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Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer zurückziehen, hat damit jemand Erfa


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Man wird seit geraumer Zeit ja bei der Zulassung eines KFZ gezwungen dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung zu geben.

Bei meinem PKW ist das glücklicherweise nicht der Fall, der wurde noch vor der Einführung dieses Unsinns angemeldet, bei der Vespa ist es leider schon so. Jetzt bucht die Bande das Geld aber grundsätzlich zu früh und grundsätzlich ohne Vorankündigung ab (der Steuerbscheid kommt erst Monate !!!! nach der Abbuchung), ein Umstand der mich gewaltig ärgert.

Ich kann jetzt natürlich die Einzugsermächtigung zurückziehen, aber was dann ? Schicken die dann wie gehabt den Steuerbescheid inkl. Überweisungsträger pünklich zu oder kommt gleich einer vorbei und kratzt mir die Plakette von der Karre ab ?

Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht ?

Bearbeitet von speedguru
Geschrieben (bearbeitet)

So weit ich weiß, ist man nicht verpflichtet, irgendjemand den Zugriff auf sein Konto zu erlauben. Viele Versicherungen (usw.), bzw. die KFZ-Stelle, verlangen das aber bei der Vertragsunterzeichnung, weil es den administrativen Aufwand verringert. Am nächsten Tag kann man dann per formlosen Fax einen Zweizeiler schicken, und "hiermit entziehe ich Ihnen die Ermächtigung Geld von meinem Konto einzuziehen" schreiben.

Danach, zumindest ist es bei unserem Auto und meinem Roller so, bekommst Du ein Schreiben, in dem drin steht, wieviel und wann Du zahlen sollst. Mit Überweisungsträger. Dann kannst/sollst/musst Du halt alles von Hand überweisen.

:thumbsdown:

Bearbeitet von Beo
Geschrieben

ich wollte bei der Zulassung damals ja schon den Wisch nicht unterschreiben, wurde dann aber von der Dame "freundlich" drauf hingewiesen das der Roller dann auch nicht zugelassen wird ... :crybaby:

dummerweise ist dieses Vorgehen tatsächlich legal ... legalisierte Nötigung also ... :thumbsdown:

Geschrieben

:crybaby:

hoffe ich denke nächstes mal daran.

Meine Herren!

Ihr diskutiert nicht wirklich über die 10,- bis 20,- die Euch der Roller im Jahr kostet, oder? ;-)

In Kästen Bier umgerechnet ist der Gegenwert in 120 Minuten vernichtet :crybaby:

Wenn mans vergisst pfänden die es einfach und dann kommen saftige Gebühren (um 70 Euro) hinzu. Da können sie die paar Tacken gerne etwas früher haben.

Beim 8-Zylinder Pick Up sieht die Sache dann auch wieder anders aus :thumbsdown:

Geschrieben

Das zu früh abgebucht wird kann ich eigentlich nicht sagen. Ende April ein neues Auto angemeldet und erst eine Woche später wurde der alte abgemeldet. Die Erstattung von dem abgemeldeten Fahrzeug ist schon seit einer Woche auf dem Konto, die Steuer für den neuen Wagen ist noch nicht abgebucht.

Geschrieben

Ich nutze diesen "Trick" immer dann,wenn ich weiß,daß ich das KFZ (keine Vespa oder so...) eh nur nen Monat oder zwei angemeldet haben werde.

Bei nem Volvo 740 TD sind das z.B. bummelige 800,- Euro-die érstmal auf Schlag weg wären...

Geschrieben

wenn wirklich deutlich zu früh (und net nur ein paar Tage) abgebucht wird..... grad zur bank gehen und zurückbuchen lassen...

kurzer Zweizeiler ans Amt, daß unbefugt vor Fälligkeit abgebucht wurde....und daher das Geld zurückgebucht wurde...

Rita

Geschrieben

soweit ich weiß kannst du die ermächtigung auch später widerufen und dann überweisen - ich lasse es seit 3 oder 4 jahren automatisch ( mit der bei der anmeldung genannten einzugsermächtigung ) abbuchen gibt keine mahnung und kein stress - beim smart und roller sinds eh nur wenige euros

-> bei meinem alten peugeot waren es knapp 700 euro, da habe ich im juli und august je die hälfte überwiesen, gab auch kein stres, kein schreiben vom amt - von 1998 - 2006 so gemacht - achtung ab 2004 ( bescheid suche ich mal raus ) stand drinne : bitte überweisen - sie am 1. juli und 1 august je 3xx,xx euro - kein scherz !

nur halt bei der ersten anmeldung, da muss man die einzugsermächtigung seit ein paar jahren geben - ist für hubraumstarke -oftmals -diesel schon ein vermögen und kann zu zahlungsengpässen führen.

Geschrieben

Beo,

hier geht es um die Einzugsermächtigung beim Finanzamt und nicht um die deines gewählten Versicherungsunternehmens.

:thumbsdown:

Gruß Dirk

Ich weiß. Aber das Prinzip bleibt immer gleich.

Siehe hier, ungefähr in der Mitte der Seite: http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/Formulare/Steuerzahlung/Lastschrifteinzugsverfahren.php?f=Muenchen&c=n&d=x&t=x

"Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos."

Ich verstehe es so: Beim Fahrzeug anmelden Pflicht, danach kann die Einwilligung widerrufen werden.

(Aber: Meine Meinung, meine Einschätzung. Die natürlich falsch sein kann. :crybaby: )

:crybaby:

Geschrieben

"Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos."

