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Problem: Auto


ratte

Empfohlene Beiträge

Servus, habe letztens ein Auto verkauft. Mit geringen Mängeln die

der Käufer alle wusste, er war wegen diesen Mängeln jetzt in der Werkstatt

und hat sie beheben lassen. Beim rausfahren aus der Werkstatt ist anscheindend

der Zahnriehmen gerissen.

Jetzt fordert der Käufer von mir ne Beteiligung an der Reparatur/Motortausch.

Ich sehe das ganze aber nicht ein, weil ich nichts davon wusste..... und wir in die

Richtung auch nichts gemerkt haben. Es handelt sich um einen Privatverkauf. Kann

der mir irgendwas? Bzw. wie würdet ihr weiter vorgehen? Er droht mit seinem Anwalt.

Gruß Philip.

Bearbeitet von ratte
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Habt Ihr denn einen Kaufvertrag gemacht? Gibt meistens eine Option "Gekauft wie gesehen" (Kreuz ich IMMER an oder schreib´s dazu)

Außerdem ist es ja ein Privat Verkauf,also auch keine Garantie Leistungen deinerseits.

Zahnriemen ist ein Verschleißteil und (ist ja meistens so verbaut das nicht mal eine Sichtprüfung deinerseits durchgeführt werden konnte)

und das so´n Ding reißt passiert halt (kann sogar reißen obwohl man sich an die Wechsel Intervalle hält)

Ich würde mal sagen. Der regt sich tierisch auf(hat wahrscheinlich das letzte Geld in die Reparatur gesteckt) und versucht dich mit Anwalt "Drohung" einzuschüchtern um noch etwas Kohle abzuzwacken.

Du hast nach Deiner Angabe, nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt und die Mängel aufgezeigt.

Ich schätze er hat damit wenig erfolg und das wird ihm spätestens der Anwalt sagen.

Gruß in meine alte Heimat ES

Beate würde gern wissen was fürn Auto das war. Denn eigentlich ist Zahnriemen reißer nicht=Motorschaden

Bei unserem Passat is das Ding auch mal gefetzt. Das merkt man und bleibt dann sofort stehen! Wenn der Käufer weiterfährt :thumbsdown: Und der Passat Motor fährt immer noch! Dasselbe bei meiner Schwester am B4 Avant da ist das Teil in der Werkstatt gerissen und die Idis haben 3!! Wochen nach dem Fehler gesucht. Motor immer wieder versucht zu starten und auch der V6 läuft wieder seidenweich...

Bearbeitet von Tigerarmy77
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Blöde Sache das ganze. Im Zahnriemen steckt man nicht drin, darum wechselt man den normalerweise, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft und nicht weiß, wann der das letzte Mal gemacht wurde.

Ist halt Pech. Ich würd da nix machen. Vllt. hat die Werkstatt den auch "kaputtrepariert", wer weiß das schon.

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lol arme welt... :thumbsdown:

als nächstes beteiligst du dich an den bremsen weil die angenutzt waren

dann am Ölwechsel (hatte schon 5000km drauf also öl mit geringen mängeln)

Glühbirnen haste ihm hoffentlich nen paar neue mitgegeben die alten waren ja schon total oxidiert an der Fassung

das Typ hat einfach Pech gehabt hätte ihn ja gleich wechseln können als er in der Werkstatt war, sollte man in gewissen Intervallen erledigen wenn man Autobesitzer ist. Der kann dir gar nichts...

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Kaufvertrag haben wir gemacht. Gekauft wie gesehen gab es nicht anzukreuzen,

aber das es handelt sich um einen Privatverkauf!

Ich kenn mich mit den Motoren nicht aus, wusste bis eben noch nichtmal das der

nen Zahnriemen hat.... Steuerkette soll es ja auch geben.

.....

Bearbeitet von ratte
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Beate würde gern wissen was fürn Auto das war. Denn eigentlich ist Zahnriemen reißer nicht=Motorschaden

Bei unserem Passat is das Ding auch mal gefetzt. Das merkt man und bleibt dann sofort stehen! Wenn der Käufer weiterfährt :thumbsdown: Und der Passat Motor fährt immer noch! Dasselbe bei meiner Schwester am B4 Avant da ist das Teil in der Werkstatt gerissen und die Idis haben 3!! Wochen nach dem Fehler gesucht. Motor immer wieder versucht zu starten und auch der V6 läuft wieder seidenweich...

