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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

mal eine Frage zum Thema TÜV.

Wenn mein Roller diesen Monat durch den TÜV geht, wann muss ich dann das nächste Mal zur Untersuchung ?

Hab echt keine Ahnung...(wie ihr merkt)

war diesen monat beim tüv( Juni 2010)

Tüvstempel ist aber 05 2012.

ist das mittlerweile so?

war das schon immer so?

Geschrieben

Wenn dein TÜV im Mai abgelaufen ist, wird zurückdatiert. Also wieder bis Mai 2012. Meiner ist im April abgelaufen, wenn ich da jetzt hin fahre, wird auch wieder nur bis 04/2012 gestempelt. Ausnahme: TÜV Hessen, der datiert seit neustem nicht mehr zurück.

Geschrieben

Wenn dein TÜV im Mai abgelaufen ist, wird zurückdatiert. Also wieder bis Mai 2012. Meiner ist im April abgelaufen, wenn ich da jetzt hin fahre, wird auch wieder nur bis 04/2012 gestempelt. Ausnahme: TÜV Hessen, der datiert seit neustem nicht mehr zurück.

ne war neu tüv, die kiste hatte gar keinen tüv davor.

Geschrieben

Wenn dein TÜV im Mai abgelaufen ist, wird zurückdatiert. Also wieder bis Mai 2012.

Meiner ist im April abgelaufen, wenn ich da jetzt hin fahre, wird auch wieder nur bis 04/2012 gestempelt.

Yepp! Im Normalfall aber wie beim Auto: 2 Jahre!

Geschrieben

Es geht das Gerücht um,

das der TÜV in Hessen nicht mehr zurück datiert, sondern Tag der Prüfung plus 2 Jahre "stempelt"!

Das soll dem TÜV-Hessen wieder mehr Kundschaft aus den angrenzenden Bundesländern bringen,............! :thumbsdown:

Geschrieben

Es geht das Gerücht um,

das der TÜV in Hessen nicht mehr zurück datiert, sondern Tag der Prüfung plus 2 Jahre "stempelt"!

Das soll dem TÜV-Hessen wieder mehr Kundschaft aus den angrenzenden Bundesländern bringen,............! :thumbsdown:

Geil!

Dann fahr ich mit meinem Passat also besser nach Hessen zum TÜV!!!

(da abgelaufen 11/09 :crybaby: )

:crybaby:

Al.

Geschrieben

Da wo Du herkommst leider schon :thumbsdown: ! ! ! Und der, der mir mal

7 Monate "geschenkt" hat, ist bereits im wohlverdienten Ruhestand

(aber wir haben ja noch 2 rollerfahrende TÜV-Prüfer in Augsburg)

Grüße aus München

BABA'S

Geschrieben

Es geht das Gerücht um,

das der TÜV in Hessen nicht mehr zurück datiert, sondern Tag der Prüfung plus 2 Jahre "stempelt"!

Das soll dem TÜV-Hessen wieder mehr Kundschaft aus den angrenzenden Bundesländern bringen,............! :thumbsdown:

Ausnahme: TÜV Hessen, der datiert seit neustem nicht mehr zurück.

:crybaby:

Geschrieben

das mit dem zurückdatieren ist m.e. nur geldmacherei - ich hoffe das ändert sich bald wieder.

wenn ich eine hu mache, die im normalfall 2 jahre lang gültig ist, dann hätte ich die auch gerne und nicht, weil ich zulässigerweise einen monat drüber bin nur 23 monate.

ausnahme ist die vollabnahme - hatte ich im märz, da war ich bereits ein jahr drüber - jetzt nächster termin erst 3/2012

Geschrieben (bearbeitet)

Wie issen das eigentlich, wenn der TÜV schon länger, sagen wir mal so ca. 1,5 Jahre abgelaufen ist. Dann wird ja hoffentlich nicht mehr zurückdatiert. Achja, Land ist Bayern.

Doch. Alles was in den Zeitraum von zwei Jahren fällt wird zurückdatiert. Hab das letzte mal mit der Rally daher auch nur 4 Monate TÜV gehabt bis ich wieder musste... :thumbsdown:

Ist der TÜV länger als zwei Jahre überzogen wird ab Prüfdatum neu ausgestellt. So erst kürzlich gehabt an der GT. :crybaby:

das mit dem zurückdatieren ist m.e. nur geldmacherei - ich hoffe das ändert sich bald wieder.

wenn ich eine hu mache, die im normalfall 2 jahre lang gültig ist, dann hätte ich die auch gerne und nicht, weil ich zulässigerweise einen monat drüber bin nur 23 monate.

ausnahme ist die vollabnahme - hatte ich im märz, da war ich bereits ein jahr drüber - jetzt nächster termin erst 3/2012

Ich finds zwar auch Sch****, aber das ist trotzdem nicht nur Geldmacherei. Früher konnte man ohne Probleme den TÜV jedes Jahr um einen Monat "strecken" ohne große Strafen befürchten zu müssen. Über die Jahre spart man sich damit mehr als nur eine TÜV-Vorführung. Dieses Verhalten sollte mit der geltenden Regelung unterbunden werden. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Vollabnahme, oder §21 Untersuchung nach StVZO gibt es meines Wissens nur noch bei Neu-/Wiederanmeldungen. Ein angemeldetes Fahrzeug bei dem der TÜV länger als zwei Jahre abgelaufen ist gibt zwar böse Punkte (3!) in Flensburg und kostet, aber nur wenn die Polizei das Fahrzeug kontrolliert... :crybaby: Bei der TÜV-Vorstellung ist allerdings nur eine "normale" TÜV-Prüfung (§29 StVZO) zu absolvieren.

Bearbeitet von red-polo
Geschrieben

Mein Rekord waren 4 Monate neuer Tüv, war etwas länger abgelaufen :thumbsdown: . Da überlegt man schon doppelt zu zahlen. :crybaby:

bei uns in österreich gilt das monat der erstzulassung-d.h. wenn die karre das erste mal im mai zugelassen wurde dann muss man jedes jahr im mai zum pickerl.wenn man im februar erst hinfährt gilts dann auch nur bis zum kommenden mai.

mein rekord war mal über 4 jahre überzogen-zum glück muss man bei uns nix nachzahlen.

Geschrieben

Eine "Vollabnahme" bzw "Baurat" gibts doch nicht mehr?

Außerdem bekommen abgemeldete Fahrzeuge immer 2 Jahre Tüv, also wenn ihr zu lange überzogen habt, abmelden, HU machen, anmelden = 2 Jahre sorgenfrei...

Geschrieben

Doch. Alles was in den Zeitraum von zwei Jahren fällt wird zurückdatiert. Hab das letzte mal mit der Rally daher auch nur 4 Monate TÜV gehabt bis ich wieder musste... :thumbsdown:

Ist der TÜV länger als zwei Jahre überzogen wird ab Prüfdatum neu ausgestellt. So erst kürzlich gehabt an der GT. :crybaby:

Ich finds zwar auch Sch****, aber das ist trotzdem nicht nur Geldmacherei. Früher konnte man ohne Probleme den TÜV jedes Jahr um einen Monat "strecken" ohne große Strafen befürchten zu müssen. Über die Jahre spart man sich damit mehr als nur eine TÜV-Vorführung. Dieses Verhalten sollte mit der geltenden Regelung unterbunden werden. Nicht mehr und nicht weniger.

ich weiß, dass die das damit unterbinden wollten, aber da hätte man auch gerne stattdessen die bussgelder hochsetzen können. es war sicherlich eher die prüferlobby bei der gesetzesvorlage dabei ;-) ist halt ärgerlich

Die Vollabnahme, oder §21 Untersuchung nach StVZO gibt es meines Wissens nur noch bei Neu-/Wiederanmeldungen. Ein angemeldetes Fahrzeug bei dem der TÜV länger als zwei Jahre abgelaufen ist gibt zwar böse Punkte (3!) in Flensburg und kostet, aber nur wenn die Polizei das Fahrzeug kontrolliert... :crybaby: Bei der TÜV-Vorstellung ist allerdings nur eine "normale" TÜV-Prüfung (§29 StVZO) zu absolvieren.

das stimmt glaube ich nicht ganz - wie gesagt, ich war über ein jahr drüber, bin aber auch nicht gefahren; das thema war auch schonmal hier - wo kein kläger, da kein richter und wenn du das ding aufm hänger zur hu bringst passiert nix - garantiert, keine punkte und kein bussgeld.

da bin ich mir ganz sicher - auch wenn ich 8 jahre drüber bin. es gibt übrigens viele, die sowas machen, z.b. ein 150 iger mopet anmelden um in der schadensfreiheitsklasse runterzukommen und das ding steht seit zig jahren angemeldet im schuppen. der prüfer selbst wird auch nix einleiten, dass weiß ich, weil ein bekannter von mir "leider nur" bei der dekra in der nachbarschaft als prüfer tätig ist - das interessiert die nicht, wie lange das ding schon überfällig ist.

beim aktiven fahren ist das m.e. natürlich verständlich, falls man jemanden aus den verkehr zieht.

vielleicht war bei mir die vollabnahme wegen den eintragungen von nöten, ob das so zwischendurch nicht geht, ohne umbauten kann natürlich sein. falls doch müsste man mal die kosten gegenüberstellen - einfache hu und vollabnahme - je nachdem was günstiger ist, falls man 2 jahre drüber ist.

ich stell mir gerade vor, ich wäre 4 jahre drüber ...

Geschrieben

Doch. Alles was in den Zeitraum von zwei Jahren fällt wird zurückdatiert. Hab das letzte mal mit der Rally daher auch nur 4 Monate TÜV gehabt bis ich wieder musste... :thumbsdown:

Ist der TÜV länger als zwei Jahre überzogen wird ab Prüfdatum neu ausgestellt. So erst kürzlich gehabt an der GT. :crybaby:

Gut, dann warte ich halt noch :crybaby:

Geschrieben

Gut, dann warte ich halt noch :thumbsdown:

War bei damals anders.

Hab den nie abgemeldeten Roller nach 5 Jahren Standzeit mit entsprechend abgelaufener Plakette zur Dekra gebracht und 1 Jahr Tüv bekommen.

Die Begründung vom Prüfer war, dass die Rückdatierung nach jeweils 24 Monaten neu beginnt.

Also z.B. bei einer Überziehung von 42Monaten es dann 6Monate Tüv gäbe, bei 49Monaten Überziehung 23 Monate Neu-Tüv usw.

Ist schon ne ganze Zeit her und war so bei der Dekra in Hildesheim.

Fand ich eigentlich ziemlich unlogisch und weiß auch nicht, ob das so allgemeingültig ist..

Geschrieben

Es geht das Gerücht um,

das der TÜV in Hessen nicht mehr zurück datiert, sondern Tag der Prüfung plus 2 Jahre "stempelt"!

Das soll dem TÜV-Hessen wieder mehr Kundschaft aus den angrenzenden Bundesländern bringen,............! :thumbsdown:

Oha, das dürfen die eigentlich nicht so ohne weiteres machen.

Übrigens hat Bayern eine Änderung der StVZO vorgezogen die irgendwann kommt. Wenn man die halbe Zeit überzieht (in der Regel also ein Jahr) wird nicht mehr zurückdatiert.

Sprich 11 Monate HU überzogen -> es wird zurück datiert

12 Monate überzogen -> 2 Jahre TÜV

Geschrieben

Also wenn man sich Punkte erlauben kann, immer ein Jahr überziehen, so spart man denn - wenn man nicht erwischt wird ^^ (und wer will schon freiwillig mit seinem Bock auffallen).

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

btw als ich eben nachgesehen habe:

Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte

Also wenn ich mal kurz mit der abgemeldeten Kiste ein Probefahrt mache, bekomme ich 6 Punkte, wenn ich aber jemanden mit einer angemeldeten Karre anfahre und verrecken lasse, 5 Punkte....

Also wenn man sich Punkte erlauben kann, immer ein Jahr überziehen, so spart man denn - wenn man nicht erwischt wird ^^ (und wer will schon freiwillig mit seinem Bock auffallen).

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

btw als ich eben nachgesehen habe:

Kennzeichenmissbrauch, Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger 6 Punkte

Nötigung, Tötung, Körperverletzung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, unterlassene Hilfeleistung, andere Straftaten 5 Punkte

Also wenn ich mal kurz mit der abgemeldeten Kiste ein Probefahrt mache, bekomme ich 6 Punkte, wenn ich aber jemanden mit einer angemeldeten Karre anfahre und verrecken lasse, 5 Punkte....

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