Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Juristen vor: Gesamtschuldnerische Haftung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin die Herren,

meine Frau möchte in unserer Trennungsvereinbarung einen Passus haben der besagt daß wir ab xxxx nicht mehr Gesamtschuldnerisch haften. Ich habe schonmal gegoogelt und im Prinzip ist mir klar was sie will aber was ich nicht herausbekommen habe ist ob sich das nur auf den Zeitraum nach dem vereinbarten Datum bezieht oder auch rückwirkend.....

Danke

Micha

Geschrieben

Das bedeutet in der Regel, dass es sich auf Schulden bezieht, welche nach diesem besagten x-Datum anfallen.

Ihr geltet ja auch im Trennungsjahr noch als Ehepaar und seit somit "mithaftbar" für die Schulden des Partners, weil gemeinsam veranlagt. Deine Nochfrau, will sich oder dich mit diesem Passus absichern. Rückwirkend vor diesem Datum geht es dann nicht.

Ich gehe nicht davon aus das ihr vor Eheabschluss eine Gütertrennung vereinbart habt, es sei denn einer von Euch ist mörderreich und wollte den Zugewinnausgleich damit verhindern. Oder es steht ihr von irgendwoher eine größe Geldsumme ins Haus, die nach dem Datum anfällt, das wäre dann unter Umständen dooooof für Dich.

Wir haben doch aber sicherlich Familienrechtler hier, die dort mal eine kostenlose Info springen lassen können.

Ansosnten netten Anwalt schnappen.

Geschrieben

Wofür denn haften? Ehegatten haften im Regelfall (Zugewinngemeinschaft) nicht für Schulden des anderen.

Macht bei eurer Trennungsvereinbarung kein Anwalt mit?

Ihr geltet ja auch im Trennungsjahr noch als Ehepaar und seit somit "mithaftbar" für die Schulden des Partners, weil gemeinsam veranlagt.

Falsch.

Geschrieben

HHmm. bin zwar Jurist aber kein Familienrechtler. Eine Notwendigkeit für den Ausschluss einer gesamtschuldnerischen Haftung sehe ich eigentlich nicht. Normalerweise haftet auch in einer intakten Ehe, jeder Ehegatte für sich selbst, es sei denn man kauft etwas zusammen (beide stehen im Kaufvertrag). Die Ehe begründet keine Generalvertretungsmacht unter einander. Es gibt sicherlich ein paar Ausnahmen im Steuer- und Sozialrecht. Hier könnte der Haase im Pfeffer liegen. Der Ausschluss der gesamtschuldnerischen Haftung könnte zur Folge haben, dass Ihr dann steuerrechtlich getrennt veranlagt werdet.

Aber Vorsicht ist nur gesundes Halbwissen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hatte das auch so verstanden dass im Trennungsjahr schon NICHT mehr gemeinsam gehaftet wird. Und dich dachte das wäre auch bei meiner Frau angekommen. Eigentlich war sowieso schon alles geklärt nur mich macht es halt stutzig dass sie nun diesen Passus haben will. Sie bekommt halt von Leuten Tipps die aber auch nur auf "Hörensagen" beruhen und geht mir damit auf die Nerven. Für die Trennungsvereinbarung wollte ich eigentlich keinen Anwalt/ Notar bemühen da es bei uns eh keine grossen Probleme mit der Aufteilung von Hausrat usw. gab. Naja, für mich ist halt interessant um welchen Zeitraum es hier geht.....

Bearbeitet von micha2802
Geschrieben (bearbeitet)

Zunächst solltest du mal die Grunddaten angeben. Ihr habt geheiratet, ohne dass ihr spezielle was vereinbart habt, also Gütergemeinschaft oder Gütertrennung? Wenn Dir das nix sagt, dann kann man das auch recht einfach sagen. Habt ihr neben der Heirat noch nen ehevertrag vereinbart? Vermutlich nicht, oder?

Dann lebt ihr im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei haftet ihr grds. nicht für Verbindlichkeiten des anderen Partners. Da haben die obigen Kommentare schon recht.Für die Interessierten: §§ 1363 ff. BGB.

Daher fällt es schon schwer einen Anlass für die Haftungsbefreiung zu erblicken. Sofern der Hintergrund aber der Ausschluss von gesetzlichen Haftungsfolgen ist, so befürchte ich, dass eine Vereinbarung zwischen euch nicht dazu dienen kann, um Dritte zu benachteiligen.

Sofern es um Finanzierungen von Gegenständen (Autos, Möbel etc.)geht, so seid ihr vermutlich eh Gesamtschuldner, da kommt ihr dann auch nicht mit ner Vereinbarung raus.

Bearbeitet von Tööörner
Geschrieben

Naja, ich habe dann doch lieber meinen Anwalt befragt da meine zukünftige Ex-Frau sich wie ich schon vermutet habe ebenfalls hat beraten lassen. Falls hier noch wer mit dem Gedanken spielt, denkt dran das Scheidungsrecht hat sich 2008 zugunsten der Ehemänner geändert (also keine Endloszahlungen mehr), laßt Euch bloß vernünftig beraten. :thumbsdown: Wer sich mit seiner Ex auf so eine Trennungsvereinbarung einigen kann kann richtig Geld sparen.....

Danke

Micha

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Das kommt immer auf die verwendete KW Steuerzeiten an. Beim original kann ja auch nix kommen, das sollte man schon auf die SIP Wellen zugreifen mit Steuerzeit: 125°/-5° nach OT usw. wenn man das Gehäuse unangetastet lässt. Das macht einen großen Unterschied.
    • Jetz hör halt auf....dann gehts wieder von vorn los....  
    • Hallo zusammen! Ich bin neu hier in der Gruppe und generell in der Vespa-Welt. Ende letzten Jahres konnte ich meine erste Vespa kaufen – eine XL2 Kat, die seit 20 Jahren nicht mehr auf der Straße war. Sie ist aber in einem wirklich guten Zustand und springt immer sofort an. Jetzt möchte ich den Motor ausbauen, etwas reinigen und wieder fit machen. Danach plane ich, sie in den Originalzustand zurück auf die Straße zu bringen. Allerdings bin ich bisher eine 125ccm Piaggio gefahren und bewege mich hauptsächlich in Wien. Ich habe das Gefühl, dass mir die Leistung bald nicht ausreichen wird, deshalb würde ich sie gerne etwas tunen – aber so, dass es optisch kaum auffällt und nicht verdächtig wirkt. Mein Ziel ist es, mich besser dem Verkehr anpassen zu können. Ich habe an einen VMC RVA 100 Zylinder mit einem 19er Dell’Orto Vergaser, eine 3.00 Übersetzung und einen Sito Plus Auspuff gedacht. Alles andere würde ich gerne original lassen, damit ich sie jederzeit zurückbauen kann. Meine Frage ist: Wäre das eine sinnvolle Kombination? Mein Ziel ist eine maximale Geschwindigkeit von ca. 70 km/h mit ordentlicher Beschleunigung. Ich fahre zu 95 % in der Stadt, meistens mit 50-60 km/h, aber im morgendlichen Stau schlängle ich mich oft zwischen den Autos durch. Worauf sollte ich achten? Wird das mit diesen Teilen ein einfaches Plug-&-Play-Setup? Oder wäre eine 3.00 Übersetzung zu lang, und eine 3.5 wäre die bessere Wahl? Muss die Zündung angepasst werden? Gibt es sonst noch etwas, das geändert oder angepasst werden muss? Danke im Voraus für eure Meinungen!
    • Der Erhalt jeder J ist wünschenswert! Preise im Keller & Ersatzteile zu teuer (meine Meinung). Wenn du da jetzt einen anderen Motor implantierst und sie wieder auf die Straße bringst, super! Halt uns auf den Laufenden!  
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen. Datenschutzerklärung