Golf 4 Cabrio 1,6 Liter Benziner Automatik.

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Schwierige Geschichte...und eher nicht sehr positive Aussichten für Dich als Verkäufer.

Bin da auch mal entsetzlich aufs Maul mit gefallen.

Leider stehst Du in einer gewisssen Pflicht als Verkäufer-ein Motorschaden ist gravierend.

Klar ist der/Dein Motor damit im ...Arsch!

Der Vergleich mit Glühbirnen hinkt...ganz ehrlich!

Beste Grüße,

Knud.

Eigentlich....müsste der Motor schon sowas wie einen Ventilfreilauf haben. Somit kein Motorschaden, da die Ventile nicht auf den Kolben treffen.

Aber wie Eydsoab schon sagt. Der Typ hat Pech gehabt!

Das ist kein Freiläufer...

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zahnriehmen überspringen kann einen motorschaden hervorrufen, und zwar dann wenn die ventile auf den kolben schlagen.

muss aber nicht, kann auch nochmal gut gehen.

freiläufer sind von den heutigen fast keine mehr, oder?

ich glaub der begriff kommt aus den 70er oder 80er jahren

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Leider stehst Du in einer gewisssen Pflicht als Verkäufer-ein Motorschaden ist gravierend.

Ich stehe doch nur in einer gewissen Pflicht, wenn ich dem irgend nen gravierenden Schaden

verschwiegen habe, und das Habe ich nicht, weil ich nichts davon wusste!. Natürlich ist ein

Motorschaden durch Zahnriemenriss etwas gravierendes, aber ein Zahnriemenriss kündigt sich ja nicht an?!?

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Ich stehe doch nur in einer gewissen Pflicht, wenn ich dem irgend nen gravierenden Schaden

verschwiegen habe, und das Habe ich nicht, weil ich nichts davon wusste!. Natürlich ist ein

Motorschaden durch Zahnriemenriss etwas gravierendes, aber ein Zahnriemenriss kündigt sich ja nicht an?!?

rrrrichtig, wenn Du die Gewärleistung ausgeschlossen hast - und genau, er muß DIR beweisen, daß Du einen Mangel bewusst verschwiegen hast und das ist meist unmöglich, allerdings: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand... :thumbsdown:

würde dem gelassen entgegen sehen...

Gruß

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rrrrichtig, wenn Du die Gewärleistung ausgeschlossen hast - und genau, er muß DIR beweisen, daß Du einen Mangel bewusst verschwiegen hast und das ist meist unmöglich, allerdings: auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand... :thumbsdown:

würde dem gelassen entgegen sehen...

Gruß

falsch, in den ersten 6 monaten muss der verkäufer nachweisen dass der mangel noch nicht da war.

war er ja auch nicht, motor ist ja noch gelaufen :crybaby:

würde an der stelle des TE doch schnell ein beratungsgespräch beim anwalt buchen was der dazu meint

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Da Privatverkauf > keine Haftung!

Würde ich dem Typen auch gleich so mitteilen, falls der mit Anwalt droht, soll er doch kommen.

Wie die Vorredner bereits angeführt haben, kann der Zahnriemen durch Sichtprüfung o. ä. nicht geprüft werden.

Das die ganze Geschichte ärgerlich ist, steht ausser Frage.

Aber durch den Zahnriemenriss kann durchaus ein Motorschaden resultieren, hatte ich selbst bei nem A3.

:thumbsdown:

Edit sagt zum Vorredner: Du meinst das Beweislastverfahren, dass ist m. E. nur für Gewerbliche....lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Bearbeitet von Ömchen
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falsch, in den ersten 6 monaten muss der verkäufer nachweisen dass der mangel noch nicht da war.

war er ja auch nicht, motor ist ja noch gelaufen :crybaby:

würde an der stelle des TE doch schnell ein beratungsgespräch beim anwalt buchen was der dazu meint

gilt bei Verkauf von Gewerbe an Privat - denke hier ist privat/privat angesagt und das der wagen lief, denke einwandfrei sonst hätte ihn der käufer wohl nicht genommen, beweist ja auch, daß er in ordnung war... :thumbsdown:

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Also es gibt hier einige Fragen auseinanderzuhalten.

