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Geschrieben

Hi Leute,

ich habe einen umgebauten ehemaligen Automatikroller, der jetzt einen Schaltmotor enthält. War stressig und ist nicht schön, aber es geht. Erlischt in einem solchen Fall die BE? Wahrscheinlihc ja, hm?!? Macht der TÜV da dann mit, wenn man sich ne neue holen will?

Viele Grüße,

Marc

Geschrieben (bearbeitet)

Die Abe erlischt so schonmal auf jedenfall...

Ich denke mal dass du ne unbedenklichkeits Bescheinigung vom Hersteller brauchst, dass der Motor in den Rahmen darf. Und ich glaube daran wird's scheitern...

Aber ohne mehr Infos zu deinem Projekt wird dir da keiner was sagen können.

Lg Ralf

Bearbeitet von Ralle008

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