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Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer zurückziehen, hat damit jemand Erfa


speedguru

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Man wird seit geraumer Zeit ja bei der Zulassung eines KFZ gezwungen dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben.

Bei meinem PKW ist das glücklicherweise nicht der Fall, der wurde noch vor der Einführung dieses Unsinns angemeldet, bei der Vespa ist es leider schon so. Jetzt bucht die Bande das Geld aber grundsätzlich zu früh und grundsätzlich ohne Vorankündigung ab (der Steuerbscheid kommt erst Monate !!!! nach der Abbuchung), ein Umstand der mich gewaltig ärgert.

Ich kann jetzt natürlich die Einzugsermächtigung zurückziehen, aber was dann ? Schicken die dann wie gehabt den Steuerbescheid inkl. Überweisungsträger pünklich zu oder kommt gleich einer vorbei und kratzt mir die Plakette von der Karre ab ?

Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht ?

Bearbeitet von speedguru
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So weit ich weiß, ist man nicht verpflichtet, irgendjemand den Zugriff auf sein Konto zu erlauben. Viele Versicherungen (usw.), bzw. die KFZ-Stelle, verlangen das aber bei der Vertragsunterzeichnung, weil es den administrativen Aufwand verringert. Am nächsten Tag kann man dann per formlosen Fax einen Zweizeiler schicken, und "hiermit entziehe ich Ihnen die Ermächtigung Geld von meinem Konto einzuziehen" schreiben.

Danach, zumindest ist es bei unserem Auto und meinem Roller so, bekommst Du ein Schreiben, in dem drin steht, wieviel und wann Du zahlen sollst. Mit Überweisungsträger. Dann kannst/sollst/musst Du halt alles von Hand überweisen.

:thumbsdown:

Bearbeitet von Beo
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ich wollte bei der Zulassung damals ja schon den Wisch nicht unterschreiben, wurde dann aber von der Dame "freundlich" drauf hingewiesen das der Roller dann auch nicht zugelassen wird ... :crybaby:

dummerweise ist dieses Vorgehen tatsächlich legal ... legalisierte Nötigung also ... :thumbsdown:

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:crybaby:

hoffe ich denke nächstes mal daran.

Meine Herren!

Ihr diskutiert nicht wirklich über die 10,- bis 20,- die Euch der Roller im Jahr kostet, oder? ;-)

In Kästen Bier umgerechnet ist der Gegenwert in 120 Minuten vernichtet :crybaby:

Wenn mans vergisst pfänden die es einfach und dann kommen saftige Gebühren (um 70 Euro) hinzu. Da können sie die paar Tacken gerne etwas früher haben.

Beim 8-Zylinder Pick Up sieht die Sache dann auch wieder anders aus :thumbsdown:

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Das zu früh abgebucht wird kann ich eigentlich nicht sagen. Ende April ein neues Auto angemeldet und erst eine Woche später wurde der alte abgemeldet. Die Erstattung von dem abgemeldeten Fahrzeug ist schon seit einer Woche auf dem Konto, die Steuer für den neuen Wagen ist noch nicht abgebucht.

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Ich nutze diesen "Trick" immer dann,wenn ich weiß,daß ich das KFZ (keine Vespa oder so...) eh nur nen Monat oder zwei angemeldet haben werde.

Bei nem Volvo 740 TD sind das z.B. bummelige 800,- Euro-die érstmal auf Schlag weg wären...

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wenn wirklich deutlich zu früh (und net nur ein paar Tage) abgebucht wird..... grad zur bank gehen und zurückbuchen lassen...

kurzer Zweizeiler ans Amt, daß unbefugt vor Fälligkeit abgebucht wurde....und daher das Geld zurückgebucht wurde...

Rita

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soweit ich weiß kannst du die ermächtigung auch später widerufen und dann überweisen - ich lasse es seit 3 oder 4 jahren automatisch ( mit der bei der anmeldung genannten einzugsermächtigung ) abbuchen gibt keine mahnung und kein stress - beim smart und roller sinds eh nur wenige euros

-> bei meinem alten peugeot waren es knapp 700 euro, da habe ich im juli und august je die hälfte überwiesen, gab auch kein stres, kein schreiben vom amt - von 1998 - 2006 so gemacht - achtung ab 2004 ( bescheid suche ich mal raus ) stand drinne : bitte überweisen - sie am 1. juli und 1 august je 3xx,xx euro - kein scherz !

nur halt bei der ersten anmeldung, da muss man die einzugsermächtigung seit ein paar jahren geben - ist für hubraumstarke -oftmals -diesel schon ein vermögen und kann zu zahlungsengpässen führen.

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Beo,

hier geht es um die Einzugsermächtigung beim Finanzamt und nicht um die deines gewählten Versicherungsunternehmens.

:thumbsdown:

Gruß Dirk

Ich weiß. Aber das Prinzip bleibt immer gleich.

Siehe hier, ungefähr in der Mitte der Seite: http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuerzahlung/Lastschrifteinzugsverfahren.php?f=Muenchen&c=n&d=x&t=x

"Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos."

Ich verstehe es so: Beim Fahrzeug anmelden Pflicht, danach kann die Einwilligung widerrufen werden.

(Aber: Meine Meinung, meine Einschätzung. Die natürlich falsch sein kann. :crybaby: )

:crybaby:

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