Die deutsche Behördendefinition von freiwillig. Wenn nicht freiwillig, dann keine Anmeldung :thumbsdown::crybaby::crybaby:

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    • Schön, dass du den alten Motor wieder hin bekommen hast. Ich hätte das nicht gemacht. Tecumseh ging Anfang der 2000er Jahre Konkurs, d.h. E-Teile werden knapp und uralte Dichtungen können durchaus Asbest enthalten. Und es waren die besten Motoren, solange sie nicht von Aspera in Lizenz gebaut wurden... Aber es gab zwischenzeitlich etliche neue Emissionsvorschriften, die vieles verbessert haben. In den 70er Jahren gab es zB noch viele (auch 2-Takt) Motoren, die man wegen Wartungsmängeln beim Grasfangbeutel (nachdem der erfunden war) leeren einfach weiter laufen ließ. In den darauf folgenden Tagen starb dass Gras an diesen Haltepositionen erst einmal ab (die Auspuffe waren zB zwischen Chassis und rotierendem Messer montiert, um die Lautstärke und die Abgase zu dämpfen). Das kennt heute keiner mehr. Aber damit die Motoren heute sauber laufen sind die Düsen im Vergaser immer kleiner geworden. In Kombination mit Ethanol im Benzin, das nach einiger Zeit beigen Gelée bildet und Anwendern, die das Wort Warten nur vom Arztbesuch kennen, ist das eine fatale Kombination. Aber Dank zusätzlicher "Diskusionen" wie "das CO2" wird uns töten und der Kölner Dom wird absaufen und dank neuer Akku Techniken hatte man nun eine neue Möglichkeit den Anwendern mit Benzingeräten "zu helfen": Fast alle Hersteller stellten die Produktion von Benzin-Motoren ein. Makita vor zwei Jahren (hat dabei auch gleich die Marke "Dolmar" beendet, also schnell noch die E-Teile Listen downloaden, solange es noch geht), Honda konvertierte 2024 sein einzig verbliebenes Klein-Motoren-Werk in Nordamerika zu einem Werk für ATWs, Stihl Amerika schloss sein Werk für ein paar Wochen (und bezahlte dabei die Arbeiter weiter, was in den USA unüblich ist) ... Briggs & Stratton (zu denen gehören viele bekannte Rasenmähermarken) war 2020 Konkurs gegangen, wurde aber aufgekauft. Der Markt ist im Umbruch/ auf dem Akku-Trip. Neue Rasenmäher im Baumarkt mit B&S Motoren findet man nur noch als Uralt-Restposten. Rasentraktoren gibt es praktisch nur noch mit Kawasaki und evtl. Kohler Motoren. Alles andere (inkl. Stromaggregaten) hat chinesische Honda-Nachbau Motoren für die man nicht einmal einen Vergaserdichtsatz kaufen kann. War es früher kein Problem ein Teil für einen B&S Motor von 1955 zu kaufen, weiß man nicht bis wann man ein E-Teil für aktuelle Motoren kaufen kann. Selbst bei Honda kenne ich nur noch das Werk in Frankreich. Wer also unbedingt einen Benzinmäher benötigt, sollte gut überlegen, was er benötigt. Ich habe früher auch mit Kabel elektrisch gemäht, aber zwei Kabeltrommeln für 80m Kabel ab- und aufzurollen hat auch immer ein Viertelstündchen gedauert. Und Akkus sind geil, weil sie sind wie eine Überraschungspaket. Ich habe Li-On Akkus von 2013 mit über 90% ihrer Kapazität im Einsatz. Aber ich gebe ihnen, was sie brauchen. Oder habt ihr im Baumarkt (oder selbst im Handy-Laden) schon einmal gesehen, dass dort alle im Regal liegenden Akkus regelmäßig geladen werden? Also wird im Herbst besonders günstige Ware eingekauft und der Kunde wundert sich dann im Folgejahr über die kurze Lebensdauer seines Akkus (mittlerweile sollten diese mindestens 1 Jahr Garantie haben). Oder man wirft ihm falschen Umgang mit dem Akku vor; dann kann man gleich einen neuen verkaufen. Oder der Anwender kommt nicht mit der Technik klar, schon weil die Anleitung nichts enthält; Beispiel: Wenn ich den Akku meines E-Bikes auflade, dann leuchten Akku und Ladegerät anfangs rot. Danach leuchten irgendwann einmal der Akku grün, aber das Ladegerät rot. Was das soll? In dieser Stufe findet das Ausbalanzieren der Akkuzellen statt und erst wenn dieses durch ist leuchtet das Ladegerät auch grün. Andere Ladegeräte sich hinterhältiger: Beides leuchtet grün, aber wenn man das Ladegerät einige Sekunden betrachtet, dann blitzt seine rote LED gelegentlich auf; erst wenn das aufhört, ist der Akku voll geladen. Dann gibt es vorsichtige Hersteller: Ist der Akku unter einer bestimmten Spannung, dann wird er nicht mehr geladen, weil sich in den Zellen chemisch etwas geändert haben könnte, was zu einem Brand führen könnte. Bei mutigen Herstellern leuchtet zwar die Fehler LED oder nichts, aber heimlich wird gelegentlich ein sehr wenig Strom zum Akku geschickt. Nimmt dieser den Strom an und steigt seine Spannung auf einen bestimmten Level, dann behandelt ihn das Ladegerät als wäre nichts gewesen... Ich werde für meinen Teil dieses Jahr wohl den Benzinrasenmäher in Betrieb nehmen, der schon seit zwei Jahren im Karton in meinem Bügelzimmer wartet. Ein bißchen viel Text, aber ich glaube viele sehen die Entwicklung nicht und vielleicht helfen die Akku-Tipps.
    • Antonalla: KLICK   Anfahrt: Antonella Pizza-Manufaktur. Podbielskistrasse 10 a. 30163 Hannover
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