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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Leute,

ich habe letztens die Suche ein wenig angestrengt bin aber nicht so richtig auf einen grünen Zweig gekommen, weil die Antworten immer abschweifen auf ein: "solange das nicht auffällt, kannst du es fahren".

Ok, zum Thema: da ich bisher keine klare Ansage gefunden habe, was wirklich Betriebserlaubnis hat und im Unfall-Fall Versicherungsschutz hier meine konkrete Frage:

- Wenn ich meinen Roller PK 50 XL mit 4-gang Schaltmotor in entsprechendem Rahmen MIT VERSICHERUNGSSCHUTZ (also, wenn ich einen anfahre oder er mich und einer von beiden so schwer verletzt ist, dass er für den Rest nicht mehr arbeiten kann, dass ich dann versichert bin) habe, was ist

a) original (und hat demzufolge eine ABE)

b) was kann eingetragen werden?

Klar ist natürlich, dass solange meine Vespa nur 55 fährt, ich nicht auffalle. Das alles ändert sich aber schlagartig, wenn man selbst angefahren wird und der Roller überprüft wird und raus kommt, dass dort ein zB 50 DR verbaut wurde. Dann zahlt zwar zunächst die Versicherung, nimmt einen aber später in Regress; d.h. das die Versicherung sich das Geld später bei dir wieder abholt. Bei Unfällen mit Personenschäden geht so etwas schnell in die 100000-ende. Mit anderen Worten also in den persönlichen Ruin --> da hilft nur noch Privatinsolvenz! Super-Gau den man als Privatmensch haben kann. Und das alles nur, weil man lieber mit 55 statt mit 51 fahren möchte. Ich glaube, dass das nicht allen klar ist, was sie da tun...

Egal: vor dem oben genannten Hintergrund meine Frage daher an euch Männer vom Fach: was ist Original bei der PK (und ggf. was kann eingetragen werden).

Noch eine wichtige Frage: sagen wir, ich habe meiner Meinung nach ein Setup mit Versicherungsschutz gefunden. Kann ich mir das vom TÜV bestätigten lassen, dass so wie der Roller da steht, Versicherungsschutz bestünde bzw. er so die BE hat?

Danke für Eure Antworten - ich freu mich drauf:-)

Viele Grüße,

Marc

Bearbeitet von himarc
Geschrieben

Servus,

also Versicherungsschutz wenns ganz heiß hergeht hast du nur wenn der Motor 100% original sind. Wenn du einen 50er DR montiert

hast, der meiner Meinung nach KEINE Leistungssteigerung bringt ist es hin mit dem Schutz. Vielleicht trägt dir ein Prüfer einen DR in die ABE ein z.B. (Austauschzylinder mit Kennz. DR) oder irgendwas in die Richtung. Polni Bananen wurden auch schon eingetragen mit 50ccm. Analog dazu verhält sich das auch mit den Bremsen, Lichtern, Reifen

als Fazit kann man Sagen, nur Orignal ist Legal, den rest musst du mit deinem Prüfer Klären

Gruß Wlade

Geschrieben

Ich kenne mich bei Versicherungen nicht wirklich aus, aber springt in solchen Fällen nicht die Privathaftpflicht ein, bevor jemand wegen sowas vor der Insolvenz steht?

Geschrieben (bearbeitet)

Google doch bitte mal nach "Kfz Haftpflichtversicherung Regress Obliegenheitsverletzung".

Dann relativiert sich vielleicht das Märchen, dass man bei einem selbst verschuldeten Unfall (egal ob nur Sach- oder auch Personenschaden) mit illegal getuntem Roller bis ans Lebensende zahlen müsste.

Die Privathaftpflicht hat NICHTS mit allen Fällen zu tun, an denen Kraftfahrzeuge beteiligt sind.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben

Das ist gedeckelt bis 5.000 Euro pro Schadensfall seit letztem Jahr, wenn ich mich richtig erinnere.

Der TÜV wird mit Sicherheit nicht bestätigen, dass Versicherungsschutz besteht, der kann nur bestätigen, dass der Roller der Betriebserlaubnis entspricht. Das werden die im Ernstfall aber sowieso prüfen, den Sinn, das vorab bestätigen zu lassen sehe ich nicht so recht.

Und bei der XL wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit motortechnisch nichts weiter eintragen lassen können, da diese bereits gemäß BE 50km/h fahren darf. Alle sonstigen Motorveränderungen sind leistungsfördernd und somit geschwindigkeitssteigernd. Ausnahme: Umbau auf Mofa, das geht aber in die falsche Richtung. Zweite Ausnahme: Einmann-Sitzbank kann man eintragen lassen.

Geschrieben

Servus,

soweit ich weiß spielt der modifizierte Motor nur eine Rolle wenn du nachweislich deswegen einen Unfall gebaut hast.

Wenn du also mit 30KM/h jemanden umgenietet hast, lässt sich drüber Streiten ob das der Grund dafür war oder nicht.

Ist ein bisschen Auslegungssache und eine Frage wie gut im Ernstfall dein Anwalt ist :thumbsdown:

Viel wichtiger für Dich könnten aber auch Gerüchte sein, die momentan die Runde machen. Es sollen EU weit die Gesetze für die Führerscheine angepasst werden. Das könnte bedeuten, dass du vielleicht schon ab nächsten Jahr ganz leicht den 125ccm-Füherschein machen kannst.

Voraussetzung dafür soll sein, ein normaler Autofüherschein und nochmals 4 zusätzliche Fahrstunden ohne Prüfung.

Robert

Geschrieben
Das könnte bedeuten, dass du vielleicht schon ab nächsten Jahr ganz leicht den 125ccm-Füherschein machen kannst.

Voraussetzung dafür soll sein, ein normaler Autofüherschein und nochmals 4 zusätzliche Fahrstunden ohne Prüfung.

ECHT?? kommt sowas in der art?! wär mega, dann wart ich noch mitm motorradführerschein und mach nur den 125er.....maybe!

Geschrieben

Das mit dem schnell zu machenden 125er-Führerschein kann allerdings noch sehr lange dauern. Die Fahrschulen wollen nicht, dass ihnen die Kunden für die richtigen Führerscheine weg bleiben, die Motorrad-Händler wollen nicht, dass sich die Leute in Zukunft nur noch 125er kaufen, die Umweltschützer wollen nicht, dass zu viel Motorrad gefahren wird.

Also heißt es: Zu gefährlich, zu unsicher, da könnte ja jeder kommen...

Regressansprüche sind seit kurzem auf 5000,- ? beschränkt, bis an sein Lebensende zahlen muss niemand mehr. ABER: Wenns mal ganz doof läuft, und die Bullen das Mopped mitnehmen, und vom TÜV untersuchen lassen, es dann vielleicht noch ne Anklage wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gibt, wegen der man sich dann auch noch (sinnvollerweise) einen Anwalt nimmt, dann sind schnell mal Beträge fällig, die locker für einen Mopped-Lappen gereicht hätten.

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