnungshüter von weitem anhand der Farbe die ungültige Plakette erkennen kriegste auch schon n Schrieb.

Jepp. So ist die Rechtslage.

Aber wie immer gilt: Wo kein Richter da kein Henker! Das heißt: So lange die Kiste keiner sieht ist es unwahrscheinlich das etwas passiert, denn die Polizei hat (im Normalfall) keinen Zugriff auf die Datenbanken des TÜV.

Bearbeitet von red-polo
Geschrieben

Servus Spiros

Wenn du Bock auf § 21 (Vollabnahme) hast .. dann melde sie ab !!

Ich würde eher schauen das du irgendwie TÜV kriegst ... mit ihm zusammen !! Kann man ja unter Kumpels Regeln denke ich ! Danach kannst du sie immernoch zerlegen und nach deinen Wünschen herrichten ...

Ansonsten musst du im Falle der Abmeldung die besagte Vollabnahme machen - nicht zu Empfehlen !!

Meine Meinung

Gruß

Michl

Geschrieben

Ähh, also es kann auch passieren dass du eine Vollabnahme machen musst wenn sie all die Jahre angemeldet war. Kenne jetzt nicht die genaue Jahreszahl, aber ab einer gewissen Zeit ohne Tüv musst du immer eine Vollabnahme machen.

Meine PX war seit 15 Jahren angemeldet und seit rund 8 Jahren ohne Tüv, zack Vollabnahme.

Viel mehr als bei eine normalen Tüv Prüfung wird da aber nun auch wieder nicht geprüft. Kostet nur mehr.

Außerdem wage ich es zu bezweifeln, dass es eine Strafe geben könnte wenn das Fahrzeug angemeldet und ohne Tüv auf Privatgrundstück abgestellt ist.

Es darf dann nur nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden. Außer für Fahrten zum Tüv.

Geschrieben

angemeldet = zugelassen für den öffentlichen Strassenverkehr, damit TÜV überprüfungspflichitg!

aber wie red-polo schrieb wo kein richter...... wenn das ding in einer geschlossenen Garage oder gar im Keller liegt/steht siehts ja keiner. Im Zweifel auf Privatgrundstück einfach Nummerschild demontieren :thumbsdown: dann kanns auch keiner auf der eigenen Hofeinfahrt nachvollziehen

Geschrieben

Mein Dad hat neulich 3 Motorräder abgemeldet, alle hatten keinen TÜV mehr, beim ältesten seit 1993 abgelaufen. Ist nichts passiert...außer Steuerrückzahlung :thumbsdown:

Geschrieben (bearbeitet)

Servus Spiros

Wenn du Bock auf § 21 (Vollabnahme) hast .. dann melde sie ab !!

Ich würde eher schauen das du irgendwie TÜV kriegst ... mit ihm zusammen !! Kann man ja unter Kumpels Regeln denke ich ! Danach kannst du sie immernoch zerlegen und nach deinen Wünschen herrichten ...

Ansonsten musst du im Falle der Abmeldung die besagte Vollabnahme machen - nicht zu Empfehlen !!

Meine Meinung

Gruß

Michl

Die Rechtslage hat sich etwas geändert. Vollabnahme ist nur noch erforderlich wenn kein Fahrzeugbrief mehr da ist.

Hab grad erst letztes Jahr eine Rally nach über 20 Jahren Abmeldezeit mit normalem TÜV wieder angemeldet.

Gestern einen seit 2003 abgemeldeten Heinkel normal getüvt.

Übrigens interessiert es die Zulassungsstelle bei der Abmeldung nicht im geringsten ob und wie lange der TÜV abgelaufen ist.

Gruß

Tec

P.S.: Zur Bestätigung des Vorstehenden fragt mal unverbindlich beim kompetenten TÜV-Prüfer eures Vertrauens. In Foren wird leider viel gutgemeintes Halbwissen verbreitet.

Bearbeitet von Tec
Geschrieben

Bei meiner PX war der TÜV seit 2005 abgelaufen. Hab sie neulich aus dem Schuppen geholt und bin einfach zur Abnahme gefahren. Da die Plaketten ja immer rückwirkend für den Fälligkeitsmonat geklebt werden gab's für einmal zahlen auch nur eine Plakette für einen Monat. Hab dann zweimal gezahlt (je ca. 40,-?) und ganz normal zwei Jahre bekommen.

Geschrieben

Nun hat er mir angeboten, dass ich sie haben kann, allerdings unter der Bedingung, dass ihm keine Nachteile wie z.B. ne Strafe oder soentstehen, wenn ich sie abmelde.

Angemeldet will er sie mir nicht übergeben... (wäre eigentlich der einfachste Weg)

Zusammengefasst: ich kann die PX haben und restaurieren, wenn ich sie abmelde und er aus dem Schneider raus ist.

Wenn Du sie nicht willst nehme ich sie :crybaby: So nen Kumpel hätte ich auch gern mal :thumbsdown:

Geschrieben

Fakten wurden bereits genannt:

  • TÜV-Pflicht besteht, solange das Ding angemeldet ist - auch wenn das Fz. nicht im Straßenverkehr benutzt wird
  • "fällig" im strafzetteligen Sinn ist der Halter, der für die termingerechte Vorführung verantwortlich ist (wenn das Ding im Straßenverkehr benutzt wird natürlich zusätzlich der Fahrer)

Hansbahnhof ("Vespa-das Archiv") hat "damals" beim Abmelden eines Rollers für ein halbes Jahr Überziehung Geld zahlen müssen, da die Dame bei der Zulassungsstelle Nachricht an das Ordnungsamt / Verkehrsbehörde gegeben hat. Kommt allerdings wohl nicht so häufig vor ... Der Scan des "Strafzettels" ist leider mit der Abschaltung des Archivs nicht mehr online.

