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Gastrorecht : Fettabscheider Wartung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ahoi,

GSF weiß alles : oberhalb unseres Geschäfts ist im Nachbarhaus ein Gastrobetrieb - die Häuserwände liegen Wand an Wand. Auf seiner Seite hat er einen Fettabscheider stehen der kaum gewartet wird. Das Teil scheint nun seit Tagen zu zu sein und die Brühe drückt sich durch die Wand in unseren Keller rein wo sie sich übelst stinkend am tiefsten Punkt sammelt. Sind derzeit 10-15 Liter /Tag, ursprünglich dachten wir ein Kanalrohr wäre im Eimer, nachdem die Handwerker da waren wurde der Fehler nun ausgeschlossen. Geschäftsräume duften entsprechend. :thumbsdown:

a.) wer ist für die regelmäßige Wartung zuständig ? Vermieter (der die Räume als Gastrobetrieb vermietet) oder der Mieter ?

b.) kann man zukünftig Verdienstausfälle geltend machen, da so mancher Kunde wieder rückwärts rausgeht ?

Geschrieben (bearbeitet)

Ist natürlich ärgerlich, aber ich würde vielleicht erst mit dem Pächter reden u. ihn darauf aufmerksam machen. Erst mit dem Betreffenden sprechen und denn weitere Überlegungen anstellen ..."schwätze muss ma mit de Leut!" :thumbsdown:

wer ist für die regelmäßige Wartung zuständig ? Vermieter (der die Räume als Gastrobetrieb vermietet) oder der Mieter ?

Ich behaupte der Pächter ist verantwortlich - wenn ich im Winter Kehrwoche habe u. die Straße, bzw. den Schnee nicht räume und jemand bricht sich die Haxen, werde ich dafür zur Verantwortung gezogen und nicht mein Vermieter. Könnte sein, dass der Vermieter dann für die Kosten, der Instandhaltung aufkommen muss, aber er kann es, wenn er nicht gerade dort wohnt, schlecht riechen! :crybaby:

Bearbeitet von Dieta
Geschrieben

Servus!

Pächter. Gehört zum laufenden Betrieb.(ausser, der Verpächter hat was anderes vertraglich geregelt - wäre aber A.: ungewöhnlich und braucht B.: dich nicht zu interessieren.)

Erst persönlich ansprechen, falls kein Interesse beim Pächter => Gesundheits- bzw. Veterinäramt (ja, das mein ich ernst; die sind inzwischen für so was zuständig...), dann geht das meist recht flux. :thumbsdown:

greets,

Jan

Geschrieben

Ich würde in jedem Fall den Eigentümer in Anspruch nehmen. Von seinem Haus geht ja in jedem Fall die Störung aus. Gib`ihm Bescheid und fordere ihn auf, den Schaden kurzfristig, jedenfalls innerhalb einer Woche zu beseitigen. Andernfalls würdest Du eine entsprechende Fachfirma besorgen und ihm die Kosten in Rechnung stellen (in Juristendeutsch: Geschäftsführung ohne Auftrag).

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