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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

ich hoffe, dass das Thema hier überhaupt passt - falls nicht sorry, aber wusste nicht wohin damit ....

Hab eine Primavera wie oben, jedoch OHNE Typenschild wie ich es sonst kenne am Mitteltunnel wo man die Füße

platziert. Hab mal versch. Bilder im GSF und Web gesucht.Da ist sie mal mit, mal ohne...

Der Roller wurde schonmal lackiert.

Frage: Wurde es vergessen wieder dran zu machen oder war bei dem Modell sowas nie dran ?

Macht das was wenn es fehlen würde ?

Danke für Eure Hilfe

Ga-Ga-Gallier

Bearbeitet von Ga-Ga-Gallier
Geschrieben (bearbeitet)

Fahrzeuge, die in Deutschland offiziell ausgeliefert wurden, hatten immer eine Plakette rechts am Rahmentunnel in Höhe der Ständerschrauben. In anderen Ländern gabs diese Plakette gar nicht oder an anderen Stellen, wie z. B. unter dem Benzinhahn.

Wenn es ein deutsches Fahrzeug ist, müssten zumindest noch die Löcher zur Befestigung der Plakette zu finden sein. Ansonsten wird es ein ausländisches Fahrzeug sein. Die erkennt man -wenn deutsche Papiere vorhanden sind- meistens am geschätzten Erstzulassungsdatum 01.07. eines Jahres.

In Deutschland ist so eine Plakette gesetzlich vorgeschrieben, wird aber nicht immer vom TÜV verlangt bzw. wird darauf nicht geachtet.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

bei den deutschen Modellen sollte es schon dran sein, da es Pflicht ist. Die eigentliche Rahmennummer ist nochmal unter der Motorklappe eingeschlagen. Das Typenschild kann man aber noch bekommen und die Nummer nachschlagen

Edith: viel zu langsam

Bearbeitet von Zeckbert
Geschrieben

Fahrzeuge, die in Deutschland offiziell ausgeliefert wurden, hatten immer eine Plakette rechts am Rahmentunnel in Höhe der Ständerschrauben. In anderen Ländern gabs diese Plakette gar nicht oder an anderen Stellen, wie z. B. unter dem Benzinhahn.

Wenn es ein deutsches Fahrzeug ist, müssten zumindest noch die Löcher zur Befestigung der Plakette zu finden sein. Ansonsten wird es ein ausländisches Fahrzeug sein. Die erkennt man -wenn deutsche Papiere vorhanden sind- meistens am geschätzten Erstzulassungsdatum 01.07. eines Jahres.

In Deutschland ist so eine Plakette gesetzlich vorgeschrieben, wird aber nicht immer vom TÜV verlangt bzw. wird darauf nicht geachtet.

Kurzer Blick in den Schein....01.07.1974

Muss ich das jetzt nachträglich anbringen lassen oder ist es wirklich wurscht ? Der Vorgänger fuhr stets ohne

Geschrieben

Dann hast du meiner Einschätzung nach ein ausländisches Modell. Wie gesagt ist die Plakette in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, aber es wird nicht immer darauf geachtet - siehe dein Vorbesitzer, der offensichtlich damit keine Probleme hatte.

Es kann aber keiner vorhersehen, ob der nächste Prüfer, an den du gerätst, da ein Problem mit hat. Ist also einzig und allein deine Entscheidung, so eine Plakette zu montieren oder es bleiben zu lassen. Zur Not bekommst du sowas bei Bedarf auch gleich gegen Aufpreis vom TÜV verpasst, dann allerdings nicht in der originalen Form, sondern auf etwas dickerer, selbstklebender Alufolie.

Geschrieben

Dann hast du meiner Einschätzung nach ein ausländisches Modell. Wie gesagt ist die Plakette in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, aber es wird nicht immer darauf geachtet - siehe dein Vorbesitzer, der offensichtlich damit keine Probleme hatte.

Es kann aber keiner vorhersehen, ob der nächste Prüfer, an den du gerätst, da ein Problem mit hat. Ist also einzig und allein deine Entscheidung, so eine Plakette zu montieren oder es bleiben zu lassen. Zur Not bekommst du sowas bei Bedarf auch gleich gegen Aufpreis vom TÜV verpasst, dann allerdings nicht in der originalen Form, sondern auf etwas dickerer, selbstklebender Alufolie.

Als Laie mal blöd gefragt...Kann ich mir nicht in einem der Zubehörshops eines besorgen, die richtigen Daten von jmd einstanzen lassen und es selbst montieren oder muss das offiziell gemacht werden ?

Geschrieben

Als Laie mal blöd gefragt...Kann ich mir nicht in einem der Zubehörshops eines besorgen, die richtigen Daten von jmd einstanzen lassen und es selbst montieren oder muss das offiziell gemacht werden ?

Kannst Du machen.

Geschrieben

Die Plakette darfst du ganz legal selbst mit den nötigen Daten versehen (lassen). D. h. das muss kein TÜV-Prüfer oder sonstwer offizielles sein, sondern kann auch vom Muselmanen aus dem Mister Minit im Einkaufszentrum graviert werden.

Geschrieben (bearbeitet)

bei meinen italienischen und spanischen Ladies steht in den Papieren Fz.Ident.-Nr.h.r. oder fin i.re.unter motorabdeck. Wenn so etwas ähnliches bei dir eingetragen ist, ist das Typenschild nicht notwendig. Ohne so eine Eintragung brauchst du ein Typenschild.

Wenn deine Primavera vernünftig getüvt wurde nach dem Import hast du diese Eintragung

Bearbeitet von hansenwernersen
Geschrieben (bearbeitet)

Das stimmt nicht. Die Herstellerplakette ist in Deutschland zusätzlich zur eingeschlagenen Fahrgestellnummer Pflicht.

§59 StVZO Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muß an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:

Hersteller des Fahrzeugs;

Fahrzeugtyp;

Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);

Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

zulässiges Gesamtgewicht;

zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).

Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.

(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bedingungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein.

(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.

(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muß 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muß unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, daß sie lesbar bleibt,

die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

die durchgekreuzte Nummer der Zulassungsstelle zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.

Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.

(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

Ob es in der Praxis jemanden interessiert bzw. wie der einzelne TÜV-Prüfer das handhabt, ist wie gesagt eine völlig andere Frage. Die erwähnte Eintragung mit "FIN hi. re. eingeschlagen" oder so ist eine Ausnahmegenehmigung zur oben nachzulesenden Regelung in § 59 Abs. 2 StVZO, wonach die Fahrgestellnummer vorne rechts angebracht sein muss.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

hier im GSF gibts einen, der kann dir Typenschilder wie original machen. Musst Du mal googlen.

Na der Name würde mich auch interessieren, selbst gefunden habe ich ihn nämlich nicht :thumbsdown:

Geschrieben

Heute Papiere erhalten.

in der Betriebserlaubnis steht was von

ABE.AUSN.GEN.FABR.SCHILD RE. SEITL.A.DURCHSTIEG U.FIN A.RAHMENBL.RE.HI.UNT.MOT.ABDECK.

heisst auf deutsch ich brauch das Typenschild nicht nachträglich hinmachen weil befreit davon oder was ?

Geschrieben

Heute Papiere erhalten.

in der Betriebserlaubnis steht was von

ABE.AUSN.GEN.FABR.SCHILD RE. SEITL.A.DURCHSTIEG U.FIN A.RAHMENBL.RE.HI.UNT.MOT.ABDECK.

heisst auf deutsch ich brauch das Typenschild nicht nachträglich hinmachen weil befreit davon oder was ?

Nein, das heisst nur, dass das Typenschild da ist, wo es bei Vespa immer ist (rechts im Durchstieg).

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