Für das Gewissen gegenüber Deinem Kumpel: Ich würde das Ding auf einen Hänger / in einen Bus laden und zum TÜV transportieren (Kennzeichen abdecken). Beim TÜV muss das Ding nur zugelassen sein; Überziehung interessiert die Kitteljungs rechtlich nicht. Hier wird (angeblich) so verfahren, dass bei angemeldetem Fz. und >2 Jahre Überziehung zwei frische Jahre TÜV vergeben werden. Nebenbei: wenn da wirklich ein böser Sachbearbeiter später bei der Ummeldung draufschaut, wäre Dein Kumpel immer noch in der Pflicht.

BTW: Hab hier auch noch so'n Kandidaten stehen:

post-1023-1274700159.jpg

Geschrieben

...

Ich würde das Ding auf einen Hänger / in einen Bus laden und zum TÜV transportieren (Kennzeichen abdecken). ...

Bin mit meiner Rally nach 12 Jahren kein TÜV einfach zum TÜV hingefahren. Wie lange abgelaufen hat die Jungs nicht interessiert. Plakette zugeteilt und gut. War halt angemeldet und versichert. Darauf kommt es an.

Das Teil hat seit '97 in der Garage gestanden - lief nicht. Was willste denn dann machen. Abmelden hätte mich im Jahr allerdings 70,- Steuern und Vers. gespart, mal 12 mmh. Mist.

Geschrieben

Hab auch schon etliche Karren abgemeldet, die seit 15 Jahren und drüber keinen Tüv mehr hatten.

Hat nie auch nur die Bohne einen interessiert..., da braucht ihr keine Angst haben.

Bezüglich einer neuen Tüv-Vorführung mit den noch angemeldeten Karre ist die Dauer der neuen Plakette Länderabhängig. In NRW bekommst Du es dann für 1 Monat , in Niedersachsen bekommst direkt 2 Jahre zB.

Und bezüglich über 7 Jahre abgemeldet ist es so, wie oben bereits erwähnt..., dass wenn ein Brief vorhanden ist, also die Karre auch schonmal angemeldet war, man zu jeder x-beliebigen Stelle eine normale Untersuchung machen kann....also Dekra,GTÜ etc.

Mir hatte vor Ewigkeiten nämlich ein netter GTÜ Prüfer extra den § rausgesucht, ausgedruckt und mitgegeben, da die Erbse beim Straßenverk-amt wie erwartet das nicht wusste.

Geschrieben

Bin mit meiner Rally nach 12 Jahren kein TÜV einfach zum TÜV hingefahren. Wie lange abgelaufen hat die Jungs nicht interessiert. Plakette zugeteilt und gut. War halt angemeldet und versichert. Darauf kommt es an.

Wenn der Kumpel aber genau das nicht will? Das es den TÜV nicht interessiert ist klar. Schon aber die Jungs von der Rennleitung. Wobei auch das natürlich gutgehen kann, wenn Du ggf. am nächsten Tag 'ne frische Plakette vorzeigen kannst.

Ach ja, was für den Fall der Fälle noch helfen kann: Termin beim TÜV vereinbaren, bevor Du auf direktem Weg dahin rollerst (wenn Du das denn machst) und den Grünen bei der eventuellen Kontrolle den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern (gekauft, fit genacht, jetzt auf direktem Weg zum vereinbarten TÜV-Termin, etc. ...)

Geschrieben (bearbeitet)

Bei den grünen nachfragen???

Wer viel fragt kriegt viel Antwort.... das hab ich einmal gemacht, nie wieder - vielen Dank.

Ist aber halt jedem selbst überlassen. Ein Risiko ist es halt schon. Auf dem Hänger zum TÜV ist schon mal keine schlechte Idee.

Bearbeitet von mantamanta
Geschrieben

Bei den grünen nachfragen???...

Hab ich nicht geschrieben. Bitte nochmal lesen:

Ach ja, was für den Fall der Fälle noch helfen kann: Termin beim TÜV vereinbaren, bevor Du auf direktem Weg dahin rollerst (wenn Du das denn machst) und den Grünen bei der eventuellen Kontrolle den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildern (gekauft, fit genacht, jetzt auf direktem Weg zum vereinbarten TÜV-Termin, etc. ...)

:thumbsdown:

Geschrieben

Der TÜV kann auch anders:

P200E BJ81

seit 9 Jahren abgemeldet.

Termin beim Tüv gemacht und Roller hingeschoben.

Anmerkung vom Prüfer

(Normal muss ein Überführungskennzeichen dran sein, da er die Prüfung versicherungstechnisch nicht machen könnte.)

Er hat sich trotzdem auf den Bock gesetzt und gleich eine Bescheinigung für 2 Jahre ausgestellt.

Aus irgend einem Grund brauchte die Zulassungsstelle auch keine Vollabnahme zur Wiederzulassung.

Angemeldet, Fertich.

Ich denke, einfach beim Tüv einen Termin machen, kurz auf das letzte Prüfungsjahr ansprechen, dann bekommste auch die gewünschte Auskunft.

Wenn der TÜV scheisse ist (pbg) geht man eben zur DEKRA.

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