1. Privatverkauf sagt noch gar nix. Auch die 6 Monatsfrist gilt nur für gewerbliche Verkäufer "Verbrauchsgüterkauf".

2. Hast Du im Kaufvertrag die "Gewährleistung" ausgeschlossen (nicht eine Garantie, das ist was anderes)?

3. Wenn ja, was meist in diesen Vordrucken der Fall ist, dann bedeutet das, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (Nacherfüllung, Rücktritt/Minderung, Schadensersatz) ausgeschlossen sind. Dann sieht es recht gut aus, wenn Du nicht "garantiert" hast, dass der Motor einwandfrei ist. Das wird sicherlich nicht der Fall sein.

4. Wenn nein, dann kommt es drauf an, ob der Mangel, sprich der Keilriemen, bereits zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft gewesen ist. Und da fängt der Spaßß an. Der Käufer muss beweisen, dass der Keilriemen beschädigt war. Soll er doch machen. Vermutlich hat die WErkstatt den entsorgt. Dann lacht dein Herz. Wenn nicht, dann soll er dich verklagen. Da kommt es dann zu nem Sachverständigengutachten. Und ab diesem Zeitpunkt kann man nix mehr vorhersagen...

Etwas mehr Infos bitte...

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Servus!

Prinzipell kann er dir erst mal nix würd ich sagen. Der Zahnriemen ist ein Verschleißteil, das fällt me. sowieso nicht unter die Gewährleistung.

Ausser: Du hättest arglistig einen gewechselten Zahnriemen vorgegaukelt, obwohl das so nicht gestimmt hat. Hat dann aber auch weniger mit Schmängelhaftung als mit Manipulation und Betrug zu tun.

Komisch ist schon: der Wagen rollt aus der Werkstatt und dann reisst der Zahnriemen??? Für Zahnriemen gibt es vorgeschriebene Wechselintervalle, das weiß jede Werkstatt. Bei nem Golf würd ich mal was zwischen 100 und 120 TKm tippen. Dann sollte die Werkstatt den wechseln, will der Eigentümer das nicht und es gibt nen Motorschaden: Pech für Ihn.

Falls du jetzt nicht am Tacho rumgespielt haben solltest, so daß die Werkstatt das nicht erkennen konnte soll er sich mit der Werkstatt streiten.

Und sonst fällt mir noch ein: Waren nicht zufällig so Rumänen, die bloß den Vertrag auf sich privat ausstellen, oder?

Hatte ich neulich bei 2(!) Autos hintereinander. Beide ohne Probleme vom Hof gefahren, jeweils ne halbe Stunde später war angeblich das Getriebe hinüber und ich sollte die Rep. bezahlen oder Teil vom Geld zurück oä., sonst käme der Anwalt.

Soll ruhig kommen sagte ich, kam nie. :thumbsdown:

Is so ne neue Masche von denen, die Leute mit der Sachmängelhaftung zu verunsichern und auf die Art nachträglich Geld rauszuschlagen. :crybaby:

Falls dir das bekannt vorkommen sollte, lehn dich zurück und entspann dich. :crybaby:

greets,

Jan

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Unabhängig von der Kilometerleistung ist der Zahnriemen (zumindestens bei VW) spätestens alle 8 Jahre zu wechseln.

Plausibel ist der Riss beim Herausfahren aus der Werkstatt schon-denn die größte Belastung ist de Facto beim Starten.

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Unabhängig von der Kilometerleistung ist der Zahnriemen (zumindestens bei VW) spätestens alle 8 Jahre zu wechseln.

Plausibel ist der Riss beim Herausfahren aus der Werkstatt schon-denn die größte Belastung ist de Facto beim Starten.

und wenn dann noch der lehrling mit vollgas startet steigt das risiko nochmal :thumbsdown:

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Ob der Riemen nun Verschleissteil ist oder nicht, ist für die rechtliche Beurteilung insoweit egal, als es nur darauf ankommt, ob der Rimen im Zeitpunkt der Übergabe bereits defekt war... Wenn das der Fall war, dann musste auch nachbessern, sprich reparieren... Aber dazu muss dir der Kollege das erstmal nachweisen...

