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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich hab da irgendwas im hinterkopf das es bei der Montage eines Rennauspuffes keine Punkte mehr gibt.

Stimmt das?

Kann das jemand bestätigen, am besten mit Paragraphen.

Geschrieben

da steht aber nix von eingetragen oder Originalanlagen??? Das ist sehr allgemein gehalten. Ich interpretiere das es für "alle" Auspuffanlagen gilt

genau das hatte ich im hinterkopf.

weiss da jemand was genaues?

ich verstehe das so das ich einen RAP dranbauen kann und nicht eingetragen rumfahren kann.

bei einer Kontrolle drohen dann 25 euro?

Geschrieben

Zumindest war's wohl so, dass Pötte nicht mehr als so grober Mängel gelten, dass die Karre nicht mehr weiterfahren darf.

Geschrieben

Ich hab mal irgendwo gelesen, dass es seit Einführung des EU-Rechts im Jahr 2007 den STVZO §18 der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis beim ändern der Auspuffanlage führt, nicht mehr gibt.

Von daher ist in dem Fall der Auspuff nur noch "defekt" und das kostet 25?. Aber nur wenn er zu laut ist, z.B. wenn der DB-Eater fehlt, oder wie bei unseren Kisten, der Auspuff einfach lauter als eingetragen ist.

Ein nicht eingetragener Auspuff ist nach wie vor eine schwerwiegende Änderung am Fahrzeug. Ich würd's nicht drauf anlegen.

Geschrieben

deine interpretation ist aber sehr weit hergeholt???

wo steht das denn?

Ich hab mal irgendwo gelesen, dass es seit Einführung des EU-Rechts im Jahr 2007 den STVZO §18 der zum Erlöschen der Betriebserlaubnis beim ändern der Auspuffanlage führt, nicht mehr gibt.

Von daher ist in dem Fall der Auspuff nur noch "defekt" und das kostet 25?. Aber nur wenn er zu laut ist, z.B. wenn der DB-Eater fehlt, oder wie bei unseren Kisten, der Auspuff einfach lauter als eingetragen ist.

Ein nicht eingetragener Auspuff ist nach wie vor eine schwerwiegende Änderung am Fahrzeug. Ich würd's nicht drauf anlegen.

Geschrieben

das ist der schlüssel!

das steht doch, das von "einem" auspuff keine gefahr für den strassenverkehr ausgeht!

Zumindest war's wohl so, dass Pötte nicht mehr als so grober Mängel gelten, dass die Karre nicht mehr weiterfahren darf.

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