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Mal ne andere Frage: Kann man beim 1,6Liter Motor vom Vierer Golf den Zahnriemen nicht kontrollieren? Ist die Abdeckung so verbaut? Normalerweise konnte man doch zumindest die Abdeckung etwas zur Seite drücken, um wenigstens einen kurzen Blick von oben drauf werfen zu können. Bei dem etwa nicht? Meine Ausbildungszeit in dem Laden ist etwas her... :thumbsdown:

Gruß, Sven

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Klar kann man das machen-aber Du erkennst nur nen völlig desolaten oder verölten oder lockeren Zahnriemen.

Der Riemen reißt auch nicht durch Alterung-sondern er läßt seine Zähne...

Heißt:er kann von aussen sehr schön aussehen-jedoch wird er innerlich mürbe und die inneren Zähne brechen ab.

Reissen...kann er eigentlich nur,wenn irgendwas den Riementrieb massiv blockiert.

Ratte-hake am Besten erstmal nach,was da so konkret passiert sein soll.

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Ich hatte das Spielchen mal umgekehrt. Karre gekauft, 20 km nachhause gegurkt, am nächsten Tag ca. 50m weit gekommen, Zahnriemenriss ? Ventilschaden. Blöderweise ? ich hab natürlich bei der KM-Leistung nach dem letzten Wechsel gefragt und bestätigt bekommen, dass der Riemen recht neu wär. Allerdings dämlicherweise nicht schriftlich. Somit Arschkarte gezogen. Hätte mir vom Verkäufer zumindest etwas Verständnis für meinen Ärger gewünscht, aber Assis gibt's halt.

Wenn Du nicht schriftlich zugesichert hast, das die Wechselintervalle eingehalten wurden, liegt das eigentlich in der Pflicht des neuen Besitzers sich um seine Karre zu kümmern.

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Logo ist das ne Assi Geschichte, aber ist halt einfach doof gelaufen. Ich

frag mich halt, warum ich was bezahlen soll was ich nicht kaputt gemacht

habe.... und bei mir auch noch nicht kaputt war bzw. ich davon nichts

gemerkt habe. Bestätigt in Sachen Zahnriemen hab ich überhaupt nichts,

das einzige was ich ihm bestätigt habe, das die hinteren Bremsen durch

sind.

Bin grad außer reichweite des Kaufvertrags, morgen Abend gibts mehr Infos.

Bearbeitet von ratte
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:thumbsdown:

Bin von den Antworten hier teilweise verliebt.

Hat er sofort reparieren lassen ohne dir davon Bescheid zu geben und im Anschluss erst an dich herangetreten zur Kostenbeteiligung?

Dann hast du nämlich Traumchanchen! Das Stichwort heißt "Selbstvornahme im Kaufrecht". Weiteres Stichwort ist nun "Beweisvereitelung".

Lehn dich mal entspannt zurück. Wenn da wirklich ein Anwalt schreiben sollte, nimm dir mit Genuss selbst einen.

Gruß Dirk

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Nene, er hat noch nicht reparieren lassen. Er meint momentan er möchte

die Karre zurückgeben und sein Geld wieder, es sei denn ich beteilige mich am

einbau eines neuen Motors bzw. an der Reparatur...

Bearbeitet von ratte
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Servus!

Aus eigener Erfahrung:

Hast du nen offiziellen Kostenvoranschlag einer VW Werkstatt gesehen? Oder den kaputten Motor? Oder irgendwas, was seine Story überhaupt belegt?

Oder erzählt der nur Geschichten am Telefon, was irgendein Kerl in einer freien Werkstatt so gefunden hat...(so wars bei mir)

Und zum Wechselintervall des Zahnriemens: Egal ob XXX KM oder alle 8 Jahre, eine Fachwerkstatt weiß das und wechselt.

Auf jeden Fall war der Zahnriemen beim Verkauf noch intakt, sonst hätt der Wagen ja schon nen Motorschaden gehabt.

Soll der private Verkäufer denn heutzutage am besten noch haften, wenn bei nem Benz BJ. 74 2 Monate nach dem Verkauf die Bremsbeläge verschlissen sind? Wohl kaum => Verschleißteil. Dito beim Zahnriemen.

Bleib locker und lass dir erst mal seine "Beweise" zeigen.

greets,

